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	<title>Kommentare zu: Zul&#228;ssige Zeitgrenze f&#252;r Arbeitsgelegenheit (AGH) liegt bei 20 Wochenstunden</title>
	<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html</link>
	<description>Der Sozialticker kommentiert aktuelle soziale Themen und bietet Hilfe bei Fragen: News, Informationen, Vorlagen fuer Widersprueche/Antraege, Hartz IV, ALG II</description>
	<pubDate>Sat, 05 Jul 2008 13:10:35 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-770</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Jun 2008 14:57:39 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-770</guid>
		<description>http://www.sozialticker.com/arbeitsgelegenheiten-mit-30-st-woechentlich-sind-nicht-zulaessig_20080111.html

... bitte erst einmal hier sich durcharbeiten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.sozialticker.com/arbeitsgelegenheiten-mit-30-st-woechentlich-sind-nicht-zulaessig_20080111.html"  class="liinternal">http://www.sozialticker.com/ar.....80111.html</a></p>
<p>&#8230; bitte erst einmal hier sich durcharbeiten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Wassermann</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-766</link>
		<dc:creator>Wassermann</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Jun 2008 14:00:33 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-766</guid>
		<description>Hallo,

habe gerade eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentsch&#228;digung zugewiesen bekommen, die am Montag beginnt, zeitgleich wurde eine neue EGV abgeschlossen. 
Begr&#252;ndung ist mein Mangel an Berufserfahrung nach dem Studium und die Dauer der Arbeitslosigkeit. Der Vertrag mit dem Ma&#223;nahmetr&#228;ger ist bereits unterschrieben. Die Arbeitsgelegenheit ist zus&#228;tzlich (an einer Schule), endet aber laut Vertrag nicht in einer geregelten Besch&#228;ftigung. Die Wochenarbeitszeit liegt bei 30 Wochenstunden. Wie soll ich mich verhalten?

LG und vielen Dank,
Wassermann</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>habe gerade eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentsch&#228;digung zugewiesen bekommen, die am Montag beginnt, zeitgleich wurde eine neue EGV abgeschlossen.<br />
Begr&#252;ndung ist mein Mangel an Berufserfahrung nach dem Studium und die Dauer der Arbeitslosigkeit. Der Vertrag mit dem Ma&#223;nahmetr&#228;ger ist bereits unterschrieben. Die Arbeitsgelegenheit ist zus&#228;tzlich (an einer Schule), endet aber laut Vertrag nicht in einer geregelten Besch&#228;ftigung. Die Wochenarbeitszeit liegt bei 30 Wochenstunden. Wie soll ich mich verhalten?</p>
<p>LG und vielen Dank,<br />
Wassermann</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-226</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Apr 2008 13:31:05 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-226</guid>
		<description>In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wurde ein zeitlicher Umfang von 30 Stunden in der Woche mehrfach beanstandet (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 29.06.2007, L 7 AS 199/06, Revision anh&#228;ngig beim BSG zum Az. B 14 AS 60/07;Berlin, Beschluss vom 27.06.2005, S 37 AS 4507/05 ER,SG Bayreuth, Beschluss vom 15.07.2005, S AS 145/05 ER ) . In der Literatur wird die Zeitgrenze nunmehr bei 20 (so Niewald in LPK-SGB II, 2. Auflage 2007, § 16 Rn. 46) bzw. bei sogar nur 15 Stunden (Eicher in Eicher/Spellbrink, 2005, § 16 SGB II Rn. 226) gesehen ( VG Bremen vom 18.02.2008. - S7 K 784/07- ) .</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wurde ein zeitlicher Umfang von 30 Stunden in der Woche mehrfach beanstandet (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 29.06.2007, L 7 AS 199/06, Revision anh&#228;ngig beim BSG zum Az. B 14 AS 60/07;Berlin, Beschluss vom 27.06.2005, S 37 AS 4507/05 ER,SG Bayreuth, Beschluss vom 15.07.2005, S AS 145/05 ER ) . In der Literatur wird die Zeitgrenze nunmehr bei 20 (so Niewald in LPK-SGB II, 2. Auflage 2007, § 16 Rn. 46) bzw. bei sogar nur 15 Stunden (Eicher in Eicher/Spellbrink, 2005, § 16 SGB II Rn. 226) gesehen ( VG Bremen vom 18.02.2008. - S7 K 784/07- ) .</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-225</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Apr 2008 12:59:02 +0000</pubDate>
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		<description>http://www.sozialticker.com/taetigkeiten-mit-mehraufwansentschaedigung-eej</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.sozialticker.com/taetigkeiten-mit-mehraufwansentschaedigung-eej"  class="liinternal">http://www.sozialticker.com/ta.....digung-eej</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: solice</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-224</link>
		<dc:creator>solice</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Apr 2008 12:00:38 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-224</guid>
		<description>Gilt das Urteil vom Ulmer Sozialgericht vom 24.04.07 Aktenzeichen: S 11 AS 1219/07 betreffst 20 Wochenstunden auch in Sachsen? Habe heute ein "Angebot" von der Arge erhalten, f&#252;r eine AGH &#252;ber 25 Wochenstunden in einem Kinder- und Jugendheim. Wie verhalte ich mich richtig?

