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Zur Berücksichtigung und Berechnung einer Instandhaltungskostenpauschale

Zur Berücksichtigung und Berechnung einer Instandhaltungskostenpauschale als Unterkunftskosten bei einem nach § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2 geschützten selbst genutzten Hausgrundstück.

Die für voraussichtliche Instandhaltungsarbeiten gewährten Leistungen sind mit dem Leistungsträger regelmäßig abzurechnen. Ergibt sich eine Überdeckung, ist der verbleibende Restbetrag im anschließenden Leistungszeitraum bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung kostenmindernd zu berücksichtigen.

SG Berlin S 102 AS 1964/06 vom 28.02.2007

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Samstag, 28. Juli 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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