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Wiedereinführung der Entfernungspauschale

Die Forderung des CSU-Vorsitzenden Erwin Huber nach einer Wiedereinführung der Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent je Entfernungskilometer begrüßt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Steuerzahler-Präsident Dr. Karl Heinz Däke wies heute in Berlin darauf hin, dass die Wiedereinführung der Pauschale verfassungsrechtlich geboten sei: „Der Bundesfinanzhof hat bei seiner Entscheidung vom 23.1.2008 zu einem vom BdSt unterstützten Musterverfahren unmissverständlich klargestellt, dass die Fahrten zur Arbeit reine Werbungskosten sind. Diese Aufwendungen müssen also steuerlich abzugsfähig sein.“ Däke zeigte sich überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung teilen wird.

Der Bund der Steuerzahler fordert die Große Koalition auf, mit der Wiedereinführung der Entfernungspauschale nicht bis zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten. Die Pauschale müsse so schnell wie möglich rückwirkend zum 1.1.2007 wieder eingeführt werden. Däke:

Ob die Höhe von 30 Cent je Kilometer angemessen ist, wage ich zu bezweifeln. Angesichts steigender Benzinpreise sehe ich hier die absolute Untergrenze.

Damit erteilt der BdSt jeglicher Diskussion über eine abgesenkte Entfernungspauschale eine klare Absage.

Däke weist darauf hin, dass zum 1.1.2007 nicht nur die Entfernungspauschale abgeschafft wurde, sondern auch die Mehrwertsteuer um knapp 20 Prozent erhöht wurde. Damit sei auch Benzin und Diesel teurer geworden. Däke: „Es wäre für den Staat ein Leichtes, mit diesen Mehreinnahmen die Wiedereinführung der Entfernungspauschale zu finanzieren. Alles andere ist Augenwischerei.“

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

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