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Wieviel braucht ein Mensch zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Leben und damit zur Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte nach Art.1, Art.2 sowie Art.3?

Diese Frage stellte sich schon einmal im Februar des vergangenen Jahres und wurde von Lutz Hausstein umfassend beantwortet. Nun ergaben sich neue Zahlen und so wird der Sozialticker diese Zahlen - mit freundlicher Zustimmung von Herrn Hausstein der Öffentlichkeit präsentieren.

Kurze Anmerkung vom Autor:

… die aktuelle Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 Euro ist eine Farce. Sie erfüllt weder das vom BVerfG geforderte Transparenz- noch das Bedarfsgerechtigkeitskriterium.

In Fortführung der Anfang Februar 2010 veröffentlichten Untersuchung “Was der Mensch braucht” habe ich eine erneute empirische Untersuchung zu einer realitätsgerechten Regelsatzhöhe durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung habe ich als Anlage dieser Nachricht beigefügt. (Hausstein)

Hier die ganze Studie:  Hausstein, Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung, Stand 03/11 (pdf)

Quelle: Leserzuschrift an Sozialticker … veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von L. Hausstein (Autor)

Startseite - Veröffentlicht am: 29. April 2011 um 12:03 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von Thomas Kallay am Freitag, 29.4.2011.

Hallo,

es wäre sehr hilfreich hinsichtlich der Glaubwürdigkeit seiner Arbeiten, wenn Herr Hausstein so freundlich wäre, in seine Arbeit mit hinein zu schreiben, wer er ist, warum er in der Lage ist, solche Berechnungen anzustellen, und auf welche Quellen und Informationen er sich bezieht.

Ohne solche wichtigen Angaben zu seiner Person und zu seinem Wirken und zu seinen Quellen und Informationen sind seine Arbeiten kaum öffentlich oder gerichtlich glaubhaft.

Vielleicht könnte das geändert werden?

Danke und Grüße
Thomas Kallay


2. ... Kommentar von HARTZIV-Häftling Nr BG721XX am Freitag, 29.4.2011.

Ich schliesse mich dem Kommentar und Anfrage von Thomas Kallay an: wer ist Hausstein? Wenn ich seine Zahlen vorlege beim Sozialgericht als Unterstützung und Hilfe zur Argumentation meiner Klage, wird diese Frage bestimmt aufkommen. Hat Hausstein einen Grund sich zu verstecken?


3. ... Kommentar von fat man am Freitag, 29.4.2011.

Stimmt Thomas, den Menschen gibt es gar nicht, aber ich glaube dass du selbst dich auf ihn berufen hast. War der nicht sogar zugelassener Gutachter? …..zumindest ist ausser seinen Arbeiten zu Hartz IV über ihn selbst - Lutz, SOLL er heißen ;-) - nichts auf die schnelle zu finden.


4. ... Kommentar von Sascha R. am Freitag, 29.4.2011.

Wenn Herr Kallay seine Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof fortgesetzt hätte, bestünde möglicherweise jetzt ein Zustand, wo nicht nur über Zahlen spekuliert werden würde, sondern die Hilfeempfänger auch tatsächlich einen Geldbetrag monatlich zur Verfügung hätten, von dem sie in Menschenwürde Leben könnten. Aber so ist allen, mich eingeschlossen, der erneute Weg nach Karlsruhe, und noch weiter, verschlossen. Die vergangenen sechs Jahre sind unwiderruflich verloren. Und ob der angeblich neu berechnete Regelsatz in Karlsruhe verhandelt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Danke Herr Kallay!


5. ... Kommentar von jogybär am Freitag, 29.4.2011.

Q Sascha R.

ich frage mich ob Ihr Beitrag an T.Kallay als Vorwurf gedacht war.Wenn ja, dann frage ich den Schreiber, warum er sich nicht selbst diesem Stress ausgesetzt hat?
Fakt ist doch eines. Es kann soviel gerechnet werden wie man will, solange diese Regierung für alles und jeden Geld lockermacht bleiben für die Hartzler nur die schöngerechneten Werte der
FdL übrig.Wenn diese Bagage wollte, dann hätte sie auch einen realen Bedarfssatz ermittelt.Warum wohl hälten die CDUFDPSPD und auch die Grünen die Klappe? Weil Hartz IV der Ausguß der Nation ist.Ansonsten hätten sich die Grünen und die SPD an der Normenkontrollklage der Linken beteiligen können.Aber mit Unterstützung dieser Hartz IV-Lumpenparteien wurde das sog.Reformpaket durchgewunken.Einmal Lump immer Lump.
Und viel zu viele lassen sich dieses Spiel gefallen.


6. ... Kommentar von Sascha R. am Freitag, 29.4.2011.

Ich würde mich diesem Stress aussetzen. Leider liegt das halbe Dutzend Berufungsverfahren beim 6. Senat des HLSG, und es ist nicht ersichtlich, dass der Vorsitzende Richter sich noch einmal die Mühe macht, und das Verfahren dem BVerfG vorlegen wird.

Und wenn es so stressig für Herrn Kallay war, warum meldet er sich jetzt wieder zu Wort?


7. ... Kommentar von Gerd Bauer am Freitag, 29.4.2011.

Tolle Berechnung, eine kleine Familie (Vater, Mutter, Kind) würde laut dieser Berechnung ja auf ca. 1800€ kommen, wenn die Kosten die nur einmal für alle anfallen (z.B. Waschmaschine) abgezogen werden.

Dazu dann noch Miet- und Heizkosten. Das ergibt einen Betrag von 2300€. Hat dieser Herr schon einmal was vom Lohnabstandsgebot gehört?


8. ... Kommentar von AbisZ am Freitag, 29.4.2011.

