Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Nichtraucherschutzgesetz beim Verfassungsgerichtshof eingegangen
Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 188) eingegangen.
Der Beschwerdeführer, der ohne Personal eine Gaststätte betreibt, die aus nur einem Raum besteht, rügt einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein Eigentum und sein Grundrecht auf freie Berufswahl.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde erstrebt der Beschwerdeführer zugleich den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, das Inkrafttreten des Gesetzes bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auszusetzen.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Präsidenten des Landtags sowie den Minister der Justiz gebeten, sich bis zum 21. Januar 2008 - jedenfalls zunächst zu dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - zu äußern.
Aktenzeichen: VGH A 1/08 und VGH B 2/08
Quelle: Pressemeldung Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: Samstag, 5. Januar 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|




