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	<title>Kommentare zu: Hartz IV - Zur &#220;bernahme der Zusicherung f&#252;r die neue Unterkunft</title>
	<link>http://www.sozialticker.com/zur-uebernahme-der-zusicherung-fuer-die-neue-unterkunft_20080402.html</link>
	<description>Der Sozialticker kommentiert aktuelle soziale Themen und bietet Hilfe bei Fragen: News, Informationen, Vorlagen fuer Widersprueche/Antraege, Hartz IV, ALG II</description>
	<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 19:33:44 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Dietmar Brach</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zur-uebernahme-der-zusicherung-fuer-die-neue-unterkunft_20080402.html#comment-214</link>
		<dc:creator>Dietmar Brach</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Apr 2008 18:11:12 +0000</pubDate>
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		<description>Wieder einmal ein Beleg, dass die Arge - Sachbearbeiter nicht in der Lage sind das SGB zu verstehen. Die Zustimmung f&#252;r den Umzug ist nur notwendig, wenn die Umzugskosten oder die Kaution von der Arge bezahlt werden soll. Hartz IV Empf&#228;nger sind keine Strafgefangenen und k&#246;nnen selbstverst&#228;ndlich &#252;ber ihren Wohnort selbst entscheiden. Ob die Miete an dem neuen Wohnort in voller H&#246;he &#252;bernommen wird, h&#228;ngt allein davon ab, ob die Wohnung bedarfsgerecht ist und die Miete f&#252;r den Wohnort angemessen. Ein entsprechendes Urteil ist bereits am 5.M&#228;rz 2008 vom Landessozialgericht Bremen ergangen 

Aber da wohl die meisten "Fallmanager" ihre Infos zur Rechtslage von Hartz IV eher aus der Zeitung als aus ergangenen Urteilen lesen, braucht man sich &#252;ber die Flut von Klagen bei Gerichten nicht wundern.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wieder einmal ein Beleg, dass die Arge - Sachbearbeiter nicht in der Lage sind das SGB zu verstehen. Die Zustimmung f&#252;r den Umzug ist nur notwendig, wenn die Umzugskosten oder die Kaution von der Arge bezahlt werden soll. Hartz IV Empf&#228;nger sind keine Strafgefangenen und k&#246;nnen selbstverst&#228;ndlich &#252;ber ihren Wohnort selbst entscheiden. Ob die Miete an dem neuen Wohnort in voller H&#246;he &#252;bernommen wird, h&#228;ngt allein davon ab, ob die Wohnung bedarfsgerecht ist und die Miete f&#252;r den Wohnort angemessen. Ein entsprechendes Urteil ist bereits am 5.M&#228;rz 2008 vom Landessozialgericht Bremen ergangen </p>
<p>Aber da wohl die meisten &#8220;Fallmanager&#8221; ihre Infos zur Rechtslage von Hartz IV eher aus der Zeitung als aus ergangenen Urteilen lesen, braucht man sich &#252;ber die Flut von Klagen bei Gerichten nicht wundern.</p>
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