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Widerspruch gegen Hartz IV immer erfolgreicher – CDU will Rechtsweg erschweren

Bild: Bundestagsfraktion DIE LINKE im BundestagHartz IV-Beziehende setzen sich immer erfolgreicher gegen fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide der Behörden zur Wehr, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/834) hervorgeht. Demnach ist die Zahl der Widersprüche und Klagen in den fünf Jahren seit Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform kontinuierlich gestiegen.

Die Zahl der Widersprüche stieg von rund 667.000 im Jahr 2005 auf 805.000 im Jahr 2009, die der Klagen nahm im gleichen Zeitraum von rund 39.000 auf 143.000 zu. 36,3 Prozent der Widersprüche waren 2009 ganz oder teilweise erfolgreich. Von den Klagen vor den Sozialgerichten gingen 48,8 Prozent zugunsten der Betroffenen aus. Die Erfolgsquote der Klagen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, die Quote der erfolgreichen Widersprüche verharrt auf hohem Niveau. Angesichts der erfolgreichen Gegenwehr warnt Katja Kipping allerdings vor Versuchen, die Rechtsmittel der Betroffenen einzuschränken.

Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt:

“Ginge es nach den CDU-regierten Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, würde die rechtliche Wehrhaftigkeit der Betroffenen massiv geschwächt. Diese Länder haben im Bundesrat einen Antrag eingebracht, die Gebühren für die Beratungshilfe bei Anwälten auf 20 Euro zu verdoppeln und neuerdings weitere 20 Euro Gebühr für das Aufsetzen eines Widerspruchsbescheids durch den Anwalt zu verlangen. Der rechtliche Widerstand gegen das Armuts- und Ausgrenzungsgesetz Hartz IV und gegen die mangelhafte Praxis der Ämter soll offensichtlich mit einer ökonomischen Walze platt gemacht werden.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 23. März 2010 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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7 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Hans am Dienstag, 23.3.2010.

Man will die Menschen die im Recht sind mundtot machen, jegliche Chance auf Gerechtigkeit nehmen! ARMES DEUTSCHLAND!!!

Wenn man Grund hätte sich dafür zu schämen eine Deutscher zu sein….dann jetzt wenn man sieht was die machtgierigen Politiker so veranstalten!


2. ... Kommentar von fat man am Dienstag, 23.3.2010.

Das fiese Spiel geht schon lange so…… erst hat man für Bedürftige Gesetze ausser Kraft gesetzt, dann munter und willkürlich in weiterhin bestehende Rechte eingegriffen, dann vom BVerfG einen Freibrief für bisheriges Unrecht bekommen und nu soll am Ende der Rechtsweg ganz abgeschafft werden = Recht nach Lust & Laune des SB und vor allem nach Kassenlage.


3. ... Kommentar von Britwei28 am Dienstag, 23.3.2010.

Das war ja nicht anders zu erwarten!
Das sich diese Wirtschaftsmarionetten noch im Spiegel ansehen können ist mir unbegreiflich!!!!


4. ... Kommentar von Sancho am Dienstag, 23.3.2010.

Die SPD und CDU/CSU haben es doch vorgemacht. Was nicht passt wird passend gemacht. Aus diesem Grund soll doch laufend das Grundgesetz geändert werden. Am liebsten würden diese Menschenverachtender das Grundgesetz abschaffen einen parteienregierten neuen Sklaven- oder Leibeigenenstaat schaffen wo sie die Bosse spielen. Natürlich müssen den Betroffen die ihnen zustehenden Rechte und deren Einklagbarkeit erschwert werden. Leider gibt es im Strafgesetz noch keinen § gegen Planlose Dummheit oder groben Unfug und den Versuch der Volksverdummung. Nun hat man festgestellt dass die “Unterschicht ” sich das nicht mehr gefallen lässt, deshalb muss man Reformieren mit neuen Fußangeln und Sanktionen.


5. ... Kommentar von Alex aus Schwelm am Mittwoch, 24.3.2010.

Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz verlangt:

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Dieser Artikel 10,2,2 sagt:

Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Artikel 19, Absatz 1 wiederum sagt aus:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

jetzt noch Artikel 20:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Ja, nach der Verfassung wäre mit dieser Einschränkung des Rechtsweges sicher ein “Abwehrrecht” gemäß Artikel 20 Absatz 4 zu konstruieren…

Ist es das Ziel, einen wirklichen, gewalt-geprägten Volksaufstand nicht nur zu provozieren, sondern gezielt herbeizuführen? Sollen wir danach dann zu hören bekommen, dass mit uns ‘niederem Volk’ eine Mitbestimmung eh immer nur im Chaos endet? Will man die letzte Makulatur von Demokratie nun auch noch von den Wänden kratzen, indem man die Obrigkeit wieder auf “Gottes Gnaden” aufbaut - und nennt diesen neuen, ‘falschen Gott’ dann “Mammon”?
Dass die wirklich Herrschenden diejenigen sind, die das Geld besitzen, weiss jeder und auch der Volksmund meint: “Geld regiert die Welt”. Doch anscheinend sehen die Herrscher die Zeit gekommen, ihren Herrschaftsanspruch in Form einer neuen Aristokratie auch offiziell umzusetzen und die lästige Wählerei endlich loszuwerden. Mensch soll gehorchen und nicht ständig gegen das Wort der “Besseren” (”Aristo”) aufbegehren..

Die Frage:
Ist es ein Mehrbedarf im Sinne des SGB II, wenn man sich für die anstehenden Ausschreitungen und sozialen Unruhen ‘rüsten’ will? Gibt es auf diesem Wege das Recht auf eine automatische Handfeuerwaffe für Hartz-IV-Bezieher??


6. ... Kommentar von Solidar am Mittwoch, 24.3.2010.

EIn Kommentar eines Millionärs einer Spielhallenkette:

Was interessieren mich die Armen,Ich arbeite(Schippert aber 10Monate im Jahr auf den Weltmeeren rum) und von daher komme ICH zuerst,und nur dann ,wenn etwas überig bliebe,dann eventuell,und nun muss ich zum termin! Aber Herr xy,…….Dann sollen die doch arbeiten gehen,dann braucht auch keiner Jammern.

Und weg war er.


7. ... Kommentar von willeried am Mittwoch, 24.3.2010.

Es fällt auf, dass gerade in Unions geführten Regierungsbezirken die Kosten für Unterkunft und Heizung mit rechtswidrigen Pauschalzahlungen erstattet werden. Deshalb will die Union auch das Grundgesetz ändern um die von den Kommunen gesteuerten Rechtsbehelfsstellen der ARGEN auch zukünftig aufrecht zu erhalten.
So kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Die Kommunen können weiterhin die Kosten für Unterkunft und Heizung mit rechtswidrigen Pauschalzahlungen entrichten und dem Bedürftigen erschwert man seinen Rechtsanspruch einzuklagen.
So hat man einen Weg gefunden die Kommunen bei den Sozialausgaben dauerhaft zu entlasten.


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