Was mag noch nicht verfassungswidrig sein?
1. Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt, verfassungswidrig
Der durch § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 Bundeswahlgesetz bewirkte Effekt des negativen Stimmgewichts kann dazu führen, dass in bestimmten Konstellationen abgegebene Zweitstimmen für solche Parteien, die Überhangmandate in einem Land gewinnen, insofern negativ wirken, als diese Parteien in demselben oder einem anderen Land Mandate verlieren. Umgekehrt ist es auch möglich, dass die Nichtabgabe einer Wählerstimme der zu unterstützenden Partei dienlich ist (vgl. Pressemitteilung Nr. 38 vom 19. März 2008).
Dieser Effekt des negativen Stimmgewichts verletzt die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Die Regelung ist daher, soweit hierdurch der Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht wird, verfassungswidrig. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 3. Juli 2008. Der Wahlfehler wirkt sich zwar auf die Zusammensetzung des 16. Deutschen Bundestages aus, führt aber nicht zu dessen Auflösung, da das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Im Zusammenhang mit der erhobenen Wahlprüfungsbeschwerde hatte der Zweite Senat auch über die Frage zu entscheiden, ob die nichtöffentliche Neuauszählung von Stimmen in einigen Wahlkreisen durch den Kreiswahlleiter gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstößt. Dies hat der Senat verneint.
Quelle, Urteil und Volltext: Bundesverfassungsgericht
2. Mehr Gerechtigkeit bei Bundestagswahlen wahrscheinlich erst ab 2011
“Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen, weil es bei künftigen Bundestagswahlen für mehr Gerechtigkeit sorgen wird”, kommentiert Wolfgang Neskovic die Entscheidung der Karlsruher Richter in Sachen “Negatives Stimmgewicht”. Der lange Umsetzungszeitraum, den das Gericht dem Gesetzgeber gewährt hat, spricht aus Sicht des stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE jedoch nicht gerade für übergroßes Zutrauen in dessen handwerkliche Qualitäten. “Es wäre besser gewesen, die Wiederholung von Wahlpossen wie 2005 in Dresden schon zur nächsten Bundestagswahl definitiv auszuschließen.” Neskovic:
“Das Verfassungsgericht hat in dem Phänomen des sogenannten negativen Stimmgewichts völlig zu Recht einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl gesehen. Der Gesetzgeber sollte das Urteil zum Anlass nehmen, Regelungen zu finden, die das Entstehen von Überhangmandaten ganz ausschließen. Denn Überhangmandate führen regelmäßig zu Verzerrungen des Wahlergebnisses zugunsten der großen Parteien.”
Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle
Kommentar Sozialticker: Gesetze, Wahlen, Verordnungen … ja selbst Ämter, ARGEN und Behörden - immer mehr greift der verfassungswidrige Adler um sich und man findet es noch super Klasse im Schatten der EM. Warum schmeißt man die Verfassung nicht gleich komplett weg und dichtet einen neuen Text zur Hymne, die diesem Treiben gerechter wird?
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