Widersprüche zeigen ihre brutale Wirkung
Zwar nicht in “aufschiebender” Weise, wie es eigentlich sein sollte, sondern seit Hartz IV zu Ungunsten der Betroffenen. Während Politiker zuschauen, wie tausende Menschen erst entrechtet und nur durch einen jahrelangen Gerichtsweg zurück in die Gesellschaft finden, wird tagtäglich diese Art als Waffe gegen die Hilfeempfänger eingesetzt und missbraucht.
Wo vor der Einführung der Hartz Gesetze ein Widerspruch den Urzustand beibehielt und dann die Unstimmigkeit beigelegt werden konnte, werden zur heutigen Zeit bewusst Existenzen zerstört und Menschen in den Ruin geführt. Das es dabei zu Übergriffen im Amt kommen muss, beweist die noch in 2005 geführte Statistik. Nach der sind es 1600 Fälle gewesen, wo die Betroffenen nach Entrechtung zu drastischen Mitteln gegriffen hatten.
Wie viele noch in Wohnungen, unter Brücken und in Häusern sich zurückgezogen haben bzw. hängen ist derzeit noch nicht bekannt, denn wie sollte es auch anders sein, führt man genau darüber keinerlei Statistiken. Nur die Unfallkassen gaben diese Zahlen bekannt, dass viele Angestellte der Hartz IV Verwaltungen bereits Opfer von externer Gewalt geworden und dabei so stark verletzt worden sind, dass sie Leistungen der Unfallkasse in Anspruch nehmen mussten.
Für den Sozialticker eine alarmierende Zahl, sowie die Praxis, die Leute erst zu entrechten, bevor der Fall intensiver geprüft wurde. Hier muss eine schnelle Änderung seitens des Gesetzgebers herbeigeführt werden. Wie brutal es bei solch einem Widerspruchsverfahren vorgeht, kann man an vielen Beispielen erlesen, wobei einem schon der Eindruck aufkommt, dass Schlachtvieh noch besser behandelt und zeitlich umsorgter geführt wird, als in Hilfebedürftigkeit gepresste Menschen.
Sollte dies die gesetzgeberische Richtung sein, dann können wir von Glück reden, dass nicht bereits Schlimmeres im Amt zu beklagen gibt. Der Sozialticker appelliert an die zuständige ARGE, sowie an das Sozialgericht, eine schnelle Lösung herbeizuführen und nach Artikel 100 der Verfassung, eine sofortige Änderung des Gesetzes in Bezug auf die “aufschiebende Wirkung” von Widersprüchen hinzuwirken.
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: Samstag, 3. März 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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