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ZAG - das Zauberwort der Zentren für Arbeit und Grundsicherung

Bild: © M.Kinder für Sozialticker - ARGE“Was nicht passt, wird passend gemacht” - so lautet wohl der Slogan in den Regierungsetagen mitten in dem Elend, welches sie selbst erschaffen und zugelassen haben.

Zur Verdeutlichung:

Und weil nun vieles - was aus des geistig Kind - Koalition - entsprungen und mit Bade ausgeschüttet wurde - “verfassungswidrig” ist, wird dies nicht etwa neu überdacht und zum Wohle der Menschen entsprechend geordnet, nein … nein - es wird / und soll das Grundgesetz verändert werden und nicht die prekäre Lage im Land. Neuster Entwurf liegt zur stillen Änderung bereit und betrifft die bis heute nicht funktionierenden ARGEn. Doch bevor man mit der Tür in das Haus fällt, lobredet man sich selbst in Schulterklopfen und Händeschütteln -

“Die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsgemeinschaften hat sich bewährt. Sie bietet beiden zuständigen Trägern die Möglichkeit, ihre Kompetenzen bei der Durchführung der Aufgabe einzubringen.”

- so fein klingt es im vorliegenden Gesetzesentwurf.

Bewährte Kompetenzen? Das sieht der Sozialticker leider etwas anders, denn bei der täglich ansteigenden Zahl von Hartz IV Betroffenen, steigenden und zeitgleich ausufernden Klageeingängen bei den Sozialgerichten, spricht man zwar gern von “Bewährtem”, doch in der Realität ist davon nicht mal ein Hauch zu erkennen. Im Gegenteil. Es wird wohl eher die Ignoranz, gepaart mit der Arroganz sein, welche eine bewusste Betriebsblindheit bei sozialen Fragen hervorgerufen hat und nur das Kostenauge tränen lässt, sobald an Hartz IV gedacht wird. Diese Kosten ufern ebenso aus, wie Zahl an Widersprüchen, sowie die menschenverachtende Hobbybefriedigung von Freizeitrichtern in den ARGE-Ämtern. Wir wollen an der Stelle nicht weiter abschweifen, denn § 31 SGB II besagt zu dem Thema alles Weitere und Unmenschliche.

Doch nun zum Gesetzesentwurf, welchen man gerne als Grundgesetzänderung einfließen lassen möchte, um derzeit illegales legal zu glauben.

Artikel 86a - Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende können Bund und Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in gemeinsamen Einrichtungen (Anstalten öffentlichen Rechts) zusammenwirken. Das Nähere, insbesondere zur Organisation und zur Einrichtung der Behörden, zum Verwaltungsverfahren, zur Geschäftsführung, zu Personal und Personalvertretungen, zur Wahrnehmung von Dienstherrnbefugnissen, zur Kostentragung, zum Haushalt, zur Aufsicht und Rechnungsprüfung regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“

Und keine Bange … Kosten - sollen sich wie immer keine weiteren ergeben. Aber schon der Glaube daran, lässt die Welt wieder auf einer Scheibe rotieren, mit dem Wissen, dass nur ein neuer Name her musste, um auf alten Schienen den Zug weiterhin gegen die Wand fahren zu lassen. Selbst die Abteile im Sonderzug - ZAG - sind bereits aufgeteilt worden … vom Schaffner bis hin zum Reinigungspersonal … einzig alleine die Lokführerstelle ist noch offen und wohin die Reise gehen wird, ist allen Beteiligten im Vorfeld schon klar.

Startseite - Veröffentlicht am: 5. März 2009 um 13:02 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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