Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Dienstag, der 22. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Wegen dramatisch gestiegener Kosten Beratungshilferecht ändern

Berlin: (hib/BOB/MIK) Aufgrund der in den letzten Jahren ”dramatisch“ gestiegenen Kosten für die Beratungshilfe hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (17/2164) vorgelegt, mit dem er Änderungen beim Beratungshilfegesetz verlangt. In der Initiative erläutert die Länderkammer, die Justizhaushalte der Bundesländer könnten die Aufwendungen nicht mehr tragen. Eine grundlegende Änderung des anwaltlichen Gebührenrechts schließt die Länderkammer jedoch aus. Stattdessen will sie die Voraussetzungen der Beratungshilfe gesetzlich präzisieren.

Dem Rechtspfleger würde unter anderem eine genauere Prüfung der Voraussetzungen, überhaupt Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, an die Hand gegeben. Ferner sei eine ”angemessene Erhöhung“ der Eigenbeteiligung des Rechtssuchenden geplant. Im dem Gesetzentwurf ist von 20 Euro bei anwaltlicher Vertretung die Rede. Hinzu kämen 10 Euro für die Erstberatung. Gleichzeitig solle die Gebühr für den Anwalt von 70 auf 60 Euro abgesenkt werden. Der Bundesrat hatte das gleiche Anliegen schon einmal in November 2008 auf den Weg gebracht (16/10997).

Die Bundesregierung hält die vorgeschlagenen Änderungen für ”sachgerecht“, soweit die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe klarer gefasst werden sollen und damit sowohl für die Rechtsuchenden als auch für die Amtsgerichte, die über Anträge auf Beraterhilfe entschieden, besser handhabbar seien. Die vorgeschlagenen Änderungen beim anwaltlichen Vergütungsrecht stießen aber auf Bedenken. Die Beratungshilfe sichere bedürftigen Bürgern den Zugang zum Recht. Die ohnehin geringe staatliche Beratungshilfevergütung, die der Anwaltschaft aus sozialpolitische Gründen im öffentlichen Interesse zugemutet werde, sollte daher nicht absenkt werden.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veröffentlicht am: 27. Juni 2010 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen





  4 Kommentare / Fragen veröffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



4 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von x am Sonntag, 27.6.2010.

”sachgerecht“ heisst , dass die politik den behörden die macht in die hand gibt , rechte zu brechen und den betroffenen noch weniger möglichkeiten , sich zu wehren ohne zu hungern oder kriminell zu werden .

somit wird sich damit das rechtssystem selbst ein weiteres bein stellen . dort , wo man recht gegen geld “erkaufen” muss , herrscht unrecht . auch wenn die “sozialanwälte” oft nichts taugen , braucht man diese um überhaupt erst erhört zu werden .

ein klassisches dejavu - das hatte man in deutschland schon einmal .


2. ... Kommentar von fat an am Sonntag, 27.6.2010.

Wegen drastisch gestiegener Ladendiebstähle, Betrug, Sozialleistungsbetrug, räuberrischer Erpressung, Wohnungseinbrüche usw. erwägt der Bundesrat die Bagatellgrenze auf 1,5 € pro Delikt zu erhöhen um der steigenden Flut von Strafverfahren zu begegnen.

Das wäre mal ne Meldung…. genau so blödsinnig wie den Zugang zur Hilfe zu erschweren. Aber das akzeptiert unsere brave Elite ohne murren, bei de was ich geschrieben habe, würden die schon bei 15€ keifen dass die Scheiben springen.


3. ... Kommentar von Sancho am Sonntag, 27.6.2010.

Je öfter man eine Erschwernis für ALG II - Empfänger auf den Tisch bringt, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, das diese gebilligt wird. Hierbei spielen aber nicht nur die Kosten, die durch die ARGE´n durch ihre Bescheidung vorsätzlich selbst verursacht werden, sondern in erster Linie die Einschränkung der Rechte und Möglichkeiten, gegen diese ARGE - Willkür. Haben wir nicht einen netten demokratischen Antisozialstaat der aber im Hintergrund zusätzlich verlogen und kriminell ist?


4. ... Kommentar von Regina am Montag, 28.6.2010.

Derzeit in Berlin-Neukölln

Will man einen Beratungshilfeschein beantragen, muss man nahezu 4 (vier) Wochen auf einen Termin(!!) warten.

So kann man das Recht auch aushebeln.


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
728x90,wording,DE,0124,d,5,1001.gif

 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.