Wie armen Menschen die Möglichkeit genommen wird sich juristisch zu wehren
Zunehmende Probleme mit Beratungshilfe - Beantragung und Abwicklung durch Anwälte
Als nunmehr langjähriger ehrenamtlicher Sozialberater und Beistand/Bevollmächtiger möchte ich Sie auf eine Problematik aufmerksam machen, die mir inzwischen immer öfter begegnet.
Seit die Bundesländer die Meinung vertreten, dass viel zu viel Beratungshilfe gewährt wird und nach Mitteln suchen, dieses „Unwesen“ einzudämmen, nehmen Probleme mit den Antragsstellen hier beispielsweise in Nürnberg deutlich zu.
Fing man zuerst damit an, dass man Kontoauszüge völlig ungeschwärzt für drei Monate vorgelegt haben wollte (Datenschutz? Im Sozialrecht hat das BSG klargestellt, dass Teile geschwärzt werden dürfen), so ist man inzwischen an dem Punkt, von den Betroffenen zu verlangen, sie müssten es zuerst ohne Hilfe mit der Gegenseite aufnehmen, und erst wenn das ohne Erfolg bliebe, so wäre ein Beratungsschein möglich. Ein Unding, denn nicht wenige Betroffene sind in derartigen Angelegenheiten völlig unerfahren und schreiben sich um Kopf und Kragen. Auch viele alte, kranke und behinderte Menschen sind hier völlig überfordert.
Selbst dann suchen die Rechtspfleger vehement nach Gründen einen Antrag dennoch abzulehnen, sodass am Ende über die Rechtspflegererinnerung, eine eventuelle Richterrüge beim LG bis hin zu einer Verfassungsbeschwerde die Beantragung von Beratungshilfe komplexer darstellt, als das Problem, wegen dem eine solche beantragt wurde. Mir liegt ein Schreiben einer Rechtspflegerin vor, die ihre Meinung ein Beratungshilfeschein sei, nicht zu gewähren mit einem Bundesverfassungsgerichtsurteil begründete. Nach Durchsicht des Urteils war schnell klar, dass der dort geschilderte Fall in genau den wesentlichen Punkten abweicht, sodass das Urteil hier keine Bedeutung hatte. Ist es Antragstellern von Beratungshilfe wirklich zumutbar, dass man von ihnen verlangt, Verfassungsgerichtsurteile lesen und verstehen zu können? Ich kenne Anwälte, die dabei auch oft ihre Schwierigkeiten haben.
Leider sind immer weniger Anwälte bereit ihren Mandanten diese Arbeit abzunehmen oder sie wenigstens dabei zu unterstützen.
Hinzu kommt, dass es eine wachsende Gruppe von Anwälten gibt, die sich nicht an die Regeln des Beratungshilferechts halten und rechtswidrig zusätzliche Zahlungen in Höhe von mehreren Hundert Euro verlangen. Mir lag ein Fall vor in dem der Anwalt 600 Euro verlangte - die Anwaltskammer leitete ein standesrechtliches Verfahren ein. Bezahlt werden musste der Betrag natürlich nicht.
Eine aktuelle Fragestellung bei mehreren Anwälten zeigte ein erschreckendes Ergebnis. Fast ein Drittel wollte zusätzlich Geld haben. Einer forderte dies sogar schriftlich. Eine Dummheit mit Kammerfolgen.
Nun stellt sich die Frage, wie viele Betroffene das Beratungshilferecht kennen und sich gegen derartiges Ansinnen erfolgreich zur Wehr setzen können.
Hier ein Zitat in der Sache:
„… Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Anwaltsvergütung pro Schein nur 70€ beträgt (zuzüglich einer Kostenpauschale und MWSt) und der Zeitaufwand damit an betriebswirtschaftliche Grenzen stößt - das heißt, die Kosten für Personal, Miete etc. sollten gedeckt sein. Könnten Sie daher gegebenenfalls Zuzahlungen leisten, auch ratenweise? …“
Ein anderer Anwalt möchte Fahrtkostenbeteiligung, wenn die Klage vor dem LSG verhandelt wird. Und das von Menschen, die gerade einmal das Existenzminimum zur Verfügung haben.
In einem weiteren Fall wurden Kopierkosten für die Akte von über 100 Euro verlangt.
Darüber hinaus zeigt sich, dass das Amtsgericht sich gerne Zeit mit den Beratungsscheinen lässt. Je nach Rechtspfleger sind durchaus 8-16 Wochen keine Seltenheit, bis alles geklärt ist.
Schlimm genug, aber es gibt auch einen hohen Prozentsatz (fast 70%!) bei den Anwälten, die erklären sie würden erst in einer Angelegenheit tätig werden, wenn ein Beratungshilfeschein vorliegt. Gerade in eiligen Angelegenheiten ein großes Problem mit Folgen. Dass ein Anwalt hier schadensersatzpflichtig sein kann, ist bei manchen Problemen ein schwacher Trost. Nicht jeder Schaden kann so geheilt werden.
Nach Rücksprache mit Erwerbsloseninitiativen und Sozialberatungsstellen bundesweit stellte sich heraus, dass dieses Unwesen überall in Varianten zunimmt.
Diese Entwicklung macht es armen Menschen immer schwerer bis unmöglich ihre Rechte durchzusetzen. Dem ist unbedingt Einhalt zu gebieten. Es kann nicht sein, dass hier Grundrechte der Bürger aus finanziellen Gründen mit Füßen getreten werden.
Quelle: Zuschrift an Sozialticker von Thomas M.
Startseite - Veröffentlicht am: 2. Februar 2012 um 10:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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