Zur Berücksichtigung von Schuldzinsen und Tilgungsraten bei verschenkten Wohneigentum
LSG Berlin L 26 B 2321/07 AS ER vom 05.02.2008
Zur Frage der Berücksichtigung von Schuldzinsen und Tilgungsraten eines Einfamilienhauses, welches von der Antragstellerin it notariellem Vertrag von 8. Februar 2000 an die tochter verschenkt wurde, ein dingliches oder schuldrechtliches Wohnrecht wurde nicht vereinbart und die Antragstellerin verpflichtete sich zur Weiterzahlung der Schuldzinsen u.a. Aufwendungen .
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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