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Mittwoch, der 23. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Zu viel Trinkgeld kassiert - Ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte eine 58-jährige Deutsche wegen Betrugs zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe und 300 Sozialstunden, weil sich diese über 40.000 Euro Arbeitslosengeld erschlich.

Nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit München hat die Frau über fünf Jahre lang als Bedienung in einer Vereinsgaststätte im Landkreis Fürstenfeldbruck gearbeitet, dies jedoch der Arbeitsagentur und später der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Arbeitsgemeinschaft verschwiegen. Sie habe nach eigenen Angaben für drei Tage pro Woche lediglich 400 Euro erhalten. Weil sie aber von ihren Arbeitgebern ohnehin nicht angemeldet wurde, habe sie auch darauf verzichtet, ihr Einkommen den Behörden mitzuteilen und so doppelt “kassiert”.

Da die Angeklagte zwischenzeitlich Frührentnerin ist, sah das Gericht von der Möglichkeit einer Geldstrafe oder anderweitigen Zahlung im Urteil ab. Stattdessen muss die geständige Arbeitnehmerin nun 300 Sozialstunden ableisten, um so den Schaden am Sozialsystem wenigstens teilweise wieder gut zu machen.

Die Betreiber der Vereinsgaststätte, ein Ehepaar, haben wegen der Nichtanmeldung der Arbeitnehmerin bereits Strafbefehle in Höhe von 3.250 Euro und 2.000 Euro erhalten.

Quelle: Hauptzollamt München

Startseite - Veröffentlicht am: 9. November 2010 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von Peval am Mittwoch, 10.11.2010.

Im Alten System vor Hartz4 wurde sowas zu 99% intern geregelt(Man musste zurückzahlen)
Jetzt landet alles vors STrafgericht,und die Urteile sind sowas von HART,gegenüber einem Peter H. und anderen,das es förmlich nach Revolution SCHREIT!


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