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Wichtige Hürde für den Einsatz elektronischer Fußfesseln genommen

Justizminister Thomas Kutschaty hat in Wiesbaden mit seinem Amtskollegen aus Baden-Württemberg den Staatsvertrag über die Einrichtung einer “Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder” - kurz GÜL - unterzeichnet. Hessen und Bayern hatten den Staatsvertrag bereits zuvor unterzeichnet.

“Damit ist eine wichtige Hürde für die flächendeckende Umsetzung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung genommen”, sagte der Minister im Anschluss an die Simulation einer elektronischen Überwachung in der hessischen Landeshauptstadt. “Auch wenn sich Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche Abschreckungswirkung aus.”

Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) ist seit dem 1. Januar dieses Jahres im Strafgesetzbuch geregelt. Sie wird im Zuge der Führungsaufsicht angewendet, der - unter bestimmten Voraussetzungen - wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilte Straftäter nach ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug unterstehen. Geht von einem Probanden weiterhin eine besondere Gefahr aus, so kann ihm das zuständige Gericht die Weisung erteilen, ein technisches Überwachungsgerät - die so genannte elektronische Fußfessel - zur Feststellung seines Aufenthalts mittels GPS bei sich zu tragen.

Unmittelbar nach Inkrafttreten der Neuregelung hatten Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen mit der Erarbeitung des Konzeptes zur technischen und organisatorischen Umsetzung der EAÜ begonnen. Dieses sieht eine zentrale technische Überwachung und eine Übermittlung der Ereignismeldungen an die GÜL vor, die rund um die Uhr besetzt sein und die Aufgabe haben wird, die bei ihr eingehenden Daten auszuwerten. Auf dieser Grundlage wird die Überwachungsstelle in der Lage sein, die zuständigen Stellen in den Ländern ohne Zeitverzug auf Gefahrensituationen hinzuweisen.

Mit dem Abschluss des Staatsvertrags kann nun mit dem Aufbau der GÜL, die ihren Sitz in Hessen haben wird, begonnen werden.

“Dass es vier Ländern in nur wenigen Monaten gelungen ist, ein Konzept zu diesem in Deutschland völlig neuen Instrument der Führungsaufsicht zu erstellen, ist ein ermutigendes Beispiel für eine länderübergreifende Zusammenarbeit”, unterstrich Justizminister Kutschaty. Zugleich dankte er für die Kooperationsbereitschaft Hessens, das aufgrund eines dort bereits laufenden Projekts der freiwilligen Aufenthaltsüberwachung über eine technische Infrastruktur verfügt, die nun auch für die EAÜ genutzt werden kann. Minister Kutschaty: “Ein teurer und zeitintensiver Alleingang eines jeden Landes war keine wirkliche Alternative.”

Mehrere Länder haben bereits ihren Wunsch bekundet, sich an dem “Vier-Länder-Konzept” zu beteiligen. Mecklenburg-Vorpommern erklärte heute unmittelbar nach Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die Minister Kutschaty und Stickelberger seinen Beitritt. Nach den derzeitigen Planungen wird die GÜL ihren Echtbetrieb voraussichtlich Anfang 2012 aufnehmen können.

“Bei der Sicherheit der Bevölkerung darf es keine Kompromisse geben”, betonte Minister Kutschaty, der außerdem vor wenigen Tagen einen Vorschlag für eine Unterbringung hochgefährlicher und psychisch gestörter Gewalt- und Sexualstraftäter gemacht hat. “Das bedeutet, dass wir einerseits Entlassene unterstützen, damit sie ihren Weg in die Gesellschaft zurück finden. Andererseits werden wir uns im Rahmen des rechtlich Möglichen für den Schutz der Allgemeinheit vor rückfallgefährdeten Straftätern einsetzen.”

Quelle: Justizministerium Nordrhein-Westfalen

Startseite - Veröffentlicht am: 30. August 2011 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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