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Wieder Ärger mit der Arge - Mitarbeiter in der Kritik

Verschwundene Unterlagen, falsche Berechnungen – die Kritik an den Bescheiden der Arge in Grevesmühlen häufen sich. Dort weist man jedoch jede Schuld weit von sich.

7303 Bedarfsgemeinschaften sind bei der Arge Nordwestmecklenburg erfasst. Anders gesagt: Etwa 13 000 Menschen im Kreis leben von Hartz IV. 351 Euro haben sie im Monat zur Verfügung, plus den individuellen Mehrbedarf. Wenn sie das Geld denn bekommen.

Immer wieder gibt es Kritik an der Arbeitsweise der Arge in Grevesmühlen – besonders, wenn beispielsweise Langzeitarbeitslosen Leistungen gekürzt oder komplett gestrichen werden. Oder wenn nach Monaten deftige Rückzahlungsforderungen kommen. Das sind längst keine Einzelfälle mehr.

Quelle, Volltext und weitere Informationen unter: LN-Online

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 27. Juli 2008 um 8:06 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  12 Kommentare / Fragen veröffentlicht


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12 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Andreas am Freitag, 19.12.2008.

Hallo,
habe vor kurzer Zeit einen Einschreiber mit Rückschein an die Arge Chemnitz geschickt. Seit diesen Tag nur Ärger.Mal Einschreiber nicht gefunden, dann hieß es es Akte in der Bearbeitung, heute bekam ich am Telefon die Auskunft Akte in Wartestellung.Gibt es jemanden der mir sagen kann wie ich mich verhalten soll?


2. ... Kommentar von Steinbock am Samstag, 20.12.2008.

“kurzer Zeit” - ist einfach zu wenig für eine so tolle ARGE in Chemnitz. Wenn der gesamte Vorgang angefangen hätte mit: ” Es war einmal, vor langer Zeit …”, dann könnte man mit folgendem Schreiben den Dornröschenschlaf beenden.

Untaetigkeitsandrohung.doc (Worddokument)

Wenn das Schreiben aber schon in der Bearbeitung ist, dann sollten Sie noch etwas warten und denen dort auf den Geist gehen. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, bis hin zur Klage, wenn es um existenzielle Eilentscheidungen geht.

Tipp: Anträge immer mit Fristen behaften, um Entscheidungen zu datieren. Ist die Frist dann abgelaufen, besteht immer der Weg zur Klage !!!


3. ... Kommentar von PowerCraft am Sonntag, 21.12.2008.

Hallo,

ich habe meinen Fortzahlungsantrag abgeben und auch den Bewilligungsbescheid bekommen. Darin sind erstens mal zuwenig Leistungen bewilligt worden. Dann heisst es, dass ich meine Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate vorlegen soll. Weier heisst es, dass dann “eine Nachzahlung erfolgen kann”. Dabei habe ich jeden Monat meine Lohnabrechnung und die EInkommensbescheinigung abgegeben.
Sind etwa diese abhanden gekommen?
Falls diese abhanden gekommen sind, kann ich dann sämtliche ARGE-Mitarbeiter mit Schadensersatzklagen belegen lassen?
Soll ich die abhanden gekommenen Unterlagen trotzdem nachreichen?

Nun das ist schon das dritte mal in Folge, daß mir zuwenig Leistungen bewilligt werden. Nun ist das noch der Widerspruch vom letzten Bewillungsbescheid. Da habe ich ne Untätigkeitsandrohung losgeschickt. und bin auch am letzten Tage der Frist angerufen worden. nur war ich da nicht da. Und morgen gehe ich zu dem Mensch hin und sage was Sache ist.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Fristwahrenden Widerspruch einlegen und Antrag auf Akteneinsicht stellen? Der Tante, die da die Geldleistungen., auszahlt, mitteilen, dass ich das ganze jetzt als Betrugsversuch sehe, und dass ich dann Schadensersatz von der ARGE fordern werde?

Gruß
PowerCraft


4. ... Kommentar von Einstein am Sonntag, 21.12.2008.

@PowerCraft

Vielfach sind das Standardschreiben… setzen Sie sich mit ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und reichen zur Not die Lohnabrechnungen ein. Wieso haben Sie nicht direkt eine Bestätigung verlangt, wenn Sie die Lohnabrechnungen eingereicht haben? Es sollte doch langsam hinreichend bekannt sein, das man keine UNterlagen ohne Nachweis aushändigt.


5. ... Kommentar von PowerCraft am Sonntag, 21.12.2008.

Hallo Einstein,

vielen Dank für die Antwort.
Ab sofort werde ich mir immer eine Bestätigung von dem holen, der diese Unterlagen entgegennimmt. Und wenn derjenige sich weigert?
Die angeforderten Unterlagen werde ich per Einschreiben mit Rückschein an die Tante für Geldleistungen senden.
Was mache ich nun?

Gruß
PowerCraft


6. ... Kommentar von Einstein am Sonntag, 21.12.2008.

@ PowerCraft

Also bei einem Einschreiben gilt das immer als Nachweis aber billiger wird es einfach die Unterlagen beim Empfang abzugeben und sich das bestätigen zu lassen. Man kann auch eine Empfangsbestätigung vorfertigen, dann haben die Bediensteten da auch nicht die Mühe außer Unterschrift und Stempel zu tätigen.

Sollte jeder Versuch einer Bestätigung fehlschlagen, geben Sie ihre Unterlagen immer direkt beim Sachbearbeiter ab und erfragen ein Gesprächsprotokoll, da sollte dann die Übergabe vermerkt sein.

Sollte auch das abgelehnt werden bleibt eigentlich nur noch .. EINSCHREIBEN oder Zeugen bei Übergabe.


7. ... Kommentar von PowerCraft am Sonntag, 21.12.2008.

Hallo Einstein,

Also bei einem Einschreiben gilt das immer als Nachweis aber billiger wird es einfach die Unterlagen beim Empfang abzugeben und sich das bestätigen zu lassen. Man kann auch eine Empfangsbestätigung vorfertigen, dann haben die Bediensteten da auch nicht die Mühe außer Unterschrift und Stempel zu tätigen.

für eine selbst angefertigte Empfangsbestätigung ist wohl die Zeit zu knapp.

Außerdem muß ich noch schauen, daß ich die fehlende Lohmabrechung irgendwo her bekomme.

Soll ich nun einen fristwahrenden Widerspruch mit Akteneinsicht schreiben?

Gruß
PowerCraft


8. ... Kommentar von Joachim Grehl am Montag, 22.12.2008.

Unterlagen verschwunden,laufend falsche Berechnungen etc.
Ich kann nur jedem Betroffenen empfehlen geht mit Euren Problemen an die Öffentlichkeit und vor allen Dingen nennt auch die Sachbearbeiter namentlich.
Legt auch den Argen euren Kostenaufwand für Ihre leider zu oft nicht fachgerechte Arbeit da und fordert Selbige in Schriftform bei den Argen ein.
(Porto,Fahrkosten,anfallende Zinsen etc.) und versucht vor allen Dingen bei den Szialgerichten eine einstweilige Verfügung zu bekommen.
Wenn das alles nicht hilft, dann klagt gegen die Argen, denn nur mit einem rechtsgültigen Urteil habt Ihr die Chance zu Eurem Recht zu kommen.
Ansonsten wünsch ich allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2009.Ein besondere Dank an die Macher des Sozialtickers.
Weiter so.


9. ... Kommentar von dereine am Mittwoch, 22.7.2009.

kann mir jemand eine Telefon Nr. geben die nicht mit 0180 anfängt ! da ich mal in er Leistung anrufen möchte was mit meinen Antrag von der ARGE CHemnitz ist den ich schon am 1.5.09 doch schon abgeben habe und immer noch kein Bescheid :

LG dereine


10. ... Kommentar von Steinbock am Mittwoch, 22.7.2009.

… mal den #2 lesen und persönlich dort auftauchen, statt Telefonate führen zu wollen, welche zu keinem Ergebnis kommen.


11. ... Kommentar von Theo am Freitag, 18.9.2009.

Wen ich bei der ARGE Unterlagen abgebe sind es nur Kopien und niemals Orginale.Die Mitarbeiter arbeiten mit allen Tricks und das sollte man sich nicht gefallen lassen,auch als Harz4 Empfänger hat man Rechte,keiner muß sich schikanieren lassen.


12. ... Kommentar von Obeliks am Freitag, 18.9.2009.

Setzt diesen text etwas abgewandelt nach euren anliegen ein und dann zieht es auch durch

NUR SO geht das auf einmal ganz schnell

Sie haben sich in keinster Art und Weise an die §§ 13, 14, 15 SGB I gehalten, geschweige den das sie sich zumindest an den § 17 Abs.1 Satz 2 Nr.1a SGB I gehalten haben. Sie hätten in dem Fall eine „vorläufige Entscheidung der Leistung“ geben müssen. Da Sie das nicht machten ist ein ganz klarer Verstoß gegen § 40 Abs.1 Satz 2 Nr. 1a SGB II ivm. § 328 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III zu sehen. Worauf sich zumindest der Verdacht der Straftat gegen § 263 StGB Betrug wegen „rechtswidriger Verweigerung von Leistungen“ sowie § 223 StGB Körperverletzung § 224 Abs.1 Nr. 5 StGB gefährliche Körperverletzung wegen „Schädigung der Gesundheit durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen“ ergibt.


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