Wohnungserstausstattung für Alleinstehende pauschal 1100 Euro
Das LSG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Pauschalsatz von 1100 € für Alleinstehende ausreichend ist, um die, für eine geordnete Lebensführung notwendigen Möbel, Hausrat und Haushaltsgeräte anzuschaffen.
Der Pauschalbetrag von 1.100 € reiche jedoch nicht aus, um noch notwendige Renovierungsleistungen zu erbringen. Insoweit bestehe, wenn die neue Wohnung laut Mietvertrag zunächst renoviert werden muss, ein zusätzlicher Anspruch auf Geldleistungen.
Pressemitteilung des LSG Sachsen-Anhalt
LSG Sachsen- Anhalt L 2 B 261/06 AS ER vom 14.02.2007
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: Freitag, 20. Juli 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Keine größere Wohnung für Hartz-IV-Empfänger wegen Hundes
- Hartz-IV: KFZ im Wert von 7500 Euro angemessen
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung wegen der Hyperlipidämie
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 34-II
- Betreuungsunterhalt für auswärts untergebrachtes Kind bemisst sich nach Höhe des Barunterhaltes
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 30
- 6,50 Euro SPD Mindeststundenlohn ist Verdummung am Volk




