Von den Eltern gewährte Schenkungen sind Einkommen
SG Reutlingen S 2 AS 1647/07 vom 15.01.2008
Einkommen sind – in Abgrenzung zum nach § 12 SGB II zu beurteilenden Vermögen – alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die, wenn ggf. auch nur für den nachfolgenden Verbrauch, den Vermögensstand dessen vermehren, der solche Einnahmen hat . So müssen erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II) und in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB II). Dies spricht dafür, jedes erzielte Einkommen leistungsreduzierend zu berücksichtigen. Die Hilfeleistung durch Verwandte und Freunde stellt sich damit als geradezu vorbildliche Umsetzung des Subsidiaritätsgrundsatzes dar und erfüllt ihn mit Leben.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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