vorab @ Gerd Bauer,

wenn es “einigen” auf das Lohnabstandgebot ankommt, dann müssen genau diese “einigen” sich darauf einigen, dass jede, nicht nur einige, Arbeit anständig bezahlt wird, damit das Lohnabstandsgebot eingehalten wird (nicht auf dem Rücken und zu Lasten von Arbeitslosen und deren Familien durch zu niedrige Transferleistungen, wodurch nicht einmal das Existenzminimum erreicht wird.

~~~~

Nun zu “wer ist Hausstein”?
Ich weiß es auch nicht, aber das gefunden:

Name: Lutz Hausstein ( klaus-baum.info )


9. ... Kommentar von Thomas Kallay am Freitag, 29.4.2011.

Ein paar Antworten:

@Sascha R.:
Neben der Tatsache, daß Sie in den vergangenen sechs Jahre nichts unternommen haben, während u.a. ich mich in diesen Jahren für meine Familie und mich und für andere Hartzis mit dem Hartz-IV herumärgerte und meine Gesundheit ruinierte, ist es so, daß ich für den EGMR einen tauglichen Anwalt gebraucht hätte.

Taugliche, weil im Europarecht UND Verfassungsrecht nachweislich erfahrene (!) Anwälte wollten aber bis zu 30.000.- (in Worten: dreissigtausend) Euro Honorar haben, die ich nicht hatte. Beim EGMR gibts nämlich keine Prozeßkostenhilfe.

Mal davon abgesehen, daß das Verfahren vor dem EGMR übrigens in Englisch oder Französisch hätte geführt werden müssen, wofür mein Englisch nicht ausreicht, und der Anwalt dazu hätte in der Lage sein müssen. Sowas kostet. Und ja, ich hab mich damals durch den Boden geärgert, als die Bundesregierung das mit den 5.- Euro verkündete, und daher auch (!) die Beschwerde vor dem EGMR zurück genommen.

Da Sie, Sascha R., aber selbst nie etwas unternommen haben, also all die Jahre nur die Hände im Schoß hatten, steht Ihnen keine Kritik an meiner Vorgehensweise zu.

Mal abgesehen davon, daß Sie auch keinerlei Ahnung über die derzeit laufenden Rechtstreite und das weitere gerichtliche Verfahren haben. Seien Sie daher bitte einfach still. Danke!

@fatman:
Lutz Hausstein ist NICHT Rüdiger Böker, auf den ich mich schon beim Bundesverfassungsgericht bezogen hatte und weiter beziehe, siehe hier: dielinkebottrop.phpmakers.net

Unter o.a. Link kann man auch sehen, wie es weitergeht, denn meine Familie und ich sowie mittlerweile über 60 andere Familien und Singles klagen bereits wieder gegen die “neuen” Regelsätze, meine Familie und ich sowie etliche Mitstreiter sind vertreten von einem in Thüringen sehr bekannten Sozialrechtler, der seit Jahren hoch erfolgreich tausende SGB-II-Rechtstreite führt. Ziel ist der weitere und diesmal endgültige Kampf gegen die falschen Regelsätze und ihre Macher - und mindestens einer von uns Klägern wird in Bälde wieder vorm Bundesverfassungsgericht sein. Die Klagen liegen derzeit bei verschiedenen Sozialgerichten und Landessozialgerichten, sind also alle bereits vollständig eingereicht, und jeden Tag kommen mehr hinzu.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

@Gerd Bauer:
Welches Lohnabstandsgebot? Nicht Hartz-IV ist nach Berechnungen von Prof. Dr. Frommann, Parität, DGB / Prof. Dr. Münder, Hausstein, Böker und vielen anderen Fachleuten zu hoch, sondern die Löhne sind viel zu niedrig, viel zu weit unten und müssten nach meinem Dafürhalten als Mindestlohn bei 12,50 Euro Netto für Alleinstehende und bei mindestens 15.- Euro netto für Familien liegen. Netto, wohlgemerkt, das fürs Brutto kommt dann noch oben drauf.

Das Gejammer und Geheule und Zähnegeklapper der Unternehmer ob solcher Zahlen ist mir Scheißegal, denn der Euro ist nichts mehr wert, die Inflation galoppiert durch Europa, die Armen werden immer ärmer, die Arbeitnehmer auch, die Bonzen und Unternehmer werden aber immer reicher - also kann es beim Mindestlohn ruhig auch richtig knallen.

Noch Fragen, Kienzle? Nein, Hauser! ;-)

Thomas Kallay


10. ... Kommentar von erika am Freitag, 29.4.2011.

Thomas Kallay

Volltreffer mit dem Kommentar, gut gemacht.

Alle schreien, keiner hebt den Ar…..!


11. ... Kommentar von Nanobot am Freitag, 29.4.2011.

Was für ein Lohnabstandsgebot ? Ein solches Gebot ist verfassungsrechtlich nicht haltbar, siehe wikipedia.org, letzter Abschnitt des Artikels:

“Das Lohnabstandsgebot findet im Verfassungsrecht keine Grundlage. Der Staat ist verpflichtet, dem Betroffenen das soziokulturelle Existenzminimum zu gewähren.[3] Wenn die niedrigsten tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte dieses unterschreiten, so besteht der insoweit auszugleichende Bedarf in der Differenz des Existenzminimums zum Einkommen, das der Hilfebedürftige erzielt. Insoweit ist es problematisch, wenn der Regelsatz das Existenzminimum unterschreitet.”

Sofern im SGB von einem Lohnabstandsgebot ausgegangen wird, so muß dieses also verfassungskonform ausgelegt werden, und dies findet derzeit in der Politik vorsätzlich nicht statt. Tatsächlich ist das Lohnabstandsgebot eine Erfindung der asozialen Politiker und ihrer Auftraggeber, nämlich den geldgierigen Unternehmern und den Beziehern von hohen Kapitalerträgen. Dieses, in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrige, Gebot dient doch nur dem Zweck, die Sozialleistungen des Staates noch unter die Dumpinglöhne, die heutzutage in vielen Branchen und Firmen gezahlt werden, zu drücken. Wären die Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII in der Höhe, wie sie nach der Entscheidung des BVerfG sein müßten, dann könnte man ja niemanden mehr zwingen, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten. Denn dann wäre sofort und unwiderlegbar ersichtlich, das solche Löhne sittenwidrig und unzumutbar sind. Desweiteren sollen die Sozialleistungen natürlich gedrückt werden, damit man die Steuern für Unternehmer, Großverdiener und Bezieher von Kapitaleinkünften niedrig halten kann, denn sonst könnten die einem ja keine Parteispenden mehr überlassen.

[3] bundesverfassungsgericht.de


12. ... Kommentar von Conradi am Freitag, 29.4.2011.

Dank an den Autor Lutz Haustein.

Darf man seine Studie eigentlich frei verwenden? Ich gedenke sie als Widerspruch und Klage zu verwenden - wozu man aber selbstverständlich die Genehmigung einholen sollte. leider kann ich mich nicht direkt an Herrn Haustein wenden, da Kontaktdaten fehlen.

Respekt und Hochachtung Herr Haustein! Respekt übrigens auch an Thomas Kallay auf diesem Wege…

- Konrad Fitz -


13. ... Kommentar von Freiheitskämpfer am Freitag, 29.4.2011.

@Thomas Kallay,

auch ich hatte schon etliche Klagen am Laufen. Bei der letzten, die entschieden wurde, bekam ich Recht!
Die ARGE (so hieß das Ding damals noch) mußte mir aufgrund eines Formfehlers (uneindeutige Formulierung eines Vergleichs) kürzlich über 600,- nachzahlen :-)

Daher bin ich bereit zu kämpfen, denn man kann in der Tat gewinnen!

Habe z.B. auch die Vorlage von Katja Kipping genommen, um auf die Abänderung der Bescheide bezüglich der lächerlichen Regelsatzerhöhung abzuzielen.
Zu finden unter: katja-kipping.de
Allerdings läßt sich das Jobcenter nun Zeit -
Ich allerdings auch mit der Einreichung zum EKS (Existenzgründer).
Verlängerung von Einstiegsgeld wurde auch abgelehnt, Klage läuft.


14. ... Kommentar von Braunes Hartz am Samstag, 30.4.2011.

Das gesetzliche Lohnabstandsgebot – eine Norm ohne Wert.

Das sogenannte “Lohnabstandsgebot” ist verfassungswidriger Humbug. Es wird von den Neoliberalen wie ein Glaubensbekenntnis und wie ein Verfassungsartikel hochgehalten, besagt aber nichts anderes, als daß man das soziokulturelle Existenzminimum beliebig nach unten drücken kann, wenn man die Niedriglöhne ebenso beliebig nach unten schraubt. Das Verfassungsrecht kann aber nicht Spielball dessen sein, was profitgierige Juppies noch als Lohn zu zahlen bereit sind. Das ist voll gesetzeswidrig in sich selbst.
Es gibt zu diesem neoliberalen Täuschungsprodukt von der Arbeitnehmerkammer Bremen 2 gute Abhandlungen:
ak-sozialpolitik.de: lohnabstandsgebot 1
ak-sozialpolitik.de: lohnabstandsgebot 2


15. ... Kommentar von lagune am Samstag, 30.4.2011.

Herr Kalley hatte im letzten Jahr ein Spendenkonto für die Klage am EGMR eingerichtet. 30.000 Euro für Anwälte wären doch bei den Millionen Hartzis schnell zusammen. Leider kam meine Spende zurück.


16. ... Kommentar von Thomas Kallay am Samstag, 30.4.2011.

@lagune:
Das Spendenkonto hatte rund 4.000.- Euro zusammen gebracht, die nahezu alle wieder zurück überwiesen wurden, als feststand, daß sich damit die Anwälte nicht finanzieren lassen.

Was nicht zurück überwiesen werden konnte, weil die Einzahler nicht zu ermitteln waren, ging als Spende an eine Einrichtung für krebskranke Kinder.

Das Geld wurde von einer Rechtsanwältin treuhänderisch verwaltet, meine Familie und ich hatten keinen Zugriff darauf, was auch so vereinbart war.

Thomas Kallay


17. ... Kommentar von Thomas Kallay am Samstag, 30.4.2011.

@Conradi:

Hallo Herr Fitz,

solange Herr Hausstein seine Arbeiten nur anonym ohne nähere Angaben zu sich und seiner Kompetenz publiziert, sind diese Infos zwar als Argumentationshilfe verwendbar, nicht jedoch gerichtsfest.

Gerichtsfeste Informationen erhalten Sie u.a. auch hier: dielinkebottrop

Grüße
Thomas Kallay


18. ... Kommentar von lagune am Samstag, 30.4.2011.

Hallo Herr Kallay,
gibt es vielleicht doch zu viele,die mit Ihrem Regelsatz zufrieden sind, oder haben diese Leute sich einfach nur damit abgefunden. Ich habe damals fest an einen Erfolg Ihrer Spendenaction geglaubt, aber das nur 4000 Euro zusammen gekommen sind.Armes Deutschland.


19. ... Kommentar von Klaus Nessler am Samstag, 30.4.2011.

“Herr Hausstein seine Arbeiten nur anonym ohne nähere Angaben zu sich und seiner Kompetenz publiziert”

Ich sehe das nicht so. Herr Hausstein ist doch kein ‘Anonymer’. Wenn man es richtig im Auge hat, dann hat er bereits 2008 eine interessante Untersuchung in Sachen Thießen/Fischer vorgelegt: harald-thome.de (pdf)

Zudem finden sich zahlreiche Hinweise auf sein Wirken in verschiedenen Sozialtickern und Foren.
Und wenn Hausstein Fleischer wäre, dann zählen letztlich die Fakten. Ich wüßte ansonsten unter demokratischen Umständen nichts, was einen Menschen kompetenter macht, als sein Handeln (auch in diesem und Ihrem Falle ja keineswegs ohne Denken).

Ihre zweifelsohne berechtigte aber kaum nachvollziehbare Frage zielt worauf ab?


20. ... Kommentar von Klaus Nessler am Samstag, 30.4.2011.

Ich meinte natürlich Herrn Kallay.


21. ... Kommentar von Tom_ am Samstag, 30.4.2011.

@Thomas Kallay

Ich fand die Entscheidung damals zwar auch nicht gut, aber ich fand sie nachvollziehbar. Leider hatten H.J. Graf und ich zu spät davon erfahren, als dass wir uns noch hätten unterstützend einbringen können.

Du hast gute Arbeit geleistet (tust dies immer noch) unter schwersten Umständen. Gerade angesichts der Anfeindungen selbst innerhalb der Gruppe der Betroffenen, die ich armseelig finde, freue ich mich sehr, dass Du immer noch aktiv bist. Ich habe selbst ähnliches erlebt von Beleidigungen bis zu Morddrohungen am Telefon und im Briefkasten.

Und wer Dir irgendwelche Vorwürfe macht, der soll erst einmal, wie man so schön sagt, einige Kilometer in Deinen Schuhen gehen.


22. ... Kommentar von Klaus Nessler am Samstag, 30.4.2011.

Und ich muß noch etwas bemerken, Herr Kallay:
“Ohne solche wichtigen Angaben zu seiner Person und zu seinem Wirken und zu seinen Quellen und Informationen sind seine Arbeiten kaum öffentlich oder gerichtlich glaubhaft.” schrieben Sie ganz oben im Thread.

Der Gutachter ist in keinem Falle ein justizabler Berufsstand. Es kommt darauf an, von welcher Seite der Gutachter/ das Gutachten bestellt wird und inwieweit ein Gegengutachten Nachweis über Lückenhaftes/Fehlerhaftes zu führen imstande ist.
Insofern ist Haussteins Umgang mit der Sache korrekt, sowohl an seinen Erfahrungen als auch an Jedermann/fraus Recht gemessen, sich kurz, prägnant und untersetzt zu äußern. Immerhin ist es ja kein Essay.

Sie werden im Verlauf Ihres Verfahrens ja auch auf Interpretationen der Sozialgesetzgebung zurückgegriffen haben, die (zu diesem Zeitpunkt) als nicht ausschlaggebend - aber perspektivisch als richtig - bezeichnet wurden. Ginge man in solchen Veränderungsansinnen von der gegenwärtigen Statik aus, dann wird sich eben nichts verändern. Gerade Ihr Fall zeigt doch, auf welch komplizierte Weise man zu Erkenntnissen kommt.

Frau Kipping arbeitet unter schwierigsten Bedingungen im Sozialausschuss des Bundestages und erst die Infragestellung traditioneller Methoden oder die Wiederaufnahme erprobter Procederes - gerade im Falle der ‘Armutsmessung’ - verschafft eventuell eine neue Fundament-Überbau-Situation.

