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	<title>Kommentare zu: Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Kosten der Anfangsrenovierung und deren Zusicherung durch die Arge</title>
	<link>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html</link>
	<description>Der Sozialticker kommentiert aktuelle soziale Themen und bietet Hilfe bei Fragen: News, Informationen, Vorlagen fuer Widersprueche/Antraege, Hartz IV, ALG II</description>
	<pubDate>Sun, 12 Oct 2008 23:59:22 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-2219</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 15:27:04 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-2219</guid>
		<description>Zu den notwendigen Umzugskosten geh&#246;ren in diesem Rahmen insbesondere die Aufwendungen f&#252;r einen eventuell erforderlichen Mietwagen, die Anmietung von Umzugskartons, die Kosten f&#252;r Verpackungsmaterial und Sperrm&#252;llentsorgung und die &#252;blichen Kosten f&#252;r die Versorgung mithelfender Familienangeh&#246;riger und Bekannter (vgl. SG Dresden, Be-schl&#252;sse vom 15. August 2005 - S 23 AS 692/05 ER - JURIS-Dokument RdNr. 28 und vom 6. Juni 2006 - S 23 AS 838/06 ER - JURIS-Dokument RdNr. 67, jeweils m.w.N.; SG Berlin, Beschluss vom 28. November 2005 - S 63 AS 9629/95 ER - JURIS-Dokument RdNr. 7; SG Hamburg, Beschluss vom 23. M&#228;rz 2006 - S 59 AS 480/06 ER - JURIS-Dokument RdNr. 10; Berlit, in: LPK-SGB II, § 22 RdNr. 102, m.w.N.)

Hiervon abweichend besteht ein Anspruch auf &#220;bernahme der Kosten einer professionellen Umzugshilfe nur, wenn der Hilfebed&#252;rftige den Umzug zum Beispiel wegen Alters, Behinderung, k&#246;rperlicher Beeintr&#228;chtigungen oder aus sonstigen, in seiner Person liegenden Gr&#252;nden, nicht selbst vornehmen kann (vgl. SG Dresden, Beschl&#252;sse vom 15. August 2005 - S 23 AS 692/05 ER - JURIS-Dokument RdNr. 27 und vom 6. Juni 2006 - S 23 AS 838/06 ER - JURIS-Dokument RdNr. 67, jeweils m.w.N.; Berlit, in: LPK-SGB II, § 22 RdNr. 102, m.w.N.; Wieland, in: Estelmann, Sozialgesetzbuch II [9. Erg.-Lfg., Stand: Mai 2007], § 22 RdNr. 92). Solche Gr&#252;nde, die es der Antragstellerin nicht erm&#246;glichen w&#252;rden, den Umzug aus ihrem ca. 12 m² gro&#223;en Jugendzimmer in die neue Wohnung selbst zu organisieren und durchzuf&#252;hren, sind nicht glaubhaft gemacht.

Zudem sind in einem Fall, in dem der Umzug nicht selbst organisiert und durchgef&#252;hrt werden kann, in der Regel mehrere Kostenvoranschl&#228;ge von verschiedenen Umzugsfirmen einzuholen (vgl. SG Dresden, Beschluss vom 6. Juni 2006 - S 23 AS 838/06 ER - JURIS-Dokument RdNr. 67; Wieland, in: Estelmann, Sozialgesetzbuch II [9. Erg.-Lfg., Stand: Mai 2007], § 22 RdNr. 92; zur M&#246;glichkeit, den Umzug mit studentische Umzugshelfer durchzuf&#252;hren: SG Dresden, Beschl&#252;sse vom 15. August 2005 - S 23 AS 692/05 ER - JURIS-Dokument RdNr. 30). Denn nur die angemessenen Aufwendungen des Umzugs k&#246;nnen ber&#252;cksichtigt werden. Die Antragstellerin hat jedoch nur ein Angebot eingeholt. Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass es sich hierbei um den g&#252;nstigsten Anbieter handelte, sodass es sich er&#252;brigte, andere Kostenvoranschl&#228;ge einzuholen.(vgl. dazu S&#228;chsisches Landessozialgericht   L 3 B 411/06 AS-ER   19.09.2007</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zu den notwendigen Umzugskosten geh&#246;ren in diesem Rahmen insbesondere die Aufwendungen f&#252;r einen eventuell erforderlichen Mietwagen, die Anmietung von Umzugskartons, die Kosten f&#252;r Verpackungsmaterial und Sperrm&#252;llentsorgung und die &#252;blichen Kosten f&#252;r die Versorgung mithelfender Familienangeh&#246;riger und Bekannter (vgl. SG Dresden, Be-schl&#252;sse vom 15. August 2005 - S 23 AS 692/05 ER - JURIS-Dokument RdNr. 28 und vom 6. Juni 2006 - S 23 AS 838/06 ER - JURIS-Dokument RdNr. 67, jeweils m.w.N.; SG Berlin, Beschluss vom 28. November 2005 - S 63 AS 9629/95 ER - JURIS-Dokument RdNr. 7; SG Hamburg, Beschluss vom 23. M&#228;rz 2006 - S 59 AS 480/06 ER - JURIS-Dokument RdNr. 10; Berlit, in: LPK-SGB II, § 22 RdNr. 102, m.w.N.)</p>
<p>Hiervon abweichend besteht ein Anspruch auf &#220;bernahme der Kosten einer professionellen Umzugshilfe nur, wenn der Hilfebed&#252;rftige den Umzug zum Beispiel wegen Alters, Behinderung, k&#246;rperlicher Beeintr&#228;chtigungen oder aus sonstigen, in seiner Person liegenden Gr&#252;nden, nicht selbst vornehmen kann (vgl. SG Dresden, Beschl&#252;sse vom 15. August 2005 - S 23 AS 692/05 ER - JURIS-Dokument RdNr. 27 und vom 6. Juni 2006 - S 23 AS 838/06 ER - JURIS-Dokument RdNr. 67, jeweils m.w.N.; Berlit, in: LPK-SGB II, § 22 RdNr. 102, m.w.N.; Wieland, in: Estelmann, Sozialgesetzbuch II [9. Erg.-Lfg., Stand: Mai 2007], § 22 RdNr. 92). Solche Gr&#252;nde, die es der Antragstellerin nicht erm&#246;glichen w&#252;rden, den Umzug aus ihrem ca. 12 m² gro&#223;en Jugendzimmer in die neue Wohnung selbst zu organisieren und durchzuf&#252;hren, sind nicht glaubhaft gemacht.</p>
<p>Zudem sind in einem Fall, in dem der Umzug nicht selbst organisiert und durchgef&#252;hrt werden kann, in der Regel mehrere Kostenvoranschl&#228;ge von verschiedenen Umzugsfirmen einzuholen (vgl. SG Dresden, Beschluss vom 6. Juni 2006 - S 23 AS 838/06 ER - JURIS-Dokument RdNr. 67; Wieland, in: Estelmann, Sozialgesetzbuch II [9. Erg.-Lfg., Stand: Mai 2007], § 22 RdNr. 92; zur M&#246;glichkeit, den Umzug mit studentische Umzugshelfer durchzuf&#252;hren: SG Dresden, Beschl&#252;sse vom 15. August 2005 - S 23 AS 692/05 ER - JURIS-Dokument RdNr. 30). Denn nur die angemessenen Aufwendungen des Umzugs k&#246;nnen ber&#252;cksichtigt werden. Die Antragstellerin hat jedoch nur ein Angebot eingeholt. Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass es sich hierbei um den g&#252;nstigsten Anbieter handelte, sodass es sich er&#252;brigte, andere Kostenvoranschl&#228;ge einzuholen.(vgl. dazu S&#228;chsisches Landessozialgericht   L 3 B 411/06 AS-ER   19.09.2007</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Lusjena</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-2218</link>
		<dc:creator>Lusjena</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 15:21:38 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-2218</guid>
		<description>

&lt;blockquote&gt;Werden die Kosten f&#252;r Sperrm&#252;llabgabe (ca. 15,- € - Tonnenpreis 123,- €) &#252;bernommen bzw. nach Quittungsvorlage ausbezahlt?&lt;/blockquote&gt;



Erst beantragen, schriftliche zusicherung abwarten, dann Qittungen vorlegen. 

Bei Sperrm&#252;llkosten handelt es sich um Umzugskosten  gem&#228;&#223; §22 Abs.3 SGB II (vgl.Beschluss der Kammer des SG Hamburg  vom 23. M&#228;rz 2006 Az S 59 480/06 ER , S 23 AS 692/05 ER SG Dresden vom 15.08.2005</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Werden die Kosten f&#252;r Sperrm&#252;llabgabe (ca. 15,- € - Tonnenpreis 123,- €) &#252;bernommen bzw. nach Quittungsvorlage ausbezahlt?</p></blockquote>
<p>Erst beantragen, schriftliche zusicherung abwarten, dann Qittungen vorlegen. </p>
<p>Bei Sperrm&#252;llkosten handelt es sich um Umzugskosten  gem&#228;&#223; §22 Abs.3 SGB II (vgl.Beschluss der Kammer des SG Hamburg  vom 23. M&#228;rz 2006 Az S 59 480/06 ER , S 23 AS 692/05 ER SG Dresden vom 15.08.2005</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Einstein</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-2205</link>
		<dc:creator>Einstein</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Sep 2008 15:02:02 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-2205</guid>
		<description>@CHBienchen

also das einzige was man daraus entnehmen kann ist, das die Umzugskosten im Rahmen der Kategorie A &#252;bernommen werden, was das auch immer heissen mag, da sollte man mal detailiert nachfragen!!!

und was noch zu erkennen ist: Sollte es mit dem Umzugswagen zu einem Unfall kommen so hat man dann einen Eigenbeteiligung von 300 Euro zu entrichten. DIESE 300 Euro &#252;bernimmt dann das Amt. 

Und von dem Rest was du aufz&#228;hlst ist so nichts zu erkennen ob die es da eine zahlung gibt und wie der Nachweis zu erfolgen hat.

Hier ist mit Sicherheit nachfragen erforderlich !</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@CHBienchen</p>
<p>also das einzige was man daraus entnehmen kann ist, das die Umzugskosten im Rahmen der Kategorie A &#252;bernommen werden, was das auch immer heissen mag, da sollte man mal detailiert nachfragen!!!</p>
<p>und was noch zu erkennen ist: Sollte es mit dem Umzugswagen zu einem Unfall kommen so hat man dann einen Eigenbeteiligung von 300 Euro zu entrichten. DIESE 300 Euro &#252;bernimmt dann das Amt. </p>
<p>Und von dem Rest was du aufz&#228;hlst ist so nichts zu erkennen ob die es da eine zahlung gibt und wie der Nachweis zu erfolgen hat.</p>
<p>Hier ist mit Sicherheit nachfragen erforderlich !</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: CHBienchen</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-2204</link>
		<dc:creator>CHBienchen</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Sep 2008 14:45:17 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-2204</guid>
		<description>Umzugsfirma
Es sind dies die markt&#252;blichen Kosten eines Mietfahrzeuges sowie die Kosten f&#252;r Bek&#246;stigung mithelfender Personen zu &#252;bernehmen, wenn der Umzug genehmigt wurde und selbst organisiert wird. 

Mein Sohn hat vom Amt folgende Zusicherung: " Die ARGE sichert die &#220;bernahme der beantragten Umzugskosten im Rahmen der Kategorie A zu. Gleichzeitig sichern wir die &#220;bernahme einer Eigenbeteiligung von 300,- € f&#252;r den Fall eines selbst verschuldeten Unfalls w&#228;hrend der Benutzung des angemieteten Fahrzeugs gegen&#252;ber der Fa. XXX zu. "

Was hei&#223;t das nun konkret? Ist hier eine Obergrenze an Kosten vorgegeben?
Werden die Kosten f&#252;r das KFZ bezahlt - f&#252;r wie lange? 1 oder 2 Tage?
Sind Hilfsmittel (z.B. Sackkarren, etc.) genehmigt? 
Werden Kosten f&#252;r Verk&#246;stigung von Hilfspersonal (hier sein Bruder und ich) &#252;bernommen (Quittungsvorlage?)? 
Werden die Kosten f&#252;r Sperrm&#252;llabgabe (ca. 15,- € - Tonnenpreis 123,- €) &#252;bernommen bzw. nach Quittungsvorlage ausbezahlt?

W&#228;re f&#252;r eine baldige Beantwortung sehr dankbar.

Gru&#223; CHB</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Umzugsfirma<br />
Es sind dies die markt&#252;blichen Kosten eines Mietfahrzeuges sowie die Kosten f&#252;r Bek&#246;stigung mithelfender Personen zu &#252;bernehmen, wenn der Umzug genehmigt wurde und selbst organisiert wird. </p>
<p>Mein Sohn hat vom Amt folgende Zusicherung: &#8221; Die ARGE sichert die &#220;bernahme der beantragten Umzugskosten im Rahmen der Kategorie A zu. Gleichzeitig sichern wir die &#220;bernahme einer Eigenbeteiligung von 300,- € f&#252;r den Fall eines selbst verschuldeten Unfalls w&#228;hrend der Benutzung des angemieteten Fahrzeugs gegen&#252;ber der Fa. XXX zu. &#8221;</p>
<p>Was hei&#223;t das nun konkret? Ist hier eine Obergrenze an Kosten vorgegeben?<br />
Werden die Kosten f&#252;r das KFZ bezahlt - f&#252;r wie lange? 1 oder 2 Tage?<br />
Sind Hilfsmittel (z.B. Sackkarren, etc.) genehmigt?<br />
Werden Kosten f&#252;r Verk&#246;stigung von Hilfspersonal (hier sein Bruder und ich) &#252;bernommen (Quittungsvorlage?)?<br />
Werden die Kosten f&#252;r Sperrm&#252;llabgabe (ca. 15,- € - Tonnenpreis 123,- €) &#252;bernommen bzw. nach Quittungsvorlage ausbezahlt?</p>
<p>W&#228;re f&#252;r eine baldige Beantwortung sehr dankbar.</p>
<p>Gru&#223; CHB</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-198</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Mar 2008 09:01:17 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-198</guid>
		<description>Zu den Mietkautionen --&gt; siehe oben. Zu der Frage Ausstattung sind nur solche Dinge beantragbar, was definitiv nicht Ihnen geh&#246;rt, daher auch nicht mitgenommen werden kann, jedoch zum &#220;berleben ben&#246;tigt wird.

2 Probleme stehen aber noch diesem Umzug entgegen. 

1. Sie ben&#246;tigen eine Umzugsgenehmigung von Ihrem Amt
2. Sie sind noch keine 25 Jahre, daher greift bei Ihnen die U 25 Regelung. 

Sie sollten daher vor Umzug / Auszug diese Fragen kl&#228;ren lassen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zu den Mietkautionen &#8211;> siehe oben. Zu der Frage Ausstattung sind nur solche Dinge beantragbar, was definitiv nicht Ihnen geh&#246;rt, daher auch nicht mitgenommen werden kann, jedoch zum &#220;berleben ben&#246;tigt wird.</p>
<p>2 Probleme stehen aber noch diesem Umzug entgegen. </p>
<p>1. Sie ben&#246;tigen eine Umzugsgenehmigung von Ihrem Amt<br />
2. Sie sind noch keine 25 Jahre, daher greift bei Ihnen die U 25 Regelung. </p>
<p>Sie sollten daher vor Umzug / Auszug diese Fragen kl&#228;ren lassen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: tigerbaby</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-196</link>
		<dc:creator>tigerbaby</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Mar 2008 07:23:42 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-196</guid>
		<description>Hallo!

Wohne bis jetzt bei meiner Mutter. Bin 24Jahre. Beziehe Grundsicherung, wegen meiner seelischen Beeintr&#228;chtigung. nun m&#246;chte ich gerne in eine eigene Wohnung ziehen. W&#228;re es dann m&#246;glich einen Antrag auf Einrichtung bzw. M&#246;bel bzw. K&#252;che zustellen? Kann leider nicht viele M&#246;bel mitnehmen, da diese schon etwas &#228;lter sind und so. Und wie sieht es mit der Mietkaution aus? &#220;bernimmt das Amt diese Kosten? Bitte um Antwort!

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en 
C.P.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Wohne bis jetzt bei meiner Mutter. Bin 24Jahre. Beziehe Grundsicherung, wegen meiner seelischen Beeintr&#228;chtigung. nun m&#246;chte ich gerne in eine eigene Wohnung ziehen. W&#228;re es dann m&#246;glich einen Antrag auf Einrichtung bzw. M&#246;bel bzw. K&#252;che zustellen? Kann leider nicht viele M&#246;bel mitnehmen, da diese schon etwas &#228;lter sind und so. Und wie sieht es mit der Mietkaution aus? &#220;bernimmt das Amt diese Kosten? Bitte um Antwort!</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
C.P.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Einstein</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-194</link>
		<dc:creator>Einstein</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Mar 2008 16:56:59 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-194</guid>
		<description>&lt;strong&gt;Mietkaution:&lt;/strong&gt;
Die &#220;bernahme einer Mietkaution ist als Teil der Wohnungsbeschaffungskosten in § 22 Abs. 3 SGB II vorgesehen. Die Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden bei gleichzeitiger Abtretung des Kautionsr&#252;ckzahlungsanspruchs an den Grundsicherungstr&#228;ger. Es hat sich allerdings oft bei den Tr&#228;gern eingeb&#252;rgert die Kaution als Darlehen zu gew&#228;hren die dann zu erstatten ist dazu :
&lt;strong&gt;LSG Hessen L 6 AS 145/07 ER vom 05.09.2007&lt;/strong&gt;
Das Hessische LSG hat entschieden, dass Darlehen f&#252;r Mietkautionen bei Alg II-Empf&#228;ngern nicht mit den Grundsicherungsleistungen aufgerechnet werden m&#252;ssen. 

&lt;strong&gt;Erstausstattung&lt;/strong&gt;
Wenn eine K&#252;che nicht vorhanden ist und auch nicht als bestandteil der neuen Wohung mit angemietet wird, hat der Sicherungstr&#228;ger die Kosten zu &#252;bernehmen, die notwendig sind um Nahrungsmittel zuzubreiten, fachgerecht zu lagern und zu sich nehmen zu k&#246;nnen. Ob die zum Beispiel ein Herd oder ein 2 Platten E-Camping Kocher ist dabei von Kommunen zu Kommune unterschiedlich.

&lt;strong&gt;Umzugsfirma&lt;/strong&gt;
Es sind dies die markt&#252;blichen Kosten eines Mietfahrzeuges sowie die Kosten f&#252;r Bek&#246;stigung mithelfender Personen zu &#252;bernehmen, wenn der Umzug genehmigt wurde und selbst organisiert wird. ( &lt;strong&gt;LSG Berlin L 10 B 2193/07 AS ER vom 05.02.2008&lt;/strong&gt; ) 
Sollten aber keine Helfer vorhanden sein und ein Umzug in Eigenregie nicht durchf&#252;hrbar sein, so sind auch die Kosten nach vorherhiger &#220;bernahmebest&#228;tigung von einem Umzugsunternehmen in voller H&#246;he zu erstatten / &#252;bernehmen.Hier sollte auf jeden Fall eine schriftliche Einverst&#228;ndnis vorliegen um entsprechenden Problemem aus dem Weg zu gehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mietkaution:</strong><br />
Die &#220;bernahme einer Mietkaution ist als Teil der Wohnungsbeschaffungskosten in § 22 Abs. 3 SGB II vorgesehen. Die Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden bei gleichzeitiger Abtretung des Kautionsr&#252;ckzahlungsanspruchs an den Grundsicherungstr&#228;ger. Es hat sich allerdings oft bei den Tr&#228;gern eingeb&#252;rgert die Kaution als Darlehen zu gew&#228;hren die dann zu erstatten ist dazu :<br />
<strong>LSG Hessen L 6 AS 145/07 ER vom 05.09.2007</strong><br />
Das Hessische LSG hat entschieden, dass Darlehen f&#252;r Mietkautionen bei Alg II-Empf&#228;ngern nicht mit den Grundsicherungsleistungen aufgerechnet werden m&#252;ssen. </p>
<p><strong>Erstausstattung</strong><br />
Wenn eine K&#252;che nicht vorhanden ist und auch nicht als bestandteil der neuen Wohung mit angemietet wird, hat der Sicherungstr&#228;ger die Kosten zu &#252;bernehmen, die notwendig sind um Nahrungsmittel zuzubreiten, fachgerecht zu lagern und zu sich nehmen zu k&#246;nnen. Ob die zum Beispiel ein Herd oder ein 2 Platten E-Camping Kocher ist dabei von Kommunen zu Kommune unterschiedlich.</p>
<p><strong>Umzugsfirma</strong><br />
Es sind dies die markt&#252;blichen Kosten eines Mietfahrzeuges sowie die Kosten f&#252;r Bek&#246;stigung mithelfender Personen zu &#252;bernehmen, wenn der Umzug genehmigt wurde und selbst organisiert wird. ( <strong>LSG Berlin L 10 B 2193/07 AS ER vom 05.02.2008</strong> )<br />
Sollten aber keine Helfer vorhanden sein und ein Umzug in Eigenregie nicht durchf&#252;hrbar sein, so sind auch die Kosten nach vorherhiger &#220;bernahmebest&#228;tigung von einem Umzugsunternehmen in voller H&#246;he zu erstatten / &#252;bernehmen.Hier sollte auf jeden Fall eine schriftliche Einverst&#228;ndnis vorliegen um entsprechenden Problemem aus dem Weg zu gehen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Katja K.</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-193</link>
		<dc:creator>Katja K.</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Mar 2008 16:01:31 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-kosten-der-anfangsrenovierung-und-deren-zusicherung-durch-die-arge_20080215.html#comment-193</guid>
		<description>Hallo,

ich habe von der XXX (Grundsicherung f&#252;r Arbeitsuchende im Lkr.) die Genehmigung f&#252;r einen Umzug in eine gr&#246;&#223;ere Wohnung erhalten.

Gleichzeitig schreiben sie: "Gleichzeitig erteile ich Ihnen dem Grunde nach die Zusicherung der &#220;bernahme der Wohnungsbeschaffungskosten. Eine Erstattung der entstandenen Kosten ist erst m&#246;glich, wenn die entsprechenden Nachweise &#252;ber die H&#246;he der Kosten f&#252;r den Bezug der neuen Wohnung vorliegen".

Ich bin &#252;bergl&#252;cklich!!! Keine Frage, meine Tochter bekommt endlich ein eigenes Zimmer...

Aber, was z&#228;hlt zu den Wohnungsbeschaffungskosten?

&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;Ist da die Umzugsfirma mit drin? Ich wei&#223;, dass ich 3 Angebote brauche.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Was ich allerdings in der neuen Wohnung brauche ist eine K&#252;che (in der beim Amt vorliegenden Mietbescheinigung steht, dass keine K&#252;che drin ist). Ist die auch mit drin?&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Was ist mit der Mietkaution? Bekomme ich die so und mu&#223; ich sie wenn ich ausziehe zur&#252;ckzahlen oder per Darlehen (ich habe keinen Cent &#252;brig um das noch zahlen zu k&#246;nnen) finanzieren?&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;

&#220;ber ein paar Antworten w&#252;rde ich mich freuen.

Danke</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe von der XXX (Grundsicherung f&#252;r Arbeitsuchende im Lkr.) die Genehmigung f&#252;r einen Umzug in eine gr&#246;&#223;ere Wohnung erhalten.</p>
<p>Gleichzeitig schreiben sie: &#8220;Gleichzeitig erteile ich Ihnen dem Grunde nach die Zusicherung der &#220;bernahme der Wohnungsbeschaffungskosten. Eine Erstattung der entstandenen Kosten ist erst m&#246;glich, wenn die entsprechenden Nachweise &#252;ber die H&#246;he der Kosten f&#252;r den Bezug der neuen Wohnung vorliegen&#8221;.</p>
<p>Ich bin &#252;bergl&#252;cklich!!! Keine Frage, meine Tochter bekommt endlich ein eigenes Zimmer&#8230;</p>
<p>Aber, was z&#228;hlt zu den Wohnungsbeschaffungskosten?</p>
<ul>
<li>Ist da die Umzugsfirma mit drin? Ich wei&#223;, dass ich 3 Angebote brauche.</li>
<li>Was ich allerdings in der neuen Wohnung brauche ist eine K&#252;che (in der beim Amt vorliegenden Mietbescheinigung steht, dass keine K&#252;che drin ist). Ist die auch mit drin?</li>
<li>Was ist mit der Mietkaution? Bekomme ich die so und mu&#223; ich sie wenn ich ausziehe zur&#252;ckzahlen oder per Darlehen (ich habe keinen Cent &#252;brig um das noch zahlen zu k&#246;nnen) finanzieren?</li>
</ul>
<p>&#220;ber ein paar Antworten w&#252;rde ich mich freuen.</p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
