Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Kosten der Anfangsrenovierung und deren Zusicherung durch die Arge
Sächsisches LSG L 3 B 411/06 AS-ER vom 19.09.2007
- 1. Es ist weder eine Rechtsgrundlage benannt noch eine solche ersichtlich, auf Grund derer die Antragsgegnerin verpflichtet wäre, durch eigenes Personal den Umzug eines Hilfebedürftigen im Sinne des SGB II durchzuführen oder durch ein von ihr - und nicht vom Hilfebedürftigen - zu beauftragendes Unternehmen durchführen zu lassen.
- 2. Nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II können die Wohnungsbeschaffungskosten sowie die Mietkaution und die Umzugskosten bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Eine solche Zusicherung liegt nicht vor.
- 3. Ein Anspruch auf Erteilung einer Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten könnte allerdings dann bestehen, wenn der Antragstellerin eine Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II erteilt worden sein sollte. In diesem Fall konnte sie eventuell mit dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht (Beschluss vom 19. Januar 2007 - L 11 B 479/06 AS - JURIS-Dokument RdNr. 5) auf Grund dieser Zusicherung nicht nur davon ausgehen, dass die Aufwendungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II angemessen sind und sie dementsprechend Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in der Folgezeit erhält, sondern konnte regelmäßig auch davon ausgehen, dass ebenfalls die Kosten nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II übernommen werden. Der erkennende Senat lässt allerdings offen, ob dieser Rechtsauffassung beizutreten ist (vgl. auch: Beschluss vom 2. August 2007 - L 3 B 130/07 AS-PKH), weil diese Frage vorliegend nicht entscheidungserheblich ist.
Was alles sonst noch zum Umzug gehört finden sie hier: Labournet
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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1. ... Kommentar von Katja K.
am Sonntag, 30.3.2008.
Hallo,
ich habe von der XXX (Grundsicherung für Arbeitsuchende im Lkr.) die Genehmigung für einen Umzug in eine größere Wohnung erhalten.
Gleichzeitig schreiben sie: “Gleichzeitig erteile ich Ihnen dem Grunde nach die Zusicherung der Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten. Eine Erstattung der entstandenen Kosten ist erst möglich, wenn die entsprechenden Nachweise über die Höhe der Kosten für den Bezug der neuen Wohnung vorliegen”.
Ich bin überglücklich!!! Keine Frage, meine Tochter bekommt endlich ein eigenes Zimmer…
Aber, was zählt zu den Wohnungsbeschaffungskosten?
- Ist da die Umzugsfirma mit drin? Ich weiß, dass ich 3 Angebote brauche.
- Was ich allerdings in der neuen Wohnung brauche ist eine Küche (in der beim Amt vorliegenden Mietbescheinigung steht, dass keine Küche drin ist). Ist die auch mit drin?
- Was ist mit der Mietkaution? Bekomme ich die so und muß ich sie wenn ich ausziehe zurückzahlen oder per Darlehen (ich habe keinen Cent übrig um das noch zahlen zu können) finanzieren?
Über ein paar Antworten würde ich mich freuen.
Danke
3. ... Kommentar von tigerbaby
am Montag, 31.3.2008.
Hallo!
Wohne bis jetzt bei meiner Mutter. Bin 24Jahre. Beziehe Grundsicherung, wegen meiner seelischen Beeinträchtigung. nun möchte ich gerne in eine eigene Wohnung ziehen. Wäre es dann möglich einen Antrag auf Einrichtung bzw. Möbel bzw. Küche zustellen? Kann leider nicht viele Möbel mitnehmen, da diese schon etwas älter sind und so. Und wie sieht es mit der Mietkaution aus? Übernimmt das Amt diese Kosten? Bitte um Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
C.P.
4. ... Kommentar von Steinbock
am Montag, 31.3.2008.
Zu den Mietkautionen –> siehe oben. Zu der Frage Ausstattung sind nur solche Dinge beantragbar, was definitiv nicht Ihnen gehört, daher auch nicht mitgenommen werden kann, jedoch zum Überleben benötigt wird.
2 Probleme stehen aber noch diesem Umzug entgegen.
1. Sie benötigen eine Umzugsgenehmigung von Ihrem Amt
2. Sie sind noch keine 25 Jahre, daher greift bei Ihnen die U 25 Regelung.
Sie sollten daher vor Umzug / Auszug diese Fragen klären lassen.
5. ... Kommentar von CHBienchen
am Sonntag, 28.9.2008.
Umzugsfirma
Es sind dies die marktüblichen Kosten eines Mietfahrzeuges sowie die Kosten für Beköstigung mithelfender Personen zu übernehmen, wenn der Umzug genehmigt wurde und selbst organisiert wird.
Mein Sohn hat vom Amt folgende Zusicherung: ” Die ARGE sichert die Übernahme der beantragten Umzugskosten im Rahmen der Kategorie A zu. Gleichzeitig sichern wir die Übernahme einer Eigenbeteiligung von 300,- € für den Fall eines selbst verschuldeten Unfalls während der Benutzung des angemieteten Fahrzeugs gegenüber der Fa. XXX zu. ”
Was heißt das nun konkret? Ist hier eine Obergrenze an Kosten vorgegeben?
Werden die Kosten für das KFZ bezahlt - für wie lange? 1 oder 2 Tage?
Sind Hilfsmittel (z.B. Sackkarren, etc.) genehmigt?
Werden Kosten für Verköstigung von Hilfspersonal (hier sein Bruder und ich) übernommen (Quittungsvorlage?)?
Werden die Kosten für Sperrmüllabgabe (ca. 15,- € - Tonnenpreis 123,- €) übernommen bzw. nach Quittungsvorlage ausbezahlt?
Wäre für eine baldige Beantwortung sehr dankbar.
Gruß CHB
7. ... Kommentar von Madmax
am Samstag, 26.9.2009.
Hallo liebe User
Meine Frage betrifft die Renvierung einer Wohnung die ich erst noch beziehen möchte, aber erst mal von vorne.
Zur Zeit wohne ich in einer 3-Raumwohnung mit meiner Tochter meinen Ex habe ich mittlerweile rausgeschmissen, daher ist ja die Wohnung nun zu groß und ich selber habe mich dazu entschlossen in eine kleinere zu ziehen. Habe der Arge sogar drei neue WG-Angebote gegeben und auch eine Zusage bekommen, aber nun wollen Sie die Renovierungskosten nicht übernehmen.
ist das korrekt oder muß die Arge diese Kosten übernehmen?
Mit freundlichen Gruß
8. ... Kommentar von chris
am Donnerstag, 5.11.2009.
Hallo,ich hab mal eine Frage.Was bedeutet “Wohnungsbeschaffungskosten”
Danke an alle
9. ... Kommentar von Diana
am Donnerstag, 4.2.2010.
Hallo,
1. Ich möchte umziehen. Da ich in meinem neuen zu Hause wieder selbständig arbeiten möchte,ich berate und gebe Massagen, benötige ich mehr Raum als die 45 qm. Abgesehen davon habe ich 3 Kinder, die mich regelmäßig besuchen kommen. Wie kann man hier eine Zusicherung für mehr Raum vom Amt bewirken?
—
2. Auf welche Wohnungsbeschaffungskosten hat man Recht oder ist das von Komune zu Komune anders? Die ARGE hier hat in Ihrem Schreiben nur etwas von 3 Kostenvoranschlägen für ein Mietauto erwähnt - nicht einmal von der Verköstigungspauschale -. Ich weiß jedoch nicht, wie ich den Umzug umsetzen kann, da ich hier keine Freunde habe.
3. Zusätzlich möchte ich aus beruflichen Gründen 50km von hier entfernt hinziehen. Wer zahlt die Fahrtkosten zur Besichtigung einer Wohnung?
Diana
10. ... Kommentar von pearl29
am Samstag, 6.2.2010.
Hallo,
also ich bin Mami von 2 Söhnen (10 u 8 ) und habe vor in eine andere Stadt zu ziehen.
Beziehe auch leider wieder Hartz4.
Habe die Zusicherung vom Amt für den Umzug schon erhalten, hab aber leider niemanden der mir helfen könnte beim Umzug der am 26.02.2010 statt finden soll.
Kann ich auch ein Umzugsunternehmen mit meinem Umzug beauftragen?
Was kann ich noch für unsere neue Wohnung beantragen?
Danke schon mal für eure Antworten!
JAsmin
11. ... Kommentar von Diana
am Montag, 8.2.2010.
Hallo Jasmin,
wo wohnst Du denn?
Diana
12. ... Kommentar von lissy
am Donnerstag, 8.4.2010.
hallo ihr lieben!!!
hoffe mir kann hier jemand helfen!!und zwar wer kann mir den paragraphen sagen bei umzug ohne genehmigung???wir wolln vpn amberg nach nürnberg ziehn und haben kein genehmigung bekommen weil wir keine arbeit vorweisen können etz wollen wir ohne genehmigung umziehn was für sachen werden nicht gezahlt und was bekomm ich noch!!!bitte bitte wir wolln hier nicht mehr wohnen chancen auf arbeit haben wir hier null im gegensatz zu nürnberg!!!danke im vorraus !!!!
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Verbraucherinformationen
Mietkaution:
Die Übernahme einer Mietkaution ist als Teil der Wohnungsbeschaffungskosten in § 22 Abs. 3 SGB II vorgesehen. Die Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden bei gleichzeitiger Abtretung des Kautionsrückzahlungsanspruchs an den Grundsicherungsträger. Es hat sich allerdings oft bei den Trägern eingebürgert die Kaution als Darlehen zu gewähren die dann zu erstatten ist dazu :
LSG Hessen L 6 AS 145/07 ER vom 05.09.2007
Das Hessische LSG hat entschieden, dass Darlehen für Mietkautionen bei Alg II-Empfängern nicht mit den Grundsicherungsleistungen aufgerechnet werden müssen.
Erstausstattung
Wenn eine Küche nicht vorhanden ist und auch nicht als bestandteil der neuen Wohung mit angemietet wird, hat der Sicherungsträger die Kosten zu übernehmen, die notwendig sind um Nahrungsmittel zuzubreiten, fachgerecht zu lagern und zu sich nehmen zu können. Ob die zum Beispiel ein Herd oder ein 2 Platten E-Camping Kocher ist dabei von Kommunen zu Kommune unterschiedlich.
Umzugsfirma
Es sind dies die marktüblichen Kosten eines Mietfahrzeuges sowie die Kosten für Beköstigung mithelfender Personen zu übernehmen, wenn der Umzug genehmigt wurde und selbst organisiert wird. ( LSG Berlin L 10 B 2193/07 AS ER vom 05.02.2008 )
Sollten aber keine Helfer vorhanden sein und ein Umzug in Eigenregie nicht durchführbar sein, so sind auch die Kosten nach vorherhiger Übernahmebestätigung von einem Umzugsunternehmen in voller Höhe zu erstatten / übernehmen.Hier sollte auf jeden Fall eine schriftliche Einverständnis vorliegen um entsprechenden Problemem aus dem Weg zu gehen.