Was sonst ist Opposition? Was Hausstein sagt, steht auf dem Boden des GG. Das verschafft ihm und allen anderen Forderungen innerhalb dieses Rahmens die notwendige Kompetenz.

Ist etwas länger geworden - Entschuldigung.

MfG KN


23. ... Kommentar von AbisZ am Samstag, 30.4.2011.

Wenn obiger Artikel von Hausstein zum Sozialticker geschickt wurde, dann existiert doch eine Absender-Adresse (Hausstein), so dass der Sozialticker Näheres von Hausstein direkt erfahren kann.

“Quelle: Leserzuschrift an Sozialticker … veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von L. Hausstein (Autor)”


24. ... Kommentar von K. Nessler am Samstag, 30.4.2011.

“Wenn obiger Artikel von Hausstein zum Sozialticker geschickt wurde, dann existiert doch eine Absender-Adresse (Hausstein), so dass der Sozialticker Näheres von Hausstein direkt erfahren kann”

Genau, i.d.R. gibt es diesen Weg.

Ich habe mich auch gerade bei einem Forum beworben mit meinem Lebenslauf, weil ich einen Kommentar schreiben wollte :-).

Da sind die (Un)freien ganz auf einer Linie: heise.de


25. ... Kommentar von Thomas Kallay am Samstag, 30.4.2011.

Was Herrn Haustein betrifft, stehe ich voll und ganz hinter seiner Arbeit, denn er hat vollständig Recht mit dem, was er schreibt und erarbeitet hat.

Aufgrund der Tatsache, daß ich einerseits gelernter Journalist und andererseits seit 12 Jahren ehrenamtlicher Erwerbslosensozialarbeiter bin, der viel mit dem Thema Recht (Sozialrecht, Verfahensrecht usw.) zu tun hat - denn Mensch sollte sich auskennen - weiß ich aber auch, daß eine noch so berechtigte, noch so hervorragende Arbeit keinerlei Anerkenntnis z.B. vor Gericht erfährt, wenn über den Verfasser nichts bekannt ist.

Auch Anwälte werden Herrn Haussteins Arbeit allenfalls als Anregung ansehen, solange nichts über ihn und seine Kompetenz bekannt ist.

Das ist nunmal leider so, und meine freundliche Bitte geht nochmals an ihn, seine ohnehin hervorragende Arbeit baldmöglichst nicht nur mit seinem Namen zu versehen, sondern auch mit einigen Worten zu seiner Person und seiner Fachkompetenz, die meines Erachtens da ist, so daß Herr Hausstein sie nicht verstecken muß.

Der Rechtsbegriff dafür ist Glaubhaftigkeit. Diese muß immer bestehen, wenn man/frau vor Gericht zieht und dabei Beweismaterial verwendet - Lutz Hausteins Arbeit wäre solches Beweismaterial.

Grüße
Thomas Kallay


26. ... Kommentar von fat man am Samstag, 30.4.2011.

Thomas, deinen Ruf an Lutz Hausstein möchte ich fett unterstreichen. Sauer macht mich in dem Zusammenhang dass nicht WAS gesagt wird relevant ist, sondern WER sagt ….. und da kann einer auch den größten Mist erzählen.


27. ... Kommentar von Klaus Nessler am Sonntag, 1.5.2011.

Hallo Thomas Kallay,

“Der Rechtsbegriff dafür ist Glaubhaftigkeit. Diese muß immer bestehen, wenn man/frau vor Gericht zieht und dabei Beweismaterial verwendet - Lutz Hausteins Arbeit wäre solches Beweismaterial.”

Nun ja, ob es sich dabei um Beweis’material’ handelt, bleibt fraglich. In jedem Falle scheint das Untersuchte doch nachweisbar/belegbar. Mitnichten ist eine Untersuchung ein Beweismaterial in einem zwar kohärenten Verfahren, jedoch jederseits individuellem Fall. Ich bin mir sicher, daß in einem Verfahren ein Richter im Falle des erheblichen Zweifels an der Existenz des Gutachters - nicht aber an der Existenz des Gutachtens - diesen bestellen würde. Da Hausstein nun aber kein ‘Anonymous’ ist, wird er ladungsfähig adressiert also auch erscheinen und - ich nehme weiter an - zu seiner Untersuchung stehen.

Was fat mans Kommentar angeht: Klar, wenn die Fakten nicht stimmen würden, wärs gefährlich. Ansonsten halte ich jeden Arbeitslosen, Sozialwissenschaftler, Ökonomen und viele a.m. für ausreichend kompetent, fachlich solche Untersuchungen anzustellen. Zumal Hausstein einen Mehrbedarf nachweist.

Vielleicht äußert er sich ja demnächst.

Ich entnehme aber seinen leicht zu findenden Veröffentlichungen sowohl die erforderliche Sachkenntnis als auch die nötige Sorgfalt, um Zahlen miteinander zu vergleichen und daraus einen Schluß zu ziehen.

Allerdings, lieber Thomas Kallay bin ich erstaunt, daß Sie beide sich nicht kennen - die Sache müßte sie irgendwie verbinden?! Ich hätte das,als einer, der das von außen beobachtet, locker spätestens 2010 vermutet, nachdem Sie geklagt hatten (http://www.sozialticker.com/thomas-kallay-bei-allem-respekt-so-geht-das-nicht_20100209.html) und zeitgleich Haussteins erste “Was der Mensch braucht - 2010″ erschien.

Und seitdem entnehme ich der Diskussion einige Merkwürdigkeiten, von denen ich hier nur eine nennen möchte:

“Das ist wichtig, denn eine verfälschte Datenbasis führt zu verfälschten Ergebnissen, nämlich zu niedrigeren Regelleistungen.
In den vorliegenden Auswertungen der EVS zur Bestimmung der Regelleistung werden die verdeckten Armen nicht herausgerechnet.
Somit wird auch in dieser Hinsicht in verfassunsgwidriger Weise die Datenbasis verfälscht. Behauptet wird von der Bundesregierung,
es würde kaum noch verdeckte Armut geben. Außerdem wäre diese mit der EVS nicht erfassbar (Antwort auf Kleine Anfrage von Katja
Kipping, Fragen 18-20[2]).
Es liegt eine Studie von Irene Becker (S. 138)[3] vor, die aufgrund der Daten des Sozio-ökonomischen Panels nachweist, dass es in
Deutschland ca. 6 Millionen verdeckt Arme gibt, dass es also pro Grundsicherungsbeziehenden eine Person gibt, die ein Einkommen
unterhalb des jetzigen Armuts-Niveaus der Grundsicherungen hat.”

heißt es in : regelsatz.kallay-fulda.de (pdf)

Da Sie nun schon mal hier im Forum sind, stelle ich Ihnen die Frage, weshalb nun die Hausstein-Untersuchung “Was der Mensch braucht” 2010 nicht bis zum Oktober 2010 Interesse Ihr geweckt hat? Oder kannten Sie sie gar nicht? Sie sind ein ausgezeichneter Journalist.

Mich hat das schon 2010 interessiert, weil ich festgestellt habe, daß die Warenkorbuntersuchung, die eindeutig nicht Armuts- sondern Realitätsbedarfe mißt, zu einem zwar höheren, aber in oppositionell-parlamentarischen Kreisen kaum beachteten Ergebnis kommt. Das müßte doch im Interesse eines Hartz-IV-Empfängers (Klägers) liegen. In dem einiger Menschen, die ich beruflich und privat kenne, ist das zumindest so.

Nun ja, ich bin mir sicher, daß sich diese Fragen einfach klären. Nicht jeder, der im Internet etwas abgibt, ist auch gleichzeitig ein bunter ….

MfG K.Nessler


