Vorratsdatenspeicherung einstweilen eingefroren - Etappensieg für Bürgerrechte
Anlässlich der Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zentrale Regelungen im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einstweilen außer Kraft zu setzen, erklären Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher und Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine erfreuliche und richtungsweisende Entscheidung gefällt: Es hat wesentliche Teile der Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt. Der Bundesjustizministerin müssen da die Ohren klingeln. War sie doch nicht müde geworden zu versichern, mit der Vorratsdatenspeicherung werde kein Neuland betreten. Nun wurde sie vom Bundesverfassungsgericht eines besseren belehrt.
Mit seiner heutigen, vorläufigen Entscheidung hat das Gericht eine Abwägung getroffen zwischen den Interessen der Regierung, die Vorratsdatenspeicherung bis zum Endurteil des Gerichts fortführen zu können einerseits, und dem Schaden für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch die Datenspeicherung andererseits. Das Gerichts hat dem sofortigen und unmittelbaren Grundrechtsschutz den Vorzug gegeben: Datenweitergaben im Bereich der mittleren Kriminalität sind, so das Gericht, unzulässig. Diese gesetzlichen Regelungen dürfen nicht angewandt werden.
Der Vorratsdatenspeicherung steht das Unrecht auf die Stirn geschrieben. Davon muss das Bundesverfassungsgericht bis zu seiner abschließenden Entscheidung überzeugt werden. Die Vorratsdatenspeicherung verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger - in Deutschland und in ganz Europa.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Startseite - Veröffentlicht am: 20. März 2008 um 8:01 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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