Wiedereingliederung Behinderter nur nach ärztlicher Anweisung
Kranke Schwerbehinderte können einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung an ihrem Arbeitsplatz haben.
Voraussetzung ist, dass sie einen Wiedereingliederungsplan ihres Arztes vorlegen, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Dieser müsse insbesondere auch eine Prognose darüber enthalten, wann wieder mit einer vollen Belastbarkeit zu rechnen ist.
Quelle: Bundesarbeitsgericht - Az: 9 AZR 229/05
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 14. Juni 2006 um 11:21 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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