Zahl der Prozesskostenhilfegesuche nimmt seit Jahren zu
Die Zahl der Prozesskostenhilfegesuche nimmt seit Jahren zu und erreichte 2007 einen neuen Höchststand. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Anträge auf Prozesskostenhilfe (PKH) um 5.708 auf 22.443. Dies ist – verglichen mit 2006 – eine Zunahme um 34,1 %. Damit wurde in fast jedem dritten erstinstanzlichen Verfahren um Prozesskostenhilfe nachgesucht (30,2 %).
Bei den Sozialgerichten betrug die Zahl der gestellten Prozesskostenhilfeanträge:
- im Jahre 2000 bei 57.672 Rechtsbehelfen 4.236 = 7,34 %
- im Jahre 2001 bei 59.843 Rechtsbehelfen 4.364 = 7,29 %
- im Jahre 2002 bei 57.704 Rechtsbehelfen 4.640 = 8,04 %
- im Jahre 2003 bei 61.363 Rechtsbehelfen 5.590 = 9,11 %
- im Jahre 2004 bei 70.007 Rechtsbehelfen 6.663 = 9,52 %
- im Jahre 2005 bei 71.327 Rechtsbehelfen 11.852 = 16,62 %
- im Jahre 2006 bei 71.089 Rechtsbehelfen 16.735 = 23,54 %
- im Jahre 2007 bei 74.305 Rechtsbehelfen 22.443 = 30,20 %
im Jahr 2006
- eingegangene PKH-Anträge : 16.735
- erledigte PKH-Anträge: 13.905
- von den erledigten Anträgen hatten Erfolg: 8.526
im Jahr 2007
- eingegangene PKH-Anträge : 22.443
- erledigte PKH-Anträge: 18.602
- von den erledigten Anträgen hatten Erfolg: 12.029
Von den Prozesskostenhilfeanträgen, die die Sozialgerichte im Jahre 2007 beschieden (18.602), hatten fast zwei Drittel (12.029) Erfolg (64,7 %).
Quelle: Jahrespressebericht 2007 Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen
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