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Donnerstag, der 09. September 2010 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Wein darf nicht als bekömmlich bezeichnet werden

Wein darf weder auf dem Etikett noch in der Werbung als „bekömmlich” bezeichnet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Eine Winzergenossenschaft aus der Pfalz verwendet auf den Etiketten ihrer Weine Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder und bei deren Bewerbung den Begriff „bekömmlich”. Das Land Rheinland-Pfalz hält den Begriff wegen seiner gesundheitsbezogenen Aussage nach der EU-Verordnung Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung) für unzulässig. Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Winzergenossenschaft auf Feststellung, dass sie den Begriff verwenden dürfe, ab.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Nach der Health-Claims-Verordnung dürften alkoholische Getränke wie Wein keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Der Begriff „bekömmlich” bringe im Zusammenhang mit Wein jedoch zum Ausdruck, dass er den Körper und seine Funktionen nicht belaste oder beeinträchtige. Darin liege eine gesundheitsbezogene Aussage, die über das allgemeine Wohlbefinden hinaus gehe.

Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Quelle: Presse - Urteil vom 19. August 2009, Aktenzeichen: 8 A 10579/09.OVG - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 26. August 2009 um 7:45 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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