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Zur rechtswidrigen Vorlage von Unterlagen eines Nicht-Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft

LSG Berlin- Brandenburg - L 10 B 2195/07 AS ER - vom 29.01.2008

Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtschutzverfahrens gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides des Antragsgegners eines zugelassenen kommunalen Trägers nach § 6a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - vom 17. Oktober 2007, mit dem er unter Zwangsgeldandrohung zur Auskunftserteilung über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach dem SGB II aufgefordert wurde.

Die beiden Mitbewohner des Ast - MB und SB - beziehen seit Januar 2005 vom Ag laufend Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. MB und SB hatten bis Ende Juni 2006 eine 2-Zimmer-Wohnung in V bewohnt. In dem Folgeantrag vom 12. Juni 2006 im Zusammenhang mit ihrem Umzug in die Astraße gab MB an, keine eheähnliche Gemeinschaft mit dem Ast begründen zu wollen, sie lebe in einer Wohngemeinschaft mit dem Ast. Es bestehe eine Mietzahlungsvereinbarung mit dem Ast, wonach sie 410,00 Euro an ihn zahle, da die Gesamtmiete von dessen Konto abgebucht werde. …

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Montag, 25. Februar 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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