MfG
solice</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gilt das Urteil vom Ulmer Sozialgericht vom 24.04.07 Aktenzeichen: S 11 AS 1219/07 betreffst 20 Wochenstunden auch in Sachsen? Habe heute ein &#8220;Angebot&#8221; von der Arge erhalten, f&#252;r eine AGH &#252;ber 25 Wochenstunden in einem Kinder- und Jugendheim. Wie verhalte ich mich richtig?</p>
<p>MfG<br />
solice</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-183</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Mar 2008 23:50:11 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-183</guid>
		<description>http://www.sozialticker.com/urlaubsanspruch-fuer-mehr-als-sechsmonatige-berufliche-weiterbildung_20070315.html

Dort ist es auch nochmals ersichtbar.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.sozialticker.com/urlaubsanspruch-fuer-mehr-als-sechsmonatige-berufliche-weiterbildung_20070315.html"  class="liinternal">http://www.sozialticker.com/ur.....70315.html</a></p>
<p>Dort ist es auch nochmals ersichtbar.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-180</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Mar 2008 13:29:16 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-180</guid>
		<description>Der Urlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und w&#252;rde f&#252;r EEJ - 2 Tage je Monat bedeuten. Urlaubsgeld gibt es keines, da der EEJ kein Arbeitsverh&#228;ltnis begr&#252;ndet - weil es auch kein Arbeitsvertrag gibt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Urlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und w&#252;rde f&#252;r EEJ - 2 Tage je Monat bedeuten. Urlaubsgeld gibt es keines, da der EEJ kein Arbeitsverh&#228;ltnis begr&#252;ndet - weil es auch kein Arbeitsvertrag gibt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kasahara</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-179</link>
		<dc:creator>Kasahara</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Mar 2008 13:01:05 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-179</guid>
		<description>Wie ist der Urlaubsanspruch und die H&#246;he bei AGHler geregelt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie ist der Urlaubsanspruch und die H&#246;he bei AGHler geregelt?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-166</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Mar 2008 10:46:49 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-166</guid>
		<description>Hier ist noch hinzuzuf&#252;gen, dass wenn dem Hilfeempf&#228;nger si eine Ma&#223;nahme angeboten wird, die Betreuung der Kinder sichergestellt sein muss, dadurch entstehende Kosten sind vom Leistungstr&#228;ger zu tragen .

Rechtsgrundlage des Anspruchs auf &#220;bernahme der geltend gemachten Kinderbetreuungskosten ist § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II. Danach k&#246;nnen die Argen  an erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige u. a. die im Sechsten Abschnitt des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelten Leistungen erbringen. Zu den in dem Sechsten Abschnitt des SGB III geregelten Leistungen geh&#246;rt der Anspruch auf &#220;bernahme der Kinderbetreuungskosten nach § 83 SGB III. Dabei hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 16 Abs. 1 Satz 2 in der Fassung des Gesetzes zur optionalen Tr&#228;gerschaft von Kommunen nach dem SGB II vom 30. Juli 2004 (a. a. O.) sowie in der Nachfolgeregelung des § 16 Abs. 1 a SGB II, eingef&#252;gt durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung f&#252;r Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1706), in Kraft getreten am 1. August 2006, klargestellt (vgl. BT-Drucks. 15/2997 S. 24), dass es sich bei der Verweisung in § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II um eine Rechtsgrundverweisung handelt. Die in § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II genannten Vorschriften des SGB III sind daher sowohl hinsichtlich ihrer Voraussetzungen als auch hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen heranzuziehen (vgl. Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II (Std.: 14. EL/Oktober 2007), K § 16 RdNr. 313). 

