Wohnraum für Schwerbehinderte
Zum Thema welcher Wohnraum für Schwerbehinderte angemessen ist, urteilte das SG Oldenburg S 49 AS 895/06 vom 03.05.2007 wie folgt:
1. Für einen Zwei- Personen- Haushalt gilt in Niedersachsen eine Wohnfläche von 60 qm angmessen .
2. Leben Schwerbehinderte in der BG, erhöht sich die Wohnfläche für jeden Schwerbehinderten um weitere 10 qm, für 2 Personen ist demnach eine Wohnfläche von 80 qm angemessen.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: Dienstag, 3. Juli 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Schwerbehinderte haben nur einen Beschäftigungsanspruch
- Behinderte in Niedersachsen haben einen Anspruch auf einen höheren Mietzins
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 27
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 34
- Keine Befreiung für Schwerbehinderte
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 33




