Wenn Trinkgelder ausfallen
Trinkgelder eines Briefzustellers, die anlässlich der Weihnachtstage gezahlt werden, sind kein Arbeitsentgelt. Kann der Briefzusteller aufgrund einer unwirksamen Kündigung des Arbeitgebers seine Tour in den Weihnachtstagen nicht bedienen und deshalb Trinkgelder nicht kassieren, kann er dies im Wege des Schadensersatzes gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen.
Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Kündigung unwirksam ist.
Quelle: DGB, sowie Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 13. Februar 2008 – 5 Sa 69/07
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 14. Juli 2008 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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