Zur Berücksichtigung von Einkünften aus Ebay-Verkäufen
SG Wiesbaden, B. v. 24.04.2006, S 16 AS 79/06 ER
Einnahmen in Geld aus Internetauktionen kommen grundsätzlich als zu berücksichtigendes Einkommen nach § 11 SGB II in Betracht (vgl. auch SG Wiesbaden, Beschluss vom 6. September 2005, Az.: S 15 AS 100/05 ER).
Bei der für Einnahmen in Geld typischen Änderung im Vermögensbestand ist grundsätzlich nicht nach der Qualität der Gegenleistung – hier: Verkaufserlös – oder der Herkunft des Zuflusses zu differenzieren (vgl. zu diesem Kriterium Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II, § 11 Rdnr. 38).
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker am: 30. Juni 2006 um 14:16 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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