Zum Herbst boomt die Ein Euro Job Zuteilung
Alljährlich wenn die Blätter zu Boden fallen und den Winter einleiten, boomt die Zuteilung der Ein Euro Jobs oder auch als “Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE)” bekannt. Die MAE stehen ausschließlich den Hartz IV Empfängern zur Verfügung. Entgegen einem normalen Gehalt/Lohn erhält der Ein-Euro-Jobber eine Mehraufwandsentschädigung, also eine Entschädigungszahlung für Mehraufwendungen. Die normale Förderung mit Hartz IV wird um den hinzuverdienten Betrag nicht gekürzt. Die Jobs sind meist auf 6 bis 12 Monate befristet.
Was sich so lapidar anhört, kann für manchen Hartz IV Empfänger aber schnell bitterer Ernst werden. Denn auf Freiwilligkeit wird nicht gesetzt. Der Ein-Euro-Job ist eine Pflicht für denjenigen, dem ein solcher Job angeboten wird. Bei Verweigerung können drastische Kürzungen bei den Zahlungen eintreten.
Der Sozialticker möchte aber an dieser Stelle allen EEJ’er etwas ans Herz legen, dass von öffentlichen Stellen gerne übersehen wird. Arbeitsgelegenheiten in öffentlichen Grünanlagen entziehen sich allerdings nicht der Arbeitsstättenverordnung und ebenfalls nicht die Aussetzung von Ordnungswidrigkeiten.
Was ist damit gemeint? Antwort: Die menschliche NOTDURFT = also das wilde urinieren und entleeren des Darmtrakts. Die Notdurft in öffentlichen Grünanlagen ist in vielen Gemeinden eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldstrafen geahndet wird. Allerdings ist nach Arbeitsstättenverordnung die Gemeinde verpflichtet, wenn in erreichbarer Nähe keine öffentliche Toilette zu benutzen ist, eine entsprechende Möglichkeit zu schaffen = mobile Toilettenkabinen.
Überprüfen Sie also bei Arbeitsantritt, ob eine entsprechende Möglichkeit vorhanden ist und wenn nicht, melden Sie dies umgehend. Lassen Sie sich nicht mit mündlichen Ausnahmeregelungen abspeisen, das zum urinieren auch der nächste Baum oder Busch aufgesucht werden kann, oder Sie sich bis zur Pause gedulden sollen. Sollten Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, beim wilden urinieren , ist die Strafe aus eigener Tasche zu zahlen, also ärgern Sie lieber ihren Vorgesetzen und lassen Sie sich zum nächsten Klo fahren oder melden Sie sich zum Klobesuch ordnungsgemäß ab. Ständiges freundliches nachfragen wird in dieser Angelegenheit mit Sicherheit zu einer beiderseitigen Lösung führen.
Ebenfalls erwähnenswert sollte sein, dass die Arbeitsstättenverordnung vorsieht, dass die Pausenzeiten entsprechend der Witterung z.B. im Bauwagen oder dergleichen eingenommen werden können.
Wer sich die Arbeitsstättenverordnung mal genauer ansehen möchte : ArbStättV
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 11. September 2006 um 18:07 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Schwalben im Herbst
- Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung
- Steuergutschrift für Geringverdiener geplant
- Deutschland erhält 9,38 Milliarden Euro aus dem Europäischen Sozialfonds
- Zahl der offenen Stellen gesunken
- Deutschland noch immer EU-Entwicklungsland
- CDU/CSU erklären Unterhaltsrechtsreform - gerecht und modern






