Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum rauchende Mieter müssen beim Auszug nicht die Renovierung ihrer von Qualm verschmutzten Wohnung bezahlen.
Der BGH hat entschieden, dass Rauchen in der Mietwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Danach verbleiben dem Vermieter die Kosten für die Beseitigung der Nikotinbeläge, wenn er die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen nicht vertraglich auf den Mieter abgewälzt hat.
Quelle: BGH, Urteil vom 28.06.2006, Az. VIII ZR 124/05
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