Vorsorge treffen für den Betreuungsfall
Tipps und Informationen am 7. August 2008 von 15.00 bis 16.30 Uhr
- Was passiert, wenn ich durch Unfall, Krankheit oder Behinderung hilflos werde?
- Wer übernimmt dann meine Rechtsgeschäfte?
- Sind denn nicht automatisch die Familienangehörigen für die rechtliche Vertretung im Notfall zuständig? Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht?
Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 7. August 2008, Experten aus der Justizverwaltung. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz) oder per E-Mail an info@callnrw.de.
Vorsorge treffen für den Betreuungsfall! Mit dieser landesweiten Aktion stellen das Bürger- und Servicecenter der Landesregierung und das Justizministerium Nordrhein-Westfalen die Vorsorgemöglichkeiten in den Mittelpunkt der Beratung rund um das Betreuungsrecht. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: “Allein in Nordrhein-Westfalen stehen nahezu 300.000 Menschen aufgrund einer Behinderung, nach einem Unfall oder Krankheit unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dadurch wird das Selbstbestimmungsprinzip für viele Menschen eingeschränkt. Wir alle sind deshalb gut beraten, uns rechtzeitig Gedanken zu machen und schon in gesunden Zeiten Vorsorge zu treffen.”
Bei der Abfassung einer so genannten Vorsorgevollmacht sind allerdings wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten. Denn mit einer solchen Vollmacht erhält eine Vertrauensperson die Berechtigung, in bestimmten Aufgabenbereichen rechtliche Erklärungen abzugeben. So kann der wirkliche Wille des Vollmachtgebers umgesetzt werden.
Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.
Über das Servicecenter der Landesregierung kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Das Servicecenter ist immer montags bis freitags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr erreichbar.
Quelle: Justiz NRW
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 6. August 2008 um 11:15 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- FDP für bessere Anreize zur Altersvorsorge für Geringverdiener
- Deutschland braucht Krisenpräventionsprogramm für den Arbeitsmarkt
- Grüne gegen weitere Belastung der Bundesagentur für Arbeit
- BGH bestätigt Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen
- Herzinsuffizienz häufigster Grund für einen Krankenhausaufenthalt in 2006
- Debatte um Rentenerhöhung geht weiter
- Ausweispflicht für Taxifahrer






