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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Wohnungsgröße bei Hartz IV-Anspruch nicht entscheidend

Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Ob eine Wohnung angemessen ist, hängt von der Höhe der Miete ab und nicht von der Größe der Wohnung. Das hat jetzt das Sozialgericht Reutlingen entschieden (Az.: 12 AS 3489 / 06) - und damit einer Hartz IV-Empfängerin zum größten Teil Recht gegeben.Die Frau lebte allein in einer Sechszimmerwohnung - für 350 Euro Miete plus 29 Euro Nebenkosten. 130 m2 Wohnraum hielt die zuständige Behörde für unangemessen und forderte die Frau zum Umzug auf. Angemessen sei eine 45 m2 große Wohnung, die nicht mehr als 325 Euro kalt kosten dürfe.Die Richter entschieden: Die Behörde darf für ihre Entscheidung nur die Kosten, und nicht die übrigen Merkmale einer Wohnung berücksichtigen. Das heißt konkret: Die Frau hat Anspruch auf 325 Euro Kaltmiete. Die restlichen 25 Euro muss sie allerdings selbst tragen.

Quelle: WDR

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 24. Juli 2008 um 7:50 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von E. Schmidt am Donnerstag, 21.8.2008.

Ich wohne auch in Reutlingen aber ich hatte den falschen Richter, den Herrn B. !!
Ich wurde letztes Jahr aufgefordert eine kleinere Wohnung zu suchen, mir stehen 45qm bis zu einem Mietpreis von 225€ kalt zu! Das habe ich auch versucht und natürlich nichts gefunden, ich wohne in einer 71qm Wohnung zu 421 € Warmmiete. Mein Geld wurde deshalb um 80€ gekürzt deshalb, ich habe dagegen geklagt und was kam jetzt dabei raus. Der Richter B. hat entschieden: Ich bin verpflichtet in ein 18 qm Kämmerlein zu ziehen und das mit meinen 50 Jahren, dabei kostet so ein Zimmerchen vielleicht im Endeffekt 50€ weniger als meine 3-Zi-Wohnung.
Einen Umzug bekomme ich nicht bezahlt, die Sicherheitsleistung für die Wohnungsbaugesellschaft wird mir versagt, kann also auch nicht auf die Liste für eine Tauschwohnung kommen. Auch eine Renovierung wird mir nicht bezahlt. Es heisst nur immer nein das bezahlen wir nicht !!


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