Weitere Verbesserungen im Opferschutz - Aktionen gegen K.O.-Tropfen und für schnelleren Schadensersatz
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat weitere Verbesserungen bei Schutz und Hilfe für Kriminalitätsopfer vorgestellt.
“Wir wollen mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen jenen Frauen Rat und Hilfe geben, die Opfer so genannter K.O-Tropfen geworden oder entsprechend gefährdet sind. Wir wollen ebenfalls öffentlichkeitswirksam darauf hinweisen, auf welchem Weg Kriminalitätsopfer schnell und kostengünstig Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen ihre Peiniger durchsetzen können. Und wir wollen erreichen, dass häufiger als bisher ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt wird,”, sagte die Ministerin heute in Düsseldorf.
Diese Maßnahmen beruhten auf Anregungen der im April 2006 eingesetzten Expertengruppe Opferschutz Nordrhein-Westfalen. Handlungsbedarf bestehe insbesondere beim Thema K.O.-Tropfen, die auch als “Vergewaltigungsdroge” bezeichnet würden. Vielen jungen Menschen seien die mit diesen Substanzen verbundenen Gefahren nicht bewusst.
Die Ministerin: “Ich habe deshalb eine landesweite Informationskampagne unter dem Motto ‘Lass Dich nicht K.O.-TROPFEN’ vorbereitet”.
Ein Flyer mit dazugehörigem Plakat informiert potentiell Betroffene über Einsatz und Wirkung von K.O.-Tropfen. Er zeigt einfache und wirksame Schutzmaßnahmen und ermutigt dazu, im Verdachtsfall Ärzte und Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. Aufklärung ist notwendig, weil insbesondere Mädchen aus Unkenntnis und Scham bislang oft schweigen.”
Wie bedeutend das Problem sei, zeige schon der Umstand, dass sich in den Jahren 2006 und 2007 allein beim Aachener Frauennotruf 27 Frauen als Opfer von K.O.-Tropfen gemeldet hätten. Zu sehen sei diese Zahl vor dem Hintergrund einer vermutlich hohen Dunkelziffer. Und wie aktuell die Thematik sei, beweise eine Großrazzia gegen Hersteller und Händler von K.O.-Tropfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz Anfang dieses Monats. Dabei wurden nach Presseberichten insgesamt 600 Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht und große Mengen Chemikalien zur Herstellung von K.O.-Tropfen sichergestellt.
Eine weitere Kampagne unter dem Motto “2 in 1″ solle ebenfalls einem verbesserten Opferschutz dienen. “Viel zu wenigen Opfern ist bekannt, dass sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen bereits im Strafprozess gegen den Täter geltend machen können”, erklärte die Ministerin. Zwar werde die Möglichkeit des Adhäsionsverfahrens, wie es die Juristen nennen, in Nordrhein-Westfalen mehr genutzt als in anderen Bundesländern. Im Jahr 2007 geschah dies in 1.865 Verfahren. “Im Verhältnis zu den erhobenen 155.946 Anklagen ist mir diese Zahl aber noch deutlich zu gering.”
Ein Flyer informiere die Bürger nicht nur über die ihnen zustehenden Rechte und die Vorteile dieser Verfahrensweise. Zusätzlich enthalte er einen Vordruck zum unbürokratischen Antrag auf eine Entscheidung des Strafgerichts über Schadensersatzansprüche. Der Flyer werde künftig bei allen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden und Opferschutzeinrichtungen vorliegen und via Internet abrufbar sein.
Daneben bestehe für das Opfer einer Straftat auch die Möglichkeit, Wiedergutmachung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs (kurz: TOA) zu erlangen. Mit dem TOA werde versucht, auf freiwilliger Basis Täter und Opfer im Beisein eines Konfliktschlichters an einen Tisch zu bringen. Praktiziert werde der TOA von dem ambulanten Sozialen Dienst der Justiz und von Fachstellen in freier Trägerschaft. “Grundsätzlich kommt ein TOA bei allen Straftaten in Betracht. Im vergangenen Jahr wurde er in Nordrhein-Westfalen in 4.535 Strafverfahren durchgeführt. Zwar ist die Anzahl einschlägiger Verfahren in den letzten Jahren beständig gestiegen; gleichwohl sehe ich auch hier weiteres Ausbaupotential”, betonte die Ministerin.
Dafür sei seit kurzem bei allen 19 Staatsanwaltschaften des Landes jeweils ein Staatsanwalt oder Amtsanwalt als TOA-Koordinator bestellt worden. Beim Kölner TOA-Service-Büro stehe die Einrichtung eines landesweiten zentralen Servicetelefons unmittelbar bevor. Das TOA-Servicetelefon werde ab 18. August von 9.00 bis 16.00 Uhr unter der Kölner Rufnummer 94 86 51 24 erreichbar sein. Daneben seien zur Förderung des TOA u.a. eine Anzeigenkampagne mit Prominenten sowie verstärkte Fortbildungsmaßnahmen bei Justiz und Polizei vorgesehen. Auch eine intensive Einbindung der Anwaltschaft sei geplant.
Quelle: Justizministerium NRW
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