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Wohnungserstausstattung für Alleinstehende pauschal 1100 Euro

Das LSG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Pauschalsatz von 1100 € für Alleinstehende ausreichend ist, um die, für eine geordnete Lebensführung notwendigen Möbel, Hausrat und Haushaltsgeräte anzuschaffen.

Der Pauschalbetrag von 1.100 € reiche jedoch nicht aus, um noch notwendige Renovierungsleistungen zu erbringen. Insoweit bestehe, wenn die neue Wohnung laut Mietvertrag zunächst renoviert werden muss, ein zusätzlicher Anspruch auf Geldleistungen.

Pressemitteilung des LSG Sachsen-Anhalt

LSG Sachsen- Anhalt L 2 B 261/06 AS ER vom 14.02.2007

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Freitag, 20. Juli 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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