Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Wohngemeinschaft

Was ist eine Wohngemeinschaft?Klassische Wohngemeinschaften sind keine Haushaltsgemeinschaften. Und: Untermietverträge sind allgemein ein guter Beleg um klarzumachen, dass man nur die Wohnung teilt aber nicht aus einem Topf wirtschaftet.Wenn Sie mit einem oder mehreren Personen sich eine Wohnung teilen. jeder seine eigenen Räume zur Verfügung hat (z.B. jeder hat sein eigenes Schlafzimmer), dann müssen Sie diese Personen im Antrag nicht mit angeben, wenn diese nicht mit Ihnen Verwandt oder verschwägert sind. Selbst wenn sie Räume wie Küche, Bad ect. teilen, ist dies kein Problem, wenn dies in einem Miet- oder Untermietvertrag klar dargelegt wird.

In diesem Fall bietet sich an, ein formloses Schreiben oder einen Untermietvertrag beizulegen in dem die Wohnverhältnisse geklärt sind!

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: Donnerstag, 21. Dezember 2006 - Haftungsausschluss Druckversion:   Druckversion anzeigen

Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information

Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:

Anzeige
 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid