Zu Unrecht bezahlte Leistungen
Bei zu Unrecht bezahlten Leistungen besteht kein Rückforderungsrecht gegen die ganze Bedarfsgemeinschaft, so urteilte das SG Berlin S 119 AS 751/07 vom 23.4.2007:
Auch im SGBII gilt der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Sozialhilfe entwickelte Grundsatz eines Individualanspruchs .
Eine generalisierende Rückforderung an eine ganze Bedarfsgemeinschaften ist rechtswidrig , denn Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht gewährter Leistungen nach dem SGB-II müssen eindeutig erkennen lassen, welches Mitglied der Bedarfsgemeinschaft in welcher Höhe Leistungen zu Unrecht erhalten hat und welcher Betrag von welcher Person zurückgefordert wird.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena am: Montag, 2. Juli 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|




