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Zentrum für Arbeit (ZfA)

Bild: Sozialticker e.V. - PressemeldungDas „Zentrum für Arbeit (ZfA)“ – Effektive Hilfe für Arbeitssuchende unter einem Dach – Dauerhafte Kooperation zwischen Kommunen und Bundesagentur – Klare Verantwortungsstrukturen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute in Berlin ein umfassendes rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten vorgelegt, wie die Arbeitsverwaltung zwischen Kommunen und Bundesagentur besser, effektiver und dauerhaft organisiert werden kann. Hierzu besteht dringender Handlungsbedarf, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Zusammenarbeit in sog. vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften als unzulässige Mischverwaltung und Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2010 bestimmt hat.

Der renommierte Verfassungsrechtler und Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Albert von Mutius kommt in dem Gutachten für den Deutschen Städte- und Gemeindebund zu folgenden zentralen Ergebnissen:

Das vom DStGB vorgeschlagene „Zentrum für Arbeit“ (ZfA)“ wäre nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu organisieren. Ein solches „Zentrum für Arbeit (ZfA)“ ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen werden.

Das „Zentrum für Arbeit (ZfA)“ beruht auf einer klaren Verteilung der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende Vorteile:

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg und Prof. Dr. Albert von Mutius erklärten, „mit dem Gutachten wollen wir einen neuen und umsetzbaren Vorschlag in die politische Diskussion einbringen.“ Eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit lehnt der DStGB nach wie vor ab. Der Bund darf nicht aus der politischen Verantwortung entlassen werden. Im Übrigen wäre das Kostenrisiko für die Kommunen nicht zu kalkulieren. „Wir hoffen, dass das Gutachten zur Versachlichung der Debatte beiträgt. Es zeigt einen Weg auf, wie Kommunen und Bundesagentur diese wichtigste politische Aufgabe in Deutschland, nämlich die weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit, effektiv angehen können. Damit ist auch das Thema „Bundessozialamt“ vom Tisch“, sagte Landsberg weiter. Zudem muss es darum gehen, den fast 60.000 Beschäftigen von Kommunen und Bund, die in den ARGEn eine engagierte Aufbau- und Umsetzungsarbeit geleistet haben und leisten, endlich eine Perspektive zu geben, wie es weitergeht.

„Und nicht zuletzt: Wir als Städte- und Gemeindebund wollen, dass Kommunen, die dies wollen, sich weiterhin gemeinsam mit dem Bund in der Beschäftigungspolitik engagieren können. Das von uns heute vorgestellte Modell bietet dafür auch den Vorteil, dass Kommunen und Bund auf einer Augenhöhe miteinander auf öffentlich-rechtlicher Grundlage kooperieren können und ein klarer Kostenrahmen aufgestellt werden kann. Zudem ist es für uns unerlässliche Voraussetzung, dass Kreise sich nur mit Zustimmung der betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsprechend verpflichten dürften“, so Landsberg.

Zu der rechtlichen und politischen Umsetzbarkeit des „Zentrums für Arbeit (ZfA)“ wies Prof. Dr. von Mutius darauf hin, es werde erstmals eine Gesamtlösung vorgestellt, die in den engen Grenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis in Einzelheiten die organisatorischen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten notwendiger Kooperation und Koordination aufzeige und näher ausgestalte.

Landsberg und von Mutius äußersten die Erwartung, dass die Politik diesen Vorschlag aufgreife und in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorbereite.

Weitere Informationen:

Kurzfassung Gutachten: “Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach” (PDF-Dokument)
Langfassung Gutachten: Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach” (PDF-Dokument)

Quelle: DStGB, Berlin, Pressemitteilung

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Dienstag, 6. Mai 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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  3 Kommentare / Fragen veroeffentlicht


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3 Kommentare / Fragen

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1. ... geschrieben von Helga am Dienstag, 6.5.2008.

Kommentare, die ich mir nicht verkneifen kann:

1.
Die umständliche Mischverwaltung soll nicht aufgegeben werden. An den
Zielen “Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand” und “inhaltlich
abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen Bescheid” kann
man das gut erkennen.

2.
Mit “Betreuung” (das ist meine bisherige Erfahrung mit den Arbeits-
gemeinschaften) ist wohl eher Bevormundung gemeint.

3.
Eine Erstaufklärung der Bürger über “Möglichkeiten der Hilfe und
ihre Durchsetzung” wäre besser als eine Erstbetreuung.

4.
Alle Bürger-Verwaltungen könnten am selben Ort ansässig sein. An
Räumlichkeiten dafür fehlt es nicht. Die Verwaltungen könnten
getrennte Bescheide erlassen. Dann wüssten die Betroffenen, welche
Behörde, welche Entscheidung getroffen hat. Das würde den Bürgern
die Angelegenheit schon deutlich einfacher machen.

Das vom Deutschen Städte-und-Gemeindebund angedachte “Zentrum für
Arbeit” wäre auch bloß wieder das, was ja schon jetzt nicht richtig
funktioniert.

5.
Arbeitslosigkeit muss wohl etwas ganz doll schlimmes sein, wenn sie
mit soviel Aufwand bekämpft werden soll. Anstatt sich darüber zu
freuen, dass das Leben insgesamt leichter wird, und die Arbeitsnot
auf alle Bürger gerecht aufzuteilen, wird auf Krampf versucht, die
Vollbeschäftigung mit einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche
durchzusetzen. Die Arbeiter werden wohl irgendwann alle Musiker,
Journalisten (Blogger), Wachleute oder Marketingpersonal werden müsen.

6.
Gelebter Wahnsinn.


2. ... geschrieben von Kurt am Mittwoch, 7.5.2008.

Ich kann nur hoffen, dass die Kommunen allein zuständig sein werden und die BA sich künftig ganz allein um ihre Leiblingsaufgabe kümmern kann……….Datenqualität, Statistiken.


3. ... geschrieben von Steinbock am Samstag, 10.5.2008.

Und was sagen die Mitarbeiter dazu?

http://www.400-euro.de - so sieht leider die Wirklichkeit aus … mächtiges Gejammer auf den Etagen der “Umsetzer” - vom gefolgtem Irrsinn der Massenverarmung einmal ganz abgesehen - ein weiterer Schritt in eine zukunftsbeängstigende Menschenverwaltung auf Kosten der Steuerzahler.


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