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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Wiedereingliederung Behinderter nur nach ärztlicher Anweisung

Kranke Schwerbehinderte können einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung an ihrem Arbeitsplatz haben.

Voraussetzung ist, dass sie einen Wiedereingliederungsplan ihres Arztes vorlegen, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Dieser müsse insbesondere auch eine Prognose darüber enthalten, wann wieder mit einer vollen Belastbarkeit zu rechnen ist.

Quelle: Bundesarbeitsgericht - Az: 9 AZR 229/05

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 14. Juni 2006 um 11:21 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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