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Volkssolidarität trägt Aufruf - Kinder verdienen mehr - mit

Die Volkssolidarität unterstützt die Forderung des Paritätischen Gesamtverbandes nach einem Rechtsanspruch auf notwendige Leistungen im Kinder- und Jugendhilferecht und nach bedarfsgerechten Regelsätzen für Kinder und Jugendliche im Bezug von Hartz-IV. Das erklärte der Präsident des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes, Prof. Gunnar Winkler, am Mittwoch zu dem Aufruf „Kinder verdienen mehr“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Die Volkssolidarität gehört zu den Verbänden und Organisationen, d ie den Aufruf unterstützen.

“Investitionen in Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sind Investitionen in die Zukunft”, betonte Winkler. “Bessere Leistungen, die dem individuellen Bedarf von Kindern und Jugendlichen gerecht werden, sind dringend notwendig, um die verfestigte Kinderarmut in Deutschland zurückzudrängen.”,

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist aus Sicht der Volkssolidarität zu bürokratisch und unzureichend, um die Kinder und Jugendlichen besser zu fördern. Der Verbandspräsident forderte: ” Hier muss dringend nachgebessert werden. Die Leistungen müssen unkompliziert und diskriminierungsfrei in Anspruch genommen werden können. Das kann durch Abbau bürokratischer Hürden, die Bündelung der Hilfen bei den Jugendämtern sowie ein Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen gewährleistet werden.” Gleichzeitig komme es darauf an, auch vor Ort Infrastrukturen für Kinder und Jugendliche zu sichern, die Teilhabe ermöglichen. Statt hohe Summen mit einem umstrittenen Betreuungsgeld zu verpulvern, sollten die Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung unterstützt werden.

Winkler wies darauf hin, dass fast jedes sechste Kind auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist, in Ostdeutschland sogar fast jedes vierte Kind. Die geltenden Regelsätze für Kinder seien jedoch deutlich zu niedrig bemessen. “Die Volkssolidarität setzt sich für eine Überprüfung und Neuberechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche ein. Im Mittelpunkt eines neuