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Wie man sich gegen Unrecht wehrt - Infos zu Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe

Leider leben wir in einem Land, in dem es immer schwieriger wird, korrekt und anständig behandelt zu werden. Immer öfter gilt es, sich rechtlich gegen allerlei Unbill, begonnen beim Betrug bis hin zur behördlichen Unterschlagung von Sozialleistungen, zur Wehr setzen.

Viele Niedriglöhner, Hartz-IV-Bezieher, Kleinstrenten-Bezieher usw. können sich keine Rechtschutzversicherung leisten, und haben daher allein schon aus diesem Grunde Angst vor dem Gang zum Anwalt.

Diese Angst aber ist unbegründet, denn es gibt für Menschen mit niedrigem Einkommen und eben für Arme staatliche Hilfe, um zu einem Anwalt oder Anwältin gehen und den/die sich leisten zu können.

Aber auch darüber muss man/frau gut Bescheid wissen.

—Beratungshilfe—

Beratungshilfe gibts vom örtlichen Amtsgericht (auch bei sozialrechtlichen Sachen) für eine außergerichtliche oder auch vorgerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt. Sie muss eigentlich immer gewährt werden, wenn sich jemand nachweislich eine anwaltliche Beratung aufgrund zu niedrigen Einkommens nicht leisten kann. Jedoch machen vor allem bei Hartz-IV-Beziehern und anderen Armen viele Amtsgericht aus Kostengründen unberechtigte Schwierigkeiten, deshalb:

siehe dazu Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Gewährung von Beratungshilfe:

bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen
bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen
bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen
bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen
bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen

Wie gesagt, läuft man häufig auf bei den Amtsgerichten, wenn man erstens diese Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Gewährung von Beratungshilfe nicht dabei hat, und wenn man zweitens so uneinsichtig ist, und ohne Begleitung zur Beantragung von Beratungshilfe geht.

Obwohl es nun wirklich an jedem Busch im Internet geschrieben steht, wiederhole ich es nochmals: man gehe zu wichtigen Terminen und vor allem eben zu Behörden, Gerichten, Ämtern usw. niemals allein, sondern immer in Begleitung von MINDESTENS zwei Beiständen, besser mehr.

Das können gute Freunde oder Bekannte oder Leute von der örtlichen Erwerbslosen-Ini (findet man z.B. hier: my-sozialberatung.de) sein, aber niemals Angehörige. Die können zwar auch mitgehen, werden aber im Notfall vor Gericht nur selten als Zeugen anerkannt.

Vertrauen mag nett sein, Kontrolle aber ist immer besser - deshalb immer in Begleitung zu wichtigen Terminen gehen.

Einer der Beistände, die begleiten, sollte zudem sachkundig und standhaft genug sein, sich durchzusetzen, so daß man, unter Vorlage der o.g. Urteile, dann auch den Beratungshilfeschein bekommt.

Wichtig ist natürlich auch, daß man zu dem Termin wegen Beantragung von Beratungshilfe seine Einkommensnachweise mitbringt und auch die Papiere, aus denen hervorgeht, warum man anwaltliche Beratung benötigt.

—Prozeßkostenhilfe—

Prozesskostenhilfe wird beantragt für die Durchführung eines Rechtsstreites vor Gericht unter Beiordnung eines Anwaltes und für ggf. entstehende weitere Kosten, z.B. für einen Gutachter.

Den Antrag stellt der beauftragte Anwalt.

Nicht der Betroffene selbst.

Menschen mit niedrigen Einkommen muss Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn das Begehr des Klägers nicht mutwillig ist, und wenn es, wie z.B. bei der Frage der Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelsätze um solche Rechtsfragen geht, die der Kläger einerseits selbst nicht vor Gericht verhandeln kann, und die anderseits z.B. von öffentlichem Interesse sind.

Gerade aber bei Armen machen viele Gerichte unberechtigte Schwierigkeiten bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe, so dass man die folgende Urteile kennen sollte:

Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Gewährung von Prozesskostenhilfe (das aber sollte der beauftragte Anwalt wissen):

bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen
bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen
bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen
bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen

Diese Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahrung der Grundrechte und Gewährung von Prozesskostenhilfe auch bei sogenannten Bagatell-Beträgen sollte eigentlich jeder Rechtsanwalt auswendig kennen - am besten also ausdrucken und zum Anwalt mit hin nehmen, falls er sie nicht kennt.

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Quelle: ARCA Soziales Netzwerk e.V.

Startseite - Veröffentlicht am: 24. Dezember 2011 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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9 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von rumfrager am Samstag, 24.12.2011.

Warum weisen Sie nicht darauf hin, das Prozesskostenhilfe in der Regel in monatlichen Raten, abhängig von der Höhe des Netto-Einkommens, über maximal 4 Jahre zurück gezahlt werden muss?
Nur wenn das “einzusetzende Einkommen” weniger als 15,00 Euro beträgt, muss nicht zurück gezahlt werden.

Das sich das auch durchaus bei ALGII Empfängern innerhalb dieser 4 Jahre ändern kann, soll durchaus möglich sein.

Deshalb wird ein verantwortungsvolle Beratung immer auch auf diese “Gefahr” hinweisen und nicht eine Sozialgerichtsklage, nur “weil man eben grundsätzlich klagt”, um jeden Preis empfehlen.

Wenn man natürlich Rechtsanwälten “Hasen in die Küche treiben” will, warum auch immer, man das natürlich aus einem anderen Blickwinkel sehen.


2. ... Kommentar von rotrot am Samstag, 24.12.2011.

@rumfrager:

Was Sie da schreiben, ist in den allermeisten Fällen - nämlich bei Armen - völlig unzutreffend.

Bei Arbeitnehmern richtet sich die eventuelle Rückzahlung von Prozeßkostenhilfe (Beratungshilfe muß gar nicht zurück gezahlt werden) stets nach der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzentabelle in § 850c ZPO.

Da heutzutage in Deutschland kaum noch jemand aus der über 25 Millionen großen Volksgruppe der Armen und Niedriglöhner über dieser Tabelle Einkommen hat, passiert da also zumeist auch nichts.

Darüber hinaus käme eine Rückzahlung der Prozeßkostenhilfe auch nur dann in Betracht, wenn man ein Verfahren verliert.

Wir wissen wohl, daß das Internet natürlich auch voller Leute wie Ihnen ist, die auf Anwälte schimpfen und brauchbare Hinweise dazu in Abrede stellen.

Interessanterweise ist das, was Sie schreiben, auch haargenau der Standpunkt der Bundesregierung. Denn diese will ja auch nicht, daß Arme sich wehren, also schimpft auch die Bundesregierung auf Anwälte und versucht, Armen und darunter eben auch Hartz-IV-Beziehern den Rechtsweg zu erschweren, wo es nur geht.

Also @rumfrager: wer bezahlt Sie, damit Sie hier stänkern?

:-C

rotrot


3. ... Kommentar von Korbacherjunge am Samstag, 24.12.2011.

JA rotrot du hast recht mit dem was du sagst.

Wünche allen hier frohe Weinachten.

der Korbacher


4. ... Kommentar von erika am Samstag, 24.12.2011.

Euch allen ein besinnliches, frohes Weihnachten.


5. ... Kommentar von x am Sonntag, 25.12.2011.

mir wurde in einer sache die prozesskostenbeihilfe nicht genehmigt . mein guter anwalt zeigte mir , daß die gründe dafür bei den haaren herbeigezogen sind und in sich widersprüchlich sind . so mußte ich mir geld leihen , damit ich vor gericht mit anwaltlicher unterstützung zu meinem guten recht komme . das geld bekomme ich nach erfolgreichen gerichtsurteil zurück erstattet .

bisher habe ich drei von drei verfahren gewonnen oder es lief auf einen für mich positiven vergleich hinaus .

allerdings muß ich rumfrager bestätigen , daß es auch unter den anwälten viele schwarze schafe sind , die nur am schnellen geld und nicht an der rechtlichen unterstützung interessiert sind . mein alter anwalt war so einer und es muß für ihn sehr erniedrigend gewesen sein , als ich vor gericht gleich am anfang darauf hinwies , daß er mangelhaft ist und nicht für mich sprechen kann , weil er sich kein stück um mich kümmerte . dies hatte mein alter anwalt während des gerichtstermins selbst noch zugegeben müssen . interessant in dieser frage ist die website http://anwaelte-gegen-hartz4.de/ . es wäre besser , wenn der eigene staat sich an die gesetze hält , höherwertige rechte wie grund- und menschenrechte beachten würde und man erst gar nicht vor gericht ziehen muß . oder noch besser , wenn beamte/staatsbedienstete wie jobcenter-fallmanager für gesetzesbrüche gegen die eigene bevölkerung haftet . schließlich ist das in der privatwirtschaft ganz normal .

ein schönes jahresende von x


6. ... Kommentar von rotrot am Sonntag, 25.12.2011.

Frohe Weihnachten allen hier.

@x:

Anwälte sind, wie wir anderen alle auch, Menschen, und Menschen machen bekanntlich Fehler. Wo also steht geschrieben, daß es unter Anwälten keine schwarzen Schafe geben dürfte?

Das Problem, das nicht wenige Mandanten gerade aus dem H4-Bereich aber mit Anwälten haben, ist folgendes: sie kommen zum Anwalt, pflammen ihm einen Schuhkarton voll ungeordneter Papiere auf den Schreibtisch, und fortan soll der Anwalt alles richten, während sich diese Art von Mandanten bequem, um nicht zu sagen: faul zurück lehnt und abwartet.

So aber geht das nicht. Wer als Mandant so dumm ist (außer, er gehört zu den rund 9 Millionen Analphabeten im Lande oder ist Ausländer mit geringen oder gar keinen Deutsch-Kenntnissen) und sich allein darauf verlässt, daß ein Anwalt fortan des Mandanten Probleme alle vom Tisch wischt, der braucht sich nicht wundern, wenn das in die Hose geht.

Ich bin nun bald 60 Jahre alt und habe bisher lediglichen zwei Anwälte erlebt, die nichts taugten, und habe die dann eben ganz schnell gewechselt. Ich habe immer mit Anwälten eng zusammengearbeitet, habe meine Papiere alle einwandfrei in Ordnung, boebachte genau, was der Anwalt macht - und dann klappt das schon. Und: ich lasse beim Anwalt niemals Original-Papiere liegen, sondern immer nur Kopien, und meine jeweilige Handakte ist identisch mit der des Anwaltes.

Jetzt werden wieder welche jaulen: “Handakte” - das kann ich aber nicht. Doch, das könnt Ihr. Jeder, der lesen und schreiben kann, kann eine ordentliche private Aktenverwaltung betreiben. Schließlich leben wir in Deutschland, wo man Papier für zwei Dinge braucht: zum Nachweisen und zum Hintern wischen. Man sollte lediglich den Unterschied kennen… ;-)

In Deinem Falle, x, hätte der Anwalt jedoch die PHK-Urteile des Bundesverfassungsgerichtes kennen müssen - oder eben Du selbst, um sie ihm vorzulegen, damit er dann auf Basis der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes Beschwerde gegen die PKH-Versagung einreicht.

rotrot


7. ... Kommentar von DerDemokrator am Montag, 26.12.2011.

@rotrot

Mag sein das sie bisher mit ihren Anwälten Glück hatten. Ich habe die meisten Juristen als raffgierige Halsabschneider erlebt, die mir mein Leben teilw. sogar versaut haben und das geht im Zivilrecht ganz furchtbar einfach. Dazu kommt das es einigen von diesen Rechtsverdrehern gab, die sich den Fall, der nicht gewonnen werden konnte, regelrecht ergaunert haben Und bevor sie hier weiter alle anderen anblaffen die nicht ihrer Meinung sind, stelle ich mal folgende Frage: Wird Prozeßkostenhilfe eigentlich für eine zweite Instanz bezahlt?

Meine Erfahrung besonders was Mietrecht abgeht ist gegenläufig. Das wissen Vermieter übrigens und deshalb kann ich jedem nur raten sich zumindest eine Rechtschutzversicherung “ans Bein zu binden”, sonst ist man quasi rechte- und wehrlos.

Ciao
DerDemokrator


8. ... Kommentar von Obeliks01 am Montag, 26.12.2011.

Mittlerweile ist es doch so das man als H4 Bezieher fast schon ein Studium in Rechtswissenschaften braucht !

Ein Anwalt sollte dann auch auf Sozialrecht spezialisiert sein. Ich kenne Allerdings meist besser die Rechtsgrundlagen oder entsprechenden Urteile ( Dank dem Sozialticker) als mein Anwalt.

Dieser ist dann aber auch immer dankbar wenn ich ihn darauf hinweise und das auch mit Ausdrucken belegen kann.


9. ... Kommentar von x am Montag, 26.12.2011.

@ rotrot :

schwarze schafe sind überall . mein damaliger anwalt hat sich praktisch nicht mit der urteilseintscheidenden problematik bzw. meinem groben werdegang befaßt . kopien von originaldokumenten und dazu sachlich gut formulierte texte geben dem anwalt einen schnellen überblick / einblick ; jeder mandant muß bedenken , daß der anwalt noch viele anderen mandanten helfen muß . eine handakte ist ein muß bei schlechten anwälten . sonst reicht auch eine ordentliche sortierung innerhalb eines schuhkartons - LOL .

guten rutsch x


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