Von der Baustelle geflohen - Zollbeamte nehmen illegal beschäftige Bauarbeiter fest
Geradezu fluchtartig hatte einer von drei osteuropäischen Hilfsarbeitern seine Arbeit auf einer Großbaustelle im Großraum Schweinfurt verlassen, um sich der Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu entziehen. Bereits Mitte Juni 2009 waren die drei osteuropäischen Männer gerade mit Presslufthammer und Schaufeln zu Gange, als sie von den Kontrollbeamten des Hauptzollamts Schweinfurt bei Aushubarbeiten angetroffen wurden. Die Zöllner überprüfen neben den Bestimmungen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch, ob bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen.
Während sich seine Kollegen am Bau schon morgens den Fragen der Zöllner stellen mussten, entschloss sich ein 21-jähriger Hilfsarbeiter zur Flucht. Trotz sofortiger Nahbereichsfahndung konnte der flüchtige Bauarbeiter erst am Abend durch zwei Ermittlungsbeamte des Hauptzollamts vorläufig festgenommen werden und dem Richter vorgeführt werden.
Die drei Osteuropäer hielten sich zum Teil bereits monatelang illegal in Deutschland auf und hatten auch keine Arbeitserlaubnis. Bei der Kontrolle durch die Zollbeamten wiesen sie zunächst echt wirkenden Ausweis-Kopien anderer Personen vor, in die lediglich das Lichtbild des eigenen Passes eingefügt war. Den Fälschungen kamen die Beamten jedoch auf die Schliche und die osteuropäischen Männer sehen sich nun mit dem Vorwurf des illegalen Aufenthalts, der Urkundenfälschung sowie der Arbeit ohne Arbeitserlaubnis konfrontiert. Darüber hinaus werden sie mit der baldigen Abschiebung oder der Auflage, in ihr Heimatland auszureisen, rechnen müssen.
Die Ermittlungen der Zöllner erstrecken sich natürlich auch auf den vermeintlichen Arbeitgeber der Osteuropäer. Der Bauunternehmer steht neben der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis im Verdacht, Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben (§ 266a Strafgesetzbuch).
“Eine Schadenssumme”, so Tanja Manger, Pressesprecherin des Hauptzollamts Schweinfurt, “wird erst nach Abschluss der Ermittlungen bekannt sein. Der vorgeworfene Straftatbestand kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.”
Quelle: Presse Hauptzollamt Schweinfurt
Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock am: 4. Juli 2009 um 12:01 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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