Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Zwei-Zimmer-Wohnung für unter 25-jährigen Hilfebedürftigen nicht angemessen

Ein Hartz-IV-Empfänger, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann von dem kommunalen Träger auch dann nicht die Übernahme der Miete für eine Zwei-Zimmer-Wohnung gemäß § 22 SGB II verlangen, wenn diese den Richtwert für eine angemessene Warmmiete für einen Ein-Personen-Haushalt von 360,00 € unterschreitet.

Von einem unter 25-jährigen Hilfebedürftigen kann nach dem Prinzip des Forderns in § 2 Abs. 1 SGB II erwartet werden, dass er sich um eine günstigere Ein-Zimmer-Wohnung bemüht. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2006, Az. L 10 B 552/06 AS ER

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit   am: 4. August 2006 um 17:22 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Plus Online Shop Plus Online Shop


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information

Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Anzeige
 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid