Zur Berücksichtigung und Berechnung einer Instandhaltungskostenpauschale
Zur Berücksichtigung und Berechnung einer Instandhaltungskostenpauschale als Unterkunftskosten bei einem nach § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2 geschützten selbst genutzten Hausgrundstück.
Die für voraussichtliche Instandhaltungsarbeiten gewährten Leistungen sind mit dem Leistungsträger regelmäßig abzurechnen. Ergibt sich eine Überdeckung, ist der verbleibende Restbetrag im anschließenden Leistungszeitraum bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung kostenmindernd zu berücksichtigen.
SG Berlin S 102 AS 1964/06 vom 28.02.2007
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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