Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Montag, der 15. März 2010 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Kosten der Anfangsrenovierung und deren Zusicherung durch die Arge

Sächsisches LSG L 3 B 411/06 AS-ER vom 19.09.2007

Was alles sonst noch zum Umzug gehört finden sie hier: Labournet

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veröffentlicht von: Einstein   am: 15. Februar 2008 um 12:18 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen

Plus Online Shop



  11 Kommentare / Fragen veröffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



11 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von Katja K. am Sonntag, 30.3.2008.

Hallo,

ich habe von der XXX (Grundsicherung für Arbeitsuchende im Lkr.) die Genehmigung für einen Umzug in eine größere Wohnung erhalten.

Gleichzeitig schreiben sie: “Gleichzeitig erteile ich Ihnen dem Grunde nach die Zusicherung der Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten. Eine Erstattung der entstandenen Kosten ist erst möglich, wenn die entsprechenden Nachweise über die Höhe der Kosten für den Bezug der neuen Wohnung vorliegen”.

Ich bin überglücklich!!! Keine Frage, meine Tochter bekommt endlich ein eigenes Zimmer…

Aber, was zählt zu den Wohnungsbeschaffungskosten?

Über ein paar Antworten würde ich mich freuen.

Danke


2. ... Kommentar von Einstein am Sonntag, 30.3.2008.

Mietkaution:
Die Übernahme einer Mietkaution ist als Teil der Wohnungsbeschaffungskosten in § 22 Abs. 3 SGB II vorgesehen. Die Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden bei gleichzeitiger Abtretung des Kautionsrückzahlungsanspruchs an den Grundsicherungsträger. Es hat sich allerdings oft bei den Trägern eingebürgert die Kaution als Darlehen zu gewähren die dann zu erstatten ist dazu :
LSG Hessen L 6 AS 145/07 ER vom 05.09.2007
Das Hessische LSG hat entschieden, dass Darlehen für Mietkautionen bei Alg II-Empfängern nicht mit den Grundsicherungsleistungen aufgerechnet werden müssen.

Erstausstattung
Wenn eine Küche nicht vorhanden ist und auch nicht als bestandteil der neuen Wohung mit angemietet wird, hat der Sicherungsträger die Kosten zu übernehmen, die notwendig sind um Nahrungsmittel zuzubreiten, fachgerecht zu lagern und zu sich nehmen zu können. Ob die zum Beispiel ein Herd oder ein 2 Platten E-Camping Kocher ist dabei von Kommunen zu Kommune unterschiedlich.

Umzugsfirma
Es sind dies die marktüblichen Kosten eines Mietfahrzeuges sowie die Kosten für Beköstigung mithelfender Personen zu übernehmen, wenn der Umzug genehmigt wurde und selbst organisiert wird. ( LSG Berlin L 10 B 2193/07 AS ER vom 05.02.2008 )
Sollten aber keine Helfer vorhanden sein und ein Umzug in Eigenregie nicht durchführbar sein, so sind auch die Kosten nach vorherhiger Übernahmebestätigung von einem Umzugsunternehmen in voller Höhe zu erstatten / übernehmen.Hier sollte auf jeden Fall eine schriftliche Einverständnis vorliegen um entsprechenden Problemem aus dem Weg zu gehen.


3. ... Kommentar von tigerbaby am Montag, 31.3.2008.

Hallo!

Wohne bis jetzt bei meiner Mutter. Bin 24Jahre. Beziehe Grundsicherung, wegen meiner seelischen Beeinträchtigung. nun möchte ich gerne in eine eigene Wohnung ziehen. Wäre es dann möglich einen Antrag auf Einrichtung bzw. Möbel bzw. Küche zustellen? Kann leider nicht viele Möbel mitnehmen, da diese schon etwas älter sind und so. Und wie sieht es mit der Mietkaution aus? Übernimmt das Amt diese Kosten? Bitte um Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
C.P.


4. ... Kommentar von Steinbock am Montag, 31.3.2008.

Zu den Mietkautionen –> siehe oben. Zu der Frage Ausstattung sind nur solche Dinge beantragbar, was definitiv nicht Ihnen gehört, daher auch nicht mitgenommen werden kann, jedoch zum Überleben benötigt wird.

2 Probleme stehen aber noch diesem Umzug entgegen.

1. Sie benötigen eine Umzugsgenehmigung von Ihrem Amt
2. Sie sind noch keine 25 Jahre, daher greift bei Ihnen die U 25 Regelung.

Sie sollten daher vor Umzug / Auszug diese Fragen klären lassen.


5. ... Kommentar von CHBienchen am Sonntag, 28.9.2008.

Umzugsfirma
Es sind dies die marktüblichen Kosten eines Mietfahrzeuges sowie die Kosten für Beköstigung mithelfender Personen zu übernehmen, wenn der Umzug genehmigt wurde und selbst organisiert wird.

