Zur häuslichen Ersparnis beim Aufenthalt in einer Tagesklinik
Eine Kürzung der Regelleistung wegen häuslicher Ersparnis durch das während des Aufenthalts in einer Tagesklinik zur Verfügung gestellte Mittagessen kommt nicht in Betracht, weil der Verpflegung in einem Krankenhaus kein Geldwert im Sinne von § 11 SGB 2 zugerechnet werden kann.
Die Verpflegung ist unabtrennbarer Bestandteil der Heilbehandlung, die individuell dem Kranken erbracht wird.
SG Berlin S 37 AS 28904/07 ER vom 14.11.2007
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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