28. ... Kommentar von Leipziger am Sonntag, 1.5.2011.

Wer ist Hausstein? - dann google doch mal nach “Lutz Hausstein Leipzig”.


29. ... Kommentar von Thomas Kallay am Sonntag, 1.5.2011.

An Herrn Nesser und Leipziger und @all:

Ich habe soeben nach “Lutz Hausstein Leipzig” gegooglet. Er findet Erwähnung auf vielen Sites, aber auf all diesen Seiten und in seinen sämtlichen Arbeiten steht weder eine, ggf. bei Gericht benennbare ladungsfähige Anschrift, noch steht irgendetwas dazu, wer er ist, und warum er in der Lage ist, solche Berechnungen anzustellen.

Vor Gericht - und dieser Maßstab allein zählt - muß GLAUBWÜRDIG vorgetragen und nachgewiesen werden. Solange außer dem namen “Lutz Hausstein” nichts weiter bekannt ist, ist er nunmal nicht zitierbar. Wer das nicht glaubt, möge sich bitte in die ZPO (Zivilprozeßordnung) und das damit verbundene SGG (Sozialgerichtsgesetz) einlesen. Außerdem gibts viele Bücher, die für juristische Laien nachvollziehbar erklären, wie man vor Gericht vorträgt und Beweise anführt.

Haussteins Arbeiten sind mir durchgängig bekannt, sie sind gut, aber eben nicht zitierbar, weil nichts, aber wirklich gar nichts über Herrn Hausstein bekannt ist - noch nicht mal seine Adresse.

Ich habe mich bei allem Vortrag daher an viele in der Fachwelt bekannte Fachjuristen und deren Arbeiten gehalten, und eben auch an den Dipl.-Kfm. und Mitglied d. Deutschen Sozialgerichtstages Rüdiger Böker aus Osnabrück, dessen Arbeiten ebenfalls nicht nur bekannt sind - einschließlich ladungsfähiger Anschrift - sondern auch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegen haben und bei meiner jetzt aktuellen Klage gegen die “neuen” Regelsätze ebenfalls mit 124 Seiten Stellungnahme vertreten ist.

Auf
dielinkebottrop
und in der dort verlinkten downloadbaren Materialsammlung vom 23. April 2011 ist das alles nachlesbar.

Das war dazu noch zu sagen, ansonsten bitte die Sammlung downloaden und darin dann lesen, in die vorgenannten Fachbücher reinschauen und lesen und insgesamt eben immer lernen, lernen und nochmals lernen. Viel Spaß dabei ;-)

Schöne Grüsse
Thomas Kallay


30. ... Kommentar von K. Nessler am Sonntag, 1.5.2011.

Also ich hab das mal gegoogelt.
Da läßt sich so einiges finden.
Immerhin ist ja interessant, daß die Studie in einigen (von Ihnen gewünschten renommierten, d.h. glaubwürdigen Seiten) auftaucht:

aktuelle-sozialpolitik.de (Prof. Dr. Stefan Sell)
Professur für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik
und Sozialwissenschaften
Direktor des Instituts für Bildungs- und
Sozialpolitik der FH Koblenz (ibus)

rheinahrcampus.de

Zudem erscheint Hausstein ausdrücklich in folgendem Dokument:
Ausschussdrucksache 17(11)309 Ausschuss für Arbeit und Soziales
harald-thome.de (pdf)

Der Sachverständige Böker hält fest:
“(…) „normative Setzungen“, wobei beim „Warenkorb-Modell“ die vom BVerfG
geforderte „Transparenz“ und „Nachvollziehbarkeit“ hinsichtlich Produkte, Produkt-Mengen und deren
Preise besteht, beim „Statistik-Modell“ hingegen lediglich anonyme EUR-Beträge ermittelt werden, ohne
Zuordnungs-Möglichkeit zu bestimmten notwendigen Produkten. (…) Aktuellere Modell-Berechnungen für einen Warenkorb führten zu deutlich höheren Leistungen als derzeit
von der Bundesregierung diskutiert, siehe Hausstein: (…)”

S. 163ff.

MfG K.Nessler


31. ... Kommentar von Lutz Hausstein am Sonntag, 1.5.2011.

Werter Herr Kallay,

ich habe mich das Wochenende während dieses wunderschönen Wetters draußen aufgehalten und bin deshalb gerade erst auf diese Diskussion aufmerksam gemacht worden.

Zu meiner Person. Ich 42 Jahre, lebe seit über 20 Jahren in Leipzig, habe Betriebswirtschaft studiert und beschäftige mich seit 2005 bis heute, auch während meiner Mitgliedschaft in der WASG (ab 2006) und der Linken (bis 2008), intensiv mit Wirtschafts- und Sozialpolitik, über welche ich publiziere.

Mit den besten Grüßen

L. Hausstein


32. ... Kommentar von Lutz Hausstein am Sonntag, 1.5.2011.

Werter Herr Nessler,

vielen Dank für das Auffinden einiger fachlicher Quellen, welche meine Untersuchung aus dem Jahr 2010 als auch auch die diesjährige aufgegriffen haben.

Nennenswert wären sicherlich einige. Ich möchte nur noch eine Veröffentlichung der Friedrich-Ebert-Stiftung hinzufügen: ( library.fes.de [pdf])
und mehrere Veröffentlichungen auf den Nachdenkseiten
nachdenkseiten.de Beitrag 6.2.
nachdenkseiten.de Beitrag 2.3.
nachdenkseiten.de Beitrag 11.1.

Mit den besten Grüßen

L. Hausstein


33. ... Kommentar von K. Nessler am Sonntag, 1.5.2011.

Möglicherweise, wenn Herr Kallay die Arbeiten von Lutz Hausstein treffend findet, kann ja Herr Hausstein Herrn Kallay seine Mailadresse zukommen lassen, um für den Fall einer (nun sicher nicht im aktuellen Fall mehr oder nachträglich) Anforderung nachfragen zu können.

Ich verstehe Herrn Haussteins Antwort nun nicht so, als wolle er seine Adresse verheimlichen, wie es hier unterschwellig von Herrn Kallay angeboten wird. (Korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre, Herr Kallay). Ganz im Gegenteil, warum sollte Jemand eine Studie machen, seinen Namen druntersetzen und dann weglaufen? Das erklärt sich schon aufgrund der stetigen Veröffentlichungen nicht, die Herr Hausstein publiziert.

Und DIE LINKE., deren Mitglied Herr Kalley ist (FR, April 2011), zitiert Lutz Haussteins Warenkorb ja ebenfalls (die-linke-grundeinkommen.de). Und Ron Blaschke veröffentlicht doch bei K. Kipping auf deren Internetseite häufig Texte: katja-kipping.de

Ich lerne gerade was.


34. ... Kommentar von Thomas Kallay am Montag, 2.5.2011.

Bezüglich Herrn Hausstein verweise ich auf das, was ich hier unter #29 geschrieben habe.

Auch, wenn ihn wegen dem fachlich einwandfreien Inhalt seiner Arbeiten sogar bekannte Fachjuristen und linke PolitikerInnen und auch der Herr Böker zitieren, ändert es trotzdem nichts daran, daß solange Herr Hausstein seine Arbeiten nicht wie beschrieben glaubhaft macht, sie leider bei Gericht nicht verwendbar sind.

Und das ist eben sehr schade, denn wäre es anders, dann hätten die Erwerbslosen neben Böker gleich eine zweite unabhängige Fachquelle, auf die sie sich argumentativ und eben auch prozessual (und allein nur darum gehts doch) stützen kömnen.

Ich verweise nochmals auf #29.

Damit ist diese Diskussion für mich abgeschlossen.