Mein Sohn hat vom Amt folgende Zusicherung: ” Die ARGE sichert die Übernahme der beantragten Umzugskosten im Rahmen der Kategorie A zu. Gleichzeitig sichern wir die Übernahme einer Eigenbeteiligung von 300,- € für den Fall eines selbst verschuldeten Unfalls während der Benutzung des angemieteten Fahrzeugs gegenüber der Fa. XXX zu. ”

Was heißt das nun konkret? Ist hier eine Obergrenze an Kosten vorgegeben?
Werden die Kosten für das KFZ bezahlt - für wie lange? 1 oder 2 Tage?
Sind Hilfsmittel (z.B. Sackkarren, etc.) genehmigt?
Werden Kosten für Verköstigung von Hilfspersonal (hier sein Bruder und ich) übernommen (Quittungsvorlage?)?
Werden die Kosten für Sperrmüllabgabe (ca. 15,- € - Tonnenpreis 123,- €) übernommen bzw. nach Quittungsvorlage ausbezahlt?

Wäre für eine baldige Beantwortung sehr dankbar.

Gruß CHB


6. ... Kommentar von Einstein am Sonntag, 28.9.2008.

@CHBienchen

also das einzige was man daraus entnehmen kann ist, das die Umzugskosten im Rahmen der Kategorie A übernommen werden, was das auch immer heissen mag, da sollte man mal detailiert nachfragen!!!

und was noch zu erkennen ist: Sollte es mit dem Umzugswagen zu einem Unfall kommen so hat man dann einen Eigenbeteiligung von 300 Euro zu entrichten. DIESE 300 Euro übernimmt dann das Amt.

Und von dem Rest was du aufzählst ist so nichts zu erkennen ob die es da eine zahlung gibt und wie der Nachweis zu erfolgen hat.

Hier ist mit Sicherheit nachfragen erforderlich !


7. ... Kommentar von Madmax am Samstag, 26.9.2009.

Hallo liebe User

Meine Frage betrifft die Renvierung einer Wohnung die ich erst noch beziehen möchte, aber erst mal von vorne.
Zur Zeit wohne ich in einer 3-Raumwohnung mit meiner Tochter meinen Ex habe ich mittlerweile rausgeschmissen, daher ist ja die Wohnung nun zu groß und ich selber habe mich dazu entschlossen in eine kleinere zu ziehen. Habe der Arge sogar drei neue WG-Angebote gegeben und auch eine Zusage bekommen, aber nun wollen Sie die Renovierungskosten nicht übernehmen.
ist das korrekt oder muß die Arge diese Kosten übernehmen?

Mit freundlichen Gruß


8. ... Kommentar von chris am Donnerstag, 5.11.2009.

Hallo,ich hab mal eine Frage.Was bedeutet “Wohnungsbeschaffungskosten”
Danke an alle


9. ... Kommentar von Diana am Donnerstag, 4.2.2010.

Hallo,
1. Ich möchte umziehen. Da ich in meinem neuen zu Hause wieder selbständig arbeiten möchte,ich berate und gebe Massagen, benötige ich mehr Raum als die 45 qm. Abgesehen davon habe ich 3 Kinder, die mich regelmäßig besuchen kommen. Wie kann man hier eine Zusicherung für mehr Raum vom Amt bewirken?

2. Auf welche Wohnungsbeschaffungskosten hat man Recht oder ist das von Komune zu Komune anders? Die ARGE hier hat in Ihrem Schreiben nur etwas von 3 Kostenvoranschlägen für ein Mietauto erwähnt - nicht einmal von der Verköstigungspauschale -. Ich weiß jedoch nicht, wie ich den Umzug umsetzen kann, da ich hier keine Freunde habe.
3. Zusätzlich möchte ich aus beruflichen Gründen 50km von hier entfernt hinziehen. Wer zahlt die Fahrtkosten zur Besichtigung einer Wohnung?

Diana


10. ... Kommentar von pearl29 am Samstag, 6.2.2010.

Hallo,

also ich bin Mami von 2 Söhnen (10 u 8 ) und habe vor in eine andere Stadt zu ziehen.
Beziehe auch leider wieder Hartz4.
Habe die Zusicherung vom Amt für den Umzug schon erhalten, hab aber leider niemanden der mir helfen könnte beim Umzug der am 26.02.2010 statt finden soll.
Kann ich auch ein Umzugsunternehmen mit meinem Umzug beauftragen?
Was kann ich noch für unsere neue Wohnung beantragen?

Danke schon mal für eure Antworten!

JAsmin


11. ... Kommentar von Diana am Montag, 8.2.2010.

Hallo Jasmin,
wo wohnst Du denn?
Diana


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
ImmobilienScout24 - Immobilie suchen, Wohnung, Haus, Grundstueck zur Miete, zum Kauf
 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.