Weihnachtsgnade für 170 Gefangene
Im Rahmen der alljährlichen Weihnachtsgnade wurden in diesem Jahr voraussichtlich 170 Häftlinge vorzeitig entlassen“, wie Justizminister Jörg-Uwe Hahn bestätigte: „In Frage kamen Gefangene, deren Haftzeit ohnehin bis zum 05. Januar geendet hätte. Mit diesem Gnaden-Erlass, der in den meisten Bundesländern üblich ist, wollen wir den Menschen die Möglichkeit geben, die Feiertage im Kreise ihrer Familien zu verbringen. Und wir wollen Ihnen die Rückkehr in die Freiheit erleichtern.“
Im Einzelfall prüft die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde, wer sich als „gnadenwürdig“ erwiesen hat. Unterkunft und Lebensunterhalt müssen sichergestellt sein. Die Gnade ist auch eine Anerkennung für die Arbeit, die der Gefangene im Vollzug geleistet hat. Die genaue Zahl steht erst zu Beginn des neuen Jahres fest, wenn die Meldungen aller Staatsanwaltschaften vorliegen.
Die „Weihnachtsgnade“ hat auch ihre wirtschaftliche Seite. Ein Hafttag schlägt mit rund 105,93 Euro zu Buche. Wenn pro Häftling zehn Tage erlassen werden, so kommen bei etwa 170 Häftlingen rein rechnerisch fast 180.081 Euro Ersparnis zusammen.
In den 16 hessischen Justizvollzugsanstalten saßen zum Stichtag 30. November 4772 Häftlinge ein. Davon befanden sich 902 in Untersuchungshaft.
Quelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa - Pressestelle
Startseite - Veröffentlicht am: 26. Dezember 2011 um 13:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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