Grüsse
Thomas Kallay

P.S.
Ich spreche Herrn Hausstein absichtlich hier nicht persönlich an, weil ich nicht weiß, ob die Posts #31 + 32 tatsächlich von ihm sind.


35. ... Kommentar von Brigitte Vallenthin am Montag, 2.5.2011.

Habt Ihr - Sacha R. ausgenommen - wirklich keine anderen Sorgen ???

Brigitte Vallenthin
hartz4-plattform.de


36. ... Kommentar von K. Nessler am Dienstag, 3.5.2011.

“… wegen dem fachlich einwandfreien Inhalt seiner Arbeiten sogar bekannte Fachjuristen und linke PolitikerInnen und auch der Herr Böker zitieren, ändert es trotzdem nichts daran, daß solange Herr Hausstein seine Arbeiten nicht wie beschrieben glaubhaft macht, sie leider bei Gericht nicht verwendbar sind.

(…)

P.S.
Ich spreche Herrn Hausstein absichtlich hier nicht persönlich an, weil ich nicht weiß, ob die Posts #31 + 32 tatsächlich von ihm sind.”

Tja, daran können nur Sie etwas ändern.
Ich entnehme dem Binsenbrenner, daß man dort nachfragen könnte, wenn man Herrn Hausstein anpingen wollte.
War ganz einfach, mit Google: binsenbrenner.de

FG Ihr K. Nessler


37. ... Kommentar von Thomas Kallay am Dienstag, 3.5.2011.

@Herr Nessler,
es wäre sehr hilfreich, würden Sie lesen, was man Ihnen schreibt. Es geht nicht darum, Herrn Hausstein - insofern dies ohnehin kein Pseudonym ist - über irgendwelche Blogs “anzupingen”, sondern es geht darum, daß Beweismittel vor Gericht glaubhaft sein müssen, wozu Sie bitte den Post #29 endlich lesen möchten. Es spielt auch keine Rolle, wo überall Herr Hausstein schon zitiert wurde - sein Material muß glaubhaft sein, und das ist es vor Gericht nicht, solange er darin keine Angaben zu seiner Person und seiner Fachkompetenz macht.

@Frau Vallenthin:
Eine große Sorge vieler, die sich intensiv rechtlich mit der Materie auseinandergesetzt haben und das, so wie u.a. auch ich, weiterhin tun, ist der viele rechtliche Bullshit, der in Sachen Hartz-IV von den hierbei zumeist völlig unbelesenen Leuten (wozu auch mancher Anwalt gehört…) zu deren ureigenem Nachteil getrieben wird. Was man oder frau in Sachen Hartz-IV macht, muß von vorn herein nachweislich geeignet sein, damit vor Gericht obsiegen zu können. Alles andere ist Nonsense - aber der Nonsense hat, nicht zuletzt im Interesse der Regierung, Hochkonjunktur auch bei Hartz-IV im Internet.

Grüsse
Thomas Kallay


38. ... Kommentar von K.Nessler am Dienstag, 3.5.2011.

@Kallay

“Zu meiner Person. Ich 42 Jahre, lebe seit über 20 Jahren in Leipzig, habe Betriebswirtschaft studiert und beschäftige mich seit 2005 bis heute, auch während meiner Mitgliedschaft in der WASG (ab 2006) und der Linken (bis 2008), intensiv mit Wirtschafts- und Sozialpolitik, über welche ich publiziere.”

schreibt Herr Hausstein.

In Zukunft kann also nur ein prominenter Analytiker wahre Worte sagen.
Ich halte Ihre Auffassung für grundlegend falsch. Über diesen Weg erreichen Sie keine Politisierung als gebrauchsfähige Grundlage für eine veränderte Gesellschaft, sondern eine Gurufizierung, wie sie in Parteien üblich ist. Sie tun ja gerade so, als gäbe es Herrn Hausstein nicht! (1984, die Anzahl der Finger)


39. ... Kommentar von Conradi am Montag, 9.5.2011.

Sehr geehrter Herr Hausstein!
Sehe geehrter Herr Kallay!

Bitte verzeihen Sie beide diese sehr förmliche Anrede, bin ich doch im Internet aufgrund der Foren das Du gewohnt einfach weil es so unkompliziert und üblich ist. Normalerweise, wenn ich das “Sie” dort benutze, stellt es eine distanzierende und reservierende Haltung und Ablehnung meinerseits den angesprochenen Personen gegenüber dar und keine Wertschätzung.

Respekt und Hochachtung vor Ihrer beider Arbeit und Engagement!

Ich habe vor, Ihre Studie, Herr Hausstein, bei meiner Argumentation zu verwenden. Dazu benötige ich Ihre Erlaubnis und würde mich freuen, diese auch zu erhalten, denn Sie haben super Munition zusammengetragen, welche schwer zu widerlegen sein wird.
Ich vermute mal, daß Sie derjenige sind, welcher eine Klage am laufen hat wegen der Erhöhung des Regelsatzes auf 1040 Euro (meine Infos dazu: es ist ein Mensch aus Leipzig, der eine Klage eingereicht, hat für 1040 Euro Hartz4; etwas dürftig die Infos zur Person).

Hier meine eMail-Adresse. Offenheit erfordert Offenheit auch von einem selber.
conradi.arcor(at)arcor.de

Respekt!
mfg
- Konrad Fitz -


40. ... Kommentar von Lutz Hausstein am Mittwoch, 11.5.2011.

Sehr geehrter Herr Fitz,

selbstverständlich bin ich damit einverstanden, dass Sie meine Untersuchung zur Unterstützung Ihrer Argumentation nutzen. Dies gilt auch im gleichen Maße für weitere Interessierte. Eine seperate Zustimmung meinerseits ist dafür nicht notwendig. Dies möchte ich hiermit ganz öffentlich erklären.

Mir ist natürlich klar, dass in Zeiten eines immer mehr zunehmenden Abmahnungswahns gewisse diesbezügliche Ängste bestehen können. Diese Befürchtungen möchte ich jedoch in aller Deutlichkeit ausräumen.

Ich hoffe, dies ist in Ihrem Sinne sowie auch im Interesse aller weiteren Interessenten.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Hausstein


41. ... Kommentar von borderline44 am Montag, 16.5.2011.

Sehr geehrter Herr Hausstein,

da ich hier vielleicht die einzige bin, die glaubt, dass Sie es tatsächlich sind, dürfen jetzt alle anderen mich für naiv halten ;-D

Ich nutze die Gelegenheit mich an dieser Stelle bei Ihnen für Ihre Arbeiten zu bedanken, weil sie meine Realtiät bestätigen und mir für meine Rechtsmittelbegründungen dienen ( borderline44 (pdf) - borderline44 ). Seit Januar 2010 erwähne ich Sie in meinen Rechtsmitteln und meiner HP und auch 2011 hat wieder genau meine Argumente und mein Leben bestätigt. Leider werden meine Aussagen nicht gewichtet. Aber auch daran arbeite ich noch. -und irgendwann hoffe ich, dass ich Schadensersatz und Wiedergutmachung erhalte, weil ich zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wurde und werde und meine Rechtsmittel nicht gewichtet werden, obwohl sie Jahre später von Fachleuten bestätigt werden.

Wer immer noch die Fachkompetenz von Herrn Hausstein anzweifelt oder diese unbedingt schwarz auf weiß bestätigt sehen mag, weil die Kompetenz in seinen Ausführungen angeblich nicht ausreicht (ist das denn wesentlich wenn etwas so offensichtlich bewiesen ist) denen schenke ich diesen Link:

217uid.unsaniert.com

