Wissenwertes zu Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16 Abs. 3 SGB II
Öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem SGB II, Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16 Abs. 3 SGB II
Inhalt und Zweck der Arbeitshilfe
Die Arbeitshilfe enthält:
- Teil A – Rechtliche Grundlagen im SGB II
- Teil B – Fachliche Hinweise (verbindliche Weisungen zur Rechtsauslegung) und Empfehlungen zur Umsetzung von § 16 Abs. 3 SGB II
- Teil C – Ergänzende Verfahrensempfehlungen
der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten durch die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Agenturen für Arbeit in getrennter Trägerschaft (gT). Die Arbeitshilfe soll die regionalspezifische Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im lokalen Konsens unterstützen und auch den zugelassenen Kommunalen Trägern Orientierungshilfe geben.
Die Arbeitshilfe wurde von der BA unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet.
Quelle: Text Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16 Abs. 3 SGB II (pdf)
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