Wichtiger Schritt für das Ehrenamt
Das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen ist ein weiterer Schritt, um das Ehrenamt zu fördern und zu stärken, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität Dr. Bernd Niederland am Donnerstag in Berlin. Er begrüßte die geplante Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Deutschen Bundestag.
“Damit werden nach dem 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ein weiteres Mal die Bedingungen und Voraussetzungen für das Ehrenamt verbessert. Für die Sozial- und Wohlfahrtsarbeit ist das von großer Bedeutung.” Das Gesetz erleichtere die wichtige Arbeit derjenigen, die ehrenamtlich Funktionen in Vereinen übernehmen. “Von ihnen wird Druck und Belastung genommen, in dem die externen Haftungsrisiken für ihr bürgerschaftliches Engagement reduziert werden.” Um das Ehrenamt weiter zu fördern, dürfe aber bei diesem Schritt nicht stehen geblieben werden.
Der Bundesgeschäftsführer betonte zugleich: “Für die Volkssolidarität besteht weiterhin Handlungsbedarf bei der Weiterentwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts für Vereine und Verbände. Deren Arbeit könnte u.a. dadurch gefördert und erleichtert werden, indem sie nicht jedes Jahr die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit neu beantragen müssten.” Die Kriterien für Gemeinnützigkeit sollten zeitgemäßer ausgerichtet und gefasst werden, zum Beispiel bei der zeitnahen Mittelverwendung, so Niederland “Das Ersetzen der jährlichen Vorläufigkeitsbescheinigung durch eine Art Grundlagenbescheid mit einer längeren Gültigkeitsdauer wäre ein weiterer Fortschritt bei der Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts.”
Niederland wies zudem daraufhin, dass ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom Frühjahr dieses Jahres dem Ziel, das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, zuwider laufe. In dem Papier werde darauf hingewiesen, dass pauschale Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit die Gemeinnützigkeit eines Vereins gefährden können. Das gelte, wenn diese Entschädigungen nicht in der jeweiligen Vereinssatzung verankert seien. “Diese Orientierung aus dem Bundesfinanzministerium sollte schnellstmöglich zurückgenommen werden”, so Niederland.
Quelle: Presse Volkssolidarität
Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock am: 4. Juli 2009 um 7:16 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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