Beigeordneter für Wirtschafts- und Sozialforschung
Dipl.Kfm. Lutz Hausstein, Leipzig
(l.hausstein(ät)online.de)

Ich jedenfalls bedanke mich an dieser Stelle AUSDRÜCKLICH bei Herrn Hausstein!

Mit freundlichem, traurigem, dankbaren Gruß
borderline44 ( borderline44 [pdf] )

Mich interessiert vielmehr, warum ich seit 2005 keine fähigen Juristen finde und mein Recht seit Jahren gebeugt werden darf und die Bundesregierung sich aufgrund ihrer Immunität alles erlauben darf und was eigentlich der Verfassungsschutz macht. (-bin übrigens auch in WASG gewesen und dann Doppelmitglied und dann DIE LiNKE -bin enttäuscht von W. Neskovic) -und warum § 32 BVerfGG keine Anwendung findet. -meine Rechtsmittel und Versuche vorm BVerfG auch diesbezüglich sind gescheitert, weil RA-Mangel und Mittellosigkeit ein super Argument sind für Ablehnung aufgrund von Formmängeln. -auch dass ich mich aufgrund dessen selber vertreten mag, wird nicht anerkannt. So sind Menschen wie ich völlig rechtslos. Wer mit mir Präzedenzfälle schaffen möchte (mehrere Fliegen auf einen Streich) darf sich gerne an mich wenden.


42. ... Kommentar von borderline44 am Montag, 16.5.2011.

… ich möchte noch ergänzen. Wenn es hier keinen RA gibt, der kostenfrei arbeitet, weil er einfach erkennt, welch Brisanz dieses Thema:

notwendiger Bedarf eines jeden in Deutschland lebenden Menschen - Was braucht ein Mensch zum Leben, um in Würde in Deutschland leben zu können:

http://www.borderline44.homepa.....14422f.pdf

-bekam das BVerfG schon in 2006 von mir vorgelegt.

grundsätzlich haben die Menschen und Juristen eben nicht erkannt, auf welchem Scheideweg die Bundesrepublik Deutschland steht. In Anbetracht des Umstandes, dass

http://i52.tinypic.com/2yyo7ki.jpg

ist es müßig über Arbeitslosenzahlen zu reden, weil das alles nur ein Ablenkungsmanöver ist, um die 10% Gierigen in ihrer Gier zu befriedigen auf Kosten der restlichen 90%. -ebenso das Lohnabstandsgebot, was sich ad Absurdumf führt, wenn es keinen Mindestlohn gibt, der über dem notwendigen Bedarf eines jeden Menschen liegt. Das BVerfG hat überdies auch in Februar 2010 geurteilt, dass das Lohnabstandsgebot unwesentlich ist, weil das Wesentliche das Existenzminimum ist, das NICHT unterschritten werden darf und unabdingbar ist.

-betreffd. der fiskalischen Gründe hat sich das BVerfG aber ad Absurdum geführt und Art. 79 GG mindestens ignoriert. Schließlich muss die Bundesrepublik Deutschland die Einnahmen so gestalten, dass unser GG und Verfassung auch eingehalten werden können. -auch hätte es, das BVerfG anhand der Realität schon in 2010 feststellen können ohne Zahlen zu benennen, dass 345 Euro oder 359 Euro zu wenig sind den notwendigen Bedarf zu decken. -insofern sind die Richter zu hinterfragen, was diese für ein Menschenbild und für eine Haltung haben, dass sie zulassen, dass die Menschen (wie ich schon in 2006 angemahnt habe) auf dem Zahnfleich kriechend vor dem BVerfG ankommen.

Meine Frage geht an die fähigen Juristen und auch an den paritätischen Wohlfahrtsverband, warum keine Nägel mit Köpfen gemacht werden. Es muss ein Ausgleich geschaffen werden:

http://www.youtube.com/watch?v=XvDtiqX3oW8

Und wir müssen aufhören http://www.borderline44.homepa.....#blogstart - http://www.borderline44.homepa.....#blogstart die Zirkelschlüsse zu ignorieren und so zu tun, als wenn Gesetze Naturkatastrophen und unabänderlich sind. -schließlich sind die Gesetze von Menschen gemacht worden. -und je beschissener die Kindheit (Müntefering: wer nicht arbeitet darf auch nicht essen) um so beschissener die Gesetze, weil die perversen Erziehungsmethoden der Eltern der Kindheit in §§ wie § 31 SGB II (Sanktionsparagraph) zum Gesetz gemacht werden. -und die Menschenwürde und die elementaren Grundrechte wie von der Mutter der Kindheit ignoriert werden.

Geliebte Menschen und Menschen die inzwischen ahnen, was Liebe ist. würden niemals zulassen dass die natürlichen Grundbedürfnisse von Menschen als lästige Ansprüche erlebt und gewertet werden.

Also wenn es Juristen gibt, die sich zusammenschließen und Nägel mit Köpfen machen und nicht immer um Sachen reden, um die eigentlich gar nciht geredet werden braucht (bspw. Arbeitsmarktzahlen ist doch scheinheilig in Anbetracht der Fakten) dann sollten die endlich handeln und die Rest-Demokratie wahrnehmen, die uns noch zur Verfügung steht. Wer einen Fall braucht, kann mich anschreiben. wie schon gesagt, ich habe gute Vorlagen. -habe mit meiner Buchhaltung als ehemalige Steuerfachangestellte BEWIESEN wie es sich so lebt und die Fachleute BESTÄTIGT!

http://www.borderline44.homepa.....14422f.pdf

-aber ich bin ja nur eine “Verrückte” . Jedenfalls dürfen Wohngeldempfänger und Harzt IV Empfänger und SGB XII Empfänger von ergänzenden Sozialleistungen nicht alles tun um ihre Einnahmemöglichkeiten zu verhindern, so wie es die Bundesregierung macht. -und Hartz IV Empfänger werden hart sanktioniert, wenn sie lügen oder Einnahmemöglichkeiten verhindern. Nur die Bundesregierung darf mehrfach tun, was ich hier nicht aufzählen mag, aber bekannt ist und wird von allen Bürgern wieder gewählt. SPD, Grüne, CDU, CSU, FDP. Die Menschen wählen meine Not. -in der falschen Hoffnung, dass das alles nur gut gemeint ist und war, wie die Ignoranz der Eltern der Kindheiit und die physischen Schläge auch.

Und der Verfassungsschutzt führt sich ad Absurdum und beobachtet die Parteien die für die konkretisierung des GG sind:

http://dipbt.bundestag.de/dip2.....613791.pdf

Ich appeliere an die Juristen und frage warum diese sich verstecken und keine Zivilcourage zeigen im Namen der Bundesrepublik Deutschland. Schließlich sind nicht nur die 20 Mio betroffen die in Hartz IV Ausschuss benannt wurden sondern ganz Deutschland, wenn die Ziele der 10 % Gierigen weiter von der Gesellschaft unterstützt werden. -weil wir uns dann alle selbst zerstören (Stichwort Binnenmarkt, Kommunen, Gesundheit all das wollen wir für die 10% Gierigen opfern, ich nicht!)

Was fängt man mit den Vorlagen von Böker, Hausstein und wie sie alle heißen an. Warum wird das Wissen nicht umgesetzt und warum verharren die, die doch die Möglichkeit zu handenl haben in der Resignation der Kindheit. Ich habe nur begrenzte Handlungsmöglchkeiten gesundheitlich und finanziell, weil alles was ich tue, meinen untergedeckten notwendigen aufgestauten Bedarf vergrößert und ich nur das eine Grundrecht gegen das andere Grundrecht austauschen kann, anstelle meine Grundrechte gemeinschaftlich, wie vom BVerFG zumindest in Februar 2010 bestätigt, wahrnehmen kann.

WARUM wird § 32 BVerfGG nicht angewendet? -und WARUM werden die Straftatbestände NICHT DEUTLICH benannt? -nur Hausstein hattte den Mut. -aber welche Konsequenzen werden gezogen? KEIN Wort in den Medien. Ich jedenfalls sehe es ebenso wie Hausstein, schließlich kann ich es mit meinem Leben und meiner Gesundheit bestätigen, weil ich es ERLEBE worüber die anderen nur reden, die Ausnahmen bestätigen die Regel. Warum wird behauptet dass wir nichts tun können obwohl wir uns alles selbst erschaffen haben und auf dieser Grundlage etwas tun können.

Ich höre jetzt auf. Ich habe noch etwas über 9 Euro auf meinem Girokonto und noch 6 Euro Bargeld für drei Washmaschinen a 2 Euro (60 Grad helle Wäsche 40 Grad weiße Wäsche und 60 Grad dunkle Wäsche) und mein Kühlschrank ist leer. -danke an alle die so wollen, dass ich so lebe. -meine Liebe / Zuneigung bekommt ihr dafür nicht. -nur meinen Schmerz der Euch nicht berührt.

MfG borderline44


43. ... Kommentar von Conradi am Samstag, 28.5.2011.

Hallo Borderline!

Du irrst (diesmal verwende ich das in meinem Post Kommentar Nr.39 erwähnte “Du”, weil es mir leichter fällt, es ist meine Wertschätzung gegenüber dem anderen, die ich zum Ausdruck bringe und ihn als MENSCH achte), Du bist nicht die einzigste, die von Anfang an Lutz Hausstein glaubt und vertraut. Ich tat und tue es genauso.

Auch Dir Hochachtung und Respekt vor Deiner Arbeit, bereits 2005/2006 (!) etwas formuliert zu haben und auf den Weg gebracht zu haben, noch dazu als Nicht-Hartrzler - und das ist selten!

Wenn ich da auf meinen Aufruf zu hier in einem Forum folgendes lesen muß, und sehe, welche noch ville mehr “Mutige” - besser unmutige es gibt, welche abwarten und aber sehr aktiv sind, kommen mir leise Zweifel an die Betroffenen selber, es wirklich abzuändern - siehe “Ich leiste Widerstand!”.

Zitat:

Eine Klage oder einen Widerspruch zu formulieren überlasse ich denjenigen, welche von der Materie mehr Ahnung haben als ich.

Daß man sich nicht traut bzw. nicht alles kann, ist keine Schande. Was aber schlimm ist, ist eben diese Haltung - und da will man Widerstand leisten…, ich frag mich echt, welcher Art von Volk sich da versammelt.

Man will nicht lesen, nicht denken, nicht schlußfolgern, nicht assoziieren.

Aber große Klappe schwingen.

Hochachtungsvoll
- Konrad Fitz -


44. ... Kommentar von K. Nessler am Donnerstag, 7.7.2011.

Mal etwas Sachliches zur Diskussion:

“Für eine möglichst realitätsnahe Berechnung des Regelsatzes des ALG II empfehlen wir die Berücksichtigung der empirischen Analyse Was der Mensch braucht von Lutz Hausstein. Er hat in seinen Berechnungen eine „eklatante Unterdeckung“ beim derzeitigen Regelsatz festgestellt und fordert einen monatlichen Betrag von 685 Euro.”

wird festgestellt in:
http://www.nachdenkseiten.de/u.....llianz.pdf (S. 45)

PARALLELBERICHT
DER ALLIANZ FÜR WIRTSCHAFTLICHE, SOZIALE UND KULTURELLE RECHTE IN DEUTSCHLAND
zum fünften Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)


45. ... Kommentar von borderline44 am Donnerstag, 11.8.2011.

@ K. Nessler -ich verbitte mir, sich anzumaßen, dass meine Beiträge unsachlich seien. Die Sachlichkeit meiner Beiträge ist bewiesen und ergibt sich aus den Inhalten und aufgezeigten Zusammenhängen, ebenso der Umstand, dass OHNE Empathie KEINE Demokratie stattfinden wird.

Wer sich selbst verleugnet, wird immer Opfer brauchen, um sein seelisches Gleichgewicht aufrecht erhalten zu können

(sei es in der Zigarettenindustrie oder bei der Höhe des Existenzminimums oder in der Falschbehauptung, dass die Menschen kein Anrecht auf Wohnraum, Energie, Wasser, Nahrung, Unversehrtheit haben, erst recht, wenn sie krank, abeitssuchend oder anderweitig arbeitsunfähig sind).

Wer diese einfache Wahrheit nicht kapiert, dass OHNE Empahie KEINE Demakratie stattfinden wird, nur Destruktuivität Ignoranz = Gewalt = Mord und Totschlag, sollte KEINE Verantwortung für Menschen übertragen bekommen, bzw. übernehmen.

Menschen mit übertragener Verantwortung brauchen ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Einfühlungsvermögen. Die Grundvoraussetzung ist die Empathie mit sich selbst. Wer sich selbst verleugnet, besitzt diese Eigenschaften nicht. Wahrheiftigkeit ist nicht sein Leitfaden und Lügen leugnen und verdrängen verträgt sich nicht mit einer Demokratie und den elementaren Menschenrechten.

Video: youtu.be (s.a. die Viideobeschreibung und weiterführenden Links)

Noch eines: Video: youtu.be(s.a. die Videobeschrebung und weiterführenden Links)

Was die Menschen nicht wissen möchten, aber der Grund ist, dass sie sich gegenseitig zerstören. Wer meint, Gefühle ausschalten zu müssen, dass diese nicht in Wirtschaft und Politik gehören muss sich nicht wundern, wenn er Ignoranz = Schmerzen = Gewalt zufügt.

Ich suche immer noch Jutisten, die Präzedenzfälle schaffen möchten (mehrere Fliegen mit einer Klappe) und die Justiz / Gerichte / Richter also die Menschen daran erinnen, dass sie an die Gewaltenteilung gebunden sind und an die Wahrung unserer Verfassung und GG, anstelle die Wahrung des politischen Willens -erst recht, wenn dieser Hochverrat betreibt / anstrebt!

Ich berufe mich ausudrücklich und mindestens auf Art. 1 bis 3 GG, Art. 5 GG, Art. 14 GG, Art. 19 GG und Art. 20 GG!

Es war von unseren Urgroßeltern NICHT vereinbart, dass sie unser Grund und Bogen abgeben, damit die folgenden Generationen besser ausgebeutet werden können und Sklavenarbeit leistet und Art. 14 GG und § 950 BGB permanent gebrochen wird, ebenso Art. 1 bis 3 GG und die Menschen auf dieser Grundlage zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden! -wenn das nämlich SO IST, DANN ist der Vertrag GEBROCHEN worden:

DANN WOLLEN WIR UNSER GRUND UND BODEN UND UNSER GELD ZURÜCK! JEDER Mensch hat ein Recht auf Wohnung (jedes Tier hat sein Nest), Wasser, Energie, Teilhabe, Gesundheit, Nahrung, ob Ihr es wollt oder nicht, es steht JEDEM Menschen zu, eben weil: ER GEBOREN IST!

Video: youtu.be

Mit traurigem Gruß
borderline44


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