Bei Kindern, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch) kann Betreuungsbed&#252;rftigkeit grunds&#228;tzlich unterstellt werden (vgl. Stratmann in Niesel, SGB III, 3. Auflage 2005, § 83 RdNr. 3; Fuchsloch in Gagel, SGB III (29. EL 2007) § 83 RdNr. 5 ff.; Niewald in Kasseler Handbuch des Arbeitsf&#246;rderungsrecht, M&#252;nchen 2003, § 4 RdNr. 366 und Olk, in PK, SGB II, 2. Auflage 2004, § 83 RdNr. 3 jeweils m. w. Nachw.). 
Die &#220;bernahme der Kosten f&#252;r die Betreuung eines Kindes setzt nach § 79 Abs. 1 Nr. 4 SGB III weiter voraus, dass diese durch die Weiterbildungsma&#223;nahme unmittelbar entstanden sind. Das Bundessozialgericht hat bereits zu § 45 Satz 1 und Satz 2 des Arbeitsf&#246;rderungsgesetzes (AFG), die Regelung, in der bis zum 31. Dezember 1997 die &#220;bernahme von Kinderbetreuungskosten f&#252;r Teilnehmer an einer beruflichen Bildungsma&#223;nahme normiert war, entschieden, dass eine enge kausale Verkn&#252;pfung zwischen den entstandenen notwendigen Kosten und der Weiterbildungsma&#223;nahme in dem Sinne gegeben sein muss, dass sie ohne die Teilnahme an der Ma&#223;nahme nicht entstanden w&#228;ren. Der spezifische Ursachenzusammenhang ist danach bereits dann gegeben, wenn eine Teilnahme an der Ma&#223;nahme ohne die Betreuung der Kinder nicht m&#246;glich ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Teilnehmer die Betreuung in Folge der Teilnahme nicht selbst oder durch einen Dritten - z. B. den Ehepartner - sicherstellen kann (Urteil des BSG vom 16. September 1998 - B 11 AL 19/98 R ) .</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hier ist noch hinzuzuf&#252;gen, dass wenn dem Hilfeempf&#228;nger si eine Ma&#223;nahme angeboten wird, die Betreuung der Kinder sichergestellt sein muss, dadurch entstehende Kosten sind vom Leistungstr&#228;ger zu tragen .</p>
<p>Rechtsgrundlage des Anspruchs auf &#220;bernahme der geltend gemachten Kinderbetreuungskosten ist § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II. Danach k&#246;nnen die Argen  an erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige u. a. die im Sechsten Abschnitt des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelten Leistungen erbringen. Zu den in dem Sechsten Abschnitt des SGB III geregelten Leistungen geh&#246;rt der Anspruch auf &#220;bernahme der Kinderbetreuungskosten nach § 83 SGB III. Dabei hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 16 Abs. 1 Satz 2 in der Fassung des Gesetzes zur optionalen Tr&#228;gerschaft von Kommunen nach dem SGB II vom 30. Juli 2004 (a. a. O.) sowie in der Nachfolgeregelung des § 16 Abs. 1 a SGB II, eingef&#252;gt durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung f&#252;r Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1706), in Kraft getreten am 1. August 2006, klargestellt (vgl. BT-Drucks. 15/2997 S. 24), dass es sich bei der Verweisung in § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II um eine Rechtsgrundverweisung handelt. Die in § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II genannten Vorschriften des SGB III sind daher sowohl hinsichtlich ihrer Voraussetzungen als auch hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen heranzuziehen (vgl. Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II (Std.: 14. EL/Oktober 2007), K § 16 RdNr. 313). </p>
<p>Bei Kindern, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch) kann Betreuungsbed&#252;rftigkeit grunds&#228;tzlich unterstellt werden (vgl. Stratmann in Niesel, SGB III, 3. Auflage 2005, § 83 RdNr. 3; Fuchsloch in Gagel, SGB III (29. EL 2007) § 83 RdNr. 5 ff.; Niewald in Kasseler Handbuch des Arbeitsf&#246;rderungsrecht, M&#252;nchen 2003, § 4 RdNr. 366 und Olk, in PK, SGB II, 2. Auflage 2004, § 83 RdNr. 3 jeweils m. w. Nachw.).<br />
Die &#220;bernahme der Kosten f&#252;r die Betreuung eines Kindes setzt nach § 79 Abs. 1 Nr. 4 SGB III weiter voraus, dass diese durch die Weiterbildungsma&#223;nahme unmittelbar entstanden sind. Das Bundessozialgericht hat bereits zu § 45 Satz 1 und Satz 2 des Arbeitsf&#246;rderungsgesetzes (AFG), die Regelung, in der bis zum 31. Dezember 1997 die &#220;bernahme von Kinderbetreuungskosten f&#252;r Teilnehmer an einer beruflichen Bildungsma&#223;nahme normiert war, entschieden, dass eine enge kausale Verkn&#252;pfung zwischen den entstandenen notwendigen Kosten und der Weiterbildungsma&#223;nahme in dem Sinne gegeben sein muss, dass sie ohne die Teilnahme an der Ma&#223;nahme nicht entstanden w&#228;ren. Der spezifische Ursachenzusammenhang ist danach bereits dann gegeben, wenn eine Teilnahme an der Ma&#223;nahme ohne die Betreuung der Kinder nicht m&#246;glich ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Teilnehmer die Betreuung in Folge der Teilnahme nicht selbst oder durch einen Dritten - z. B. den Ehepartner - sicherstellen kann (Urteil des BSG vom 16. September 1998 - B 11 AL 19/98 R ) .</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-165</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Mar 2008 09:52:47 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-165</guid>
		<description>Wenn die Unterbringung der Kinder nicht gesichert ist (hier ist auch das Amt mit einzubeziehen) dann w&#228;re die Arbeitszuweisung nicht haltbar. Hier sollte man im pers&#246;nlichen (postalischem) Gespr&#228;ch den Sachbearbeitern auf dieses Problem hinweisen und zusammen eine L&#246;sung finden. 

