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Zu Unrecht bezahlte Leistungen

Bei zu Unrecht bezahlten Leistungen besteht kein Rückforderungsrecht gegen die ganze Bedarfsgemeinschaft, so urteilte das SG Berlin S 119 AS 751/07 vom 23.4.2007:

Auch im SGBII gilt der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Sozialhilfe entwickelte Grundsatz eines Individualanspruchs .

Eine generalisierende Rückforderung an eine ganze Bedarfsgemeinschaften ist rechtswidrig , denn Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht gewährter Leistungen nach dem SGB-II müssen eindeutig erkennen lassen, welches Mitglied der Bedarfsgemeinschaft in welcher Höhe Leistungen zu Unrecht erhalten hat und welcher Betrag von welcher Person zurückgefordert wird.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Montag, 2. Juli 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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