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Samstag, der 18. Mai 2013 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Zwickauer Sklavenmarkt läd per Sanktionsandrohung vor !!!

Dazu der Verein Gegenwind e. V. in einer Pressemitteilung :

Zur angekündigten Veranstaltung des Jobcenter Zwickau in Zusammenarbeit mit Personaldienstleistungsunternehmen aus dem Umkreis.

Am Mittwoch den, 20.06.2012 werden unter dem Slogan „Die Börse die Kontakte schafft“ Erwerblose die ALG II-Leistungsbezieher sind, per Einladung/Vorladung zu dieser Veranstaltung erscheinen müssen, um sich da zu präsentieren, damit einer der Personaldienstleistern sich ihrer annimmt und vielleicht einstellt. Jeder der Zwangsvorgeladenen hat vollständige Bewerbungsunterlagen mitzubringen um sich von der besten Seite zeigen zu können. Zwangsvorladung deswegen, da ein Nichterscheinen mit einer Leistungskürzung von 30% geahndet wird, Erwerbslose unter Zwang mit einem Personaldienstleister verkuppeln, zu prekären Lohn und wie man annehmen kann sicherlich befristet für ein halbes Jahr. Der letzte Teil des vorangegangenen Satzes ist eine freie Meinungsäußerung, denn es wird in der Praxis meist so gehandhabt.

Doch zurück zum Sklavenmarkt, dem eigentlichen Thema. Alle Achtung, über 30 Sklavenhändler bietet die Agentur für Arbeit und das JC Zwickau auf, um ohne größeren Aufwand die Reservearmee der Billigstarbeiter aufzustocken und die Gewinne zu maximieren. Schließlich fließen dann auch noch reichliche Subventionen aus dem Steuersäckel, denn bis zur Höhe des Überlebenssatzes zahlen die Bürger. Für den Sklaven bedeutet das, maximalste und krankmachende Arbeit für minimalsten Lohn.

Warum sind zu dieser Art von Veranstaltungen keine seriösen Arbeitgeber geladen, die einen Lohn zahlen von dem man ohne Abhängigkeit vom Jobcenter sein Leben und das seiner Familie leben und finanzieren kann. Arbeiten unter Zwang macht krank, die volle Leistung kann nicht erbracht werden, denn wir leben nicht um zu arbeiten, sondern wir wollen Arbeit um zu leben!

Quelle: Presse Gegenwind e.V.

Startseite - Veröffentlicht am: 16. Juni 2012 um 20:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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4 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Verein Andersrum am Sonntag, 17.6.2012.

Jammer, jammer, jammer,… niemand muss zu dieser Veranstaltung gehen.

Entweder fordert das Jobcenter zur Meldung oder zur Bewerbung auf. Nur eines davon darf es sein - eine Vermischung ist nicht zulässig. Da die Aufforderung nicht klar erkennen lässt, ob sie zur Meldung oder zur Bewerbung aufordert, darf sie ignoriert werden. Eine spätere Sanktionierung wäre rechtswidrig.

Aber auch unabhängig davon wäre eine Sanktionierung rechtswidrig, denn:

Mal angenommen, es wird zu einer Meldung aufgefordert:
Da eine Leistungskürzung von 30% angedroht wird, aber bei einer Meldeaufforderung nur eine von 10 % zulässig wäre, ist die Rechtsfolgenbelehrung falsch. Sanktioniert werden darf nur bei richtiger Rechtsfolgenbelehrung.

Angenommen, es wird zu einer Bewerbung aufgefordert:
Die Form der Bewerbung müsste sinnvoll sein, aber die Bewerbung müsste nicht zwingend persönlich erfolgen, sondern schriftlich ginge das auch. Das Jobcenter darf nur zur Bewerbung auffordern. Die Form der Bewerbung darf vom Jobcenter nicht vorgeschrieben werden. Die Aufforderung ist somit ermessensfehlerhaft. Das Jobcenter maßt sich mehr Rechte an, als es hat. Rechte, die das Jobcenter nicht hat, müssen die Leistungsbezieher auch nicht beachten.

Der Trick ist übrigens uuuuuuuuuuralt.


2. ... Kommentar von Verein Andersrum am Sonntag, 17.6.2012.

Nachtrag:

Mich wundert, dass eine Leistungskürzung von 30% angedroht wird. Normalerweise werden bei dem Trick nur 10 % angedroht und es wird auch keine Bewerbung “gefordert”, sondern nur eine “Gelegenheit” zur Bewerbung “angeboten”.


3. ... Kommentar von kellerjunge am Sonntag, 17.6.2012.

Über Personaldienstleister:

„Die Verleiher sind Zuhälter. Die Sau sitzt auf der Couch und lässt andere für sich arbeiten.“
Norbert Blühm auf einer Metaller-Kundgebung 2012


4. ... Kommentar von fat man am Sonntag, 17.6.2012.

@Verein Andersrum

Du hast ja Recht, aber das JC macht sich die Angst der Leute in schäbigster Weise zu nutze. Und selbst mit deinem Wissen und deinem daraus rechtlich einwandfreien Handeln, hast du erstmal die Arschkarte und kannst Widerspruch und Klage einreichen und gut & gern 3 Jahre auf dein recht warten in denen dir das gleiche regelmäßig mit 3 Monaten Abszand wiederholt wird - irgendwie ein toller Gewinn, oder?


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