Sollten diese auf die Durchf&#252;hrung bestehen, muss der EEJ angetreten werden und sofort dagegen Widerspruch und Klage bzw. die &#220;berpr&#252;fung seitens des Gerichtes erfolgen, da minderj&#228;hrige Kinder unter Aufsicht zu sein haben. Alles Notwendige finden Sie in den Informationsseiten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn die Unterbringung der Kinder nicht gesichert ist (hier ist auch das Amt mit einzubeziehen) dann w&#228;re die Arbeitszuweisung nicht haltbar. Hier sollte man im pers&#246;nlichen (postalischem) Gespr&#228;ch den Sachbearbeitern auf dieses Problem hinweisen und zusammen eine L&#246;sung finden. </p>
<p>Sollten diese auf die Durchf&#252;hrung bestehen, muss der EEJ angetreten werden und sofort dagegen Widerspruch und Klage bzw. die &#220;berpr&#252;fung seitens des Gerichtes erfolgen, da minderj&#228;hrige Kinder unter Aufsicht zu sein haben. Alles Notwendige finden Sie in den Informationsseiten.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Germany-ade</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-163</link>
		<dc:creator>Germany-ade</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2008 23:59:56 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/zulaessige-zeitgrenze-fuer-eine-arbeitsgelegenheit-agh-liegt-bei-20-wochenstunden_20070506.html#comment-163</guid>
		<description>Hallo, 

ich habe einen Freund, der ist alleinerziehender Vater von 2 Kindern (M&#228;dchen 6 Jahre und Junge 9 Jahre) ist. Er muss nun einen 1 EURO-Job annehmen (4 Std. t&#228;glich). Wie sieht das aus? Muss er Schichtarbeit zustimmen und wie sieht es in den Ferien aus? Er hat keine Chance die Kinder anderswo unterzubringen. 

Vielen lieben Dank f&#252;r Eure Bem&#252;hungen.
LG Germany-ade</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich habe einen Freund, der ist alleinerziehender Vater von 2 Kindern (M&#228;dchen 6 Jahre und Junge 9 Jahre) ist. Er muss nun einen 1 EURO-Job annehmen (4 Std. t&#228;glich). Wie sieht das aus? Muss er Schichtarbeit zustimmen und wie sieht es in den Ferien aus? Er hat keine Chance die Kinder anderswo unterzubringen. </p>
<p>Vielen lieben Dank f&#252;r Eure Bem&#252;hungen.<br />
LG Germany-ade</p>
]]></content:encoded>
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