Wegen zu Unrecht erlittener Haft mindestens 50 Euro pro Tag zahlen
Berlin: (hib/BOB) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchten die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft beträchtlich anheben: von gegenwärtig elf Euro auf 50 Euro pro Tag. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (16/11434) vorgelegt. Im Vergleich mit dem europäischen Ausland sei die in Deutschland gewährte Entschädigung eine der niedrigsten. Den Grünen schwebt zudem vor, dass 50 Euro das Minimum sind. Der Entwurf knüpfe daher an eine österreichische Lösung an: Dort umfasse der Ersatzanspruch eine “angemessene Entschädigung”. Für deren konkrete Höhe werde ein “Orientierungsmaßstab in der Rechtssprechung und den Vorgaben der Landesjustizverwaltungen” entwickelt. Die Grünen weisen darauf hin, die Justizministerkonferenz habe sich in November vergangenen Jahres für eine Erhöhung auf 25 Euro ausgesprochen. Das Bundesjustizministerium habe signalisiert, diese Änderung zügig auf dem Weg zu bringen. Diese Verbesserung ist nach Meinung der Grünen jedoch “völlig unzureichend”.
Quelle: Deutscher Bundestag
Startseite - Veröffentlicht am: 10. Januar 2009 um 10:14 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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