Weniger Kinder und weniger Ausgaben für Kindergeld
Berlin: (hib/VOM) Die Zahl der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird, ist ebenso rückläufig wie die Summe des ausgezahlten Kindergeldes. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10004) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/9846) mitteilt, wird in diesem Jahr für 18,3 Millionen Kinder Kindergeld gezahlt. Im vergangenen Jahr seien es noch 18,7 Millionen und 2006 18,9 Millionen Kinder gewesen. Während in diesem Jahr 34,1 Milliarden Euro für Kindergeld ausgegeben werde, seien es 2007 noch 34,7 Milliarden Euro und 2006 34,9 Milliarden Euro gewesen. Dagegen habe die Zahl der Kinder zugenommen, für die sich der steuerliche Kinderfreibetrag günstiger auswirkt als das Kindergeld. Während es 2006 noch 2,9 Millionen Kinder gewesen seien, sei diese Zahl im vergangenen Jahr auf 3,1 Millionen und in diesem Jahr auf 3,2 Millionen gestiegen.
Wie die Regierung erläutert, ist das Kindergeld für das erste Kind bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 32.827 Euro günstiger als der Kinderfreibetrag. Für das zweite Kind sei das Kindergeld bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 38.635 Euro günstiger (Besteuerung nach der Grundtabelle). Werde nach der Splittingtabelle für Verheiratete besteuert, sei das Kindergeld für das erste Kind bis zu einem versteuernden Einkommen von 62.816 Euro günstiger. Für das zweite Kind liege diese Grenze bei 68.624 Euro und für das dritte Kind bei 74.432 Euro. Die Regierung teilt darüber hinaus mit, dass derzeit 2.077.819 Kinder im Ausland Anspruch auf Kindergeld haben. Das Kindergeld beträgt für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 Euro monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 179 Euro.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft, ein Paar mit zwei Kindern unter 15 Jahren, nach dem Sozialrecht einen Bedarf von 1.554 Euro im Monat. Dabei würden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 500 Euro angenommen. Ein beschäftigter, verheirateter Alleinverdiener der Steuerklasse III habe in der gleichen Familien- und Wohnkonstellation bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 1.566 Euro keine Steuerabzüge. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge stehe ihm einschließlich Kindergeld ein Haushaltsnettoeinkommen von ebenfalls 1.554 Euro zur Verfügung. Hinzu komme, dass der Arbeitnehmerhaushalt wegen seiner geringen Einkünfte Wohngeld oder ergänzende Sozialleistungen beantragen könne, so die Regierung.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Jeder Cent, welchen man als Wahlkampfverblödung den Massen verkauft, wird den Kindern in Hartz IV später wieder voll abgezogen.
Auf das Geseiere der CSU und CDU kann ich nur …. Pfui sagen. Ich erträume mir nur ein Wahlergebnis von 4,9 % für diese Typen.