Zum Zugang einer Mietsenkungsaufforderung
1. Aus dem allgemeinen Selbsthilfegebot nach § 2 SGB 2 kann eine Verpflichtung zur Erkundigung nach den in Berlin bzw. im maßgebenden Wohnumfeld geltenden Mietobergrenzen nicht vor Zugang einer Mietsenkungsaufforderung hergeleitet werden.- Der fehlende Rücklauf des Aufforderungsschreibens begründet keinen Anscheinsweis für die Zustellung. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die für den Zugang einer Postsendung sprechen, trägt der Antragsgegner die Beweislast für den Zugang des Anforderungsschreibens.
2. Zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten nach § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 nach dem örtlichen Mietspiegel des Landes Berlin vom 11. Juli 2007 für abstrakt angemessene Wohnungen von 50 qm mit einfacher Ausstattung.
SG Berlin S 37 AS 26704/07 ER vom 06.11.2007
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veroeffentlicht von: ehem. Lusjena am: Donnerstag, 8. November 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 45-III
- Ungehinderten Zugang zum Arbeitsmarkt
- Arbeitsagentur trägt Beweislast für den Zugang eines Schriftstücks
- Die Arge muss den Zugang des Hinweisschreibens zu den unangemessenen Unterkunftskosten beweisen
- Erwerbsminderungsrenten eignen sich nicht als politische Manövriermasse
- Erwerbsminderungsrente-Koalitionsmurks auf dem Rücken der Kranken
- Guantanamo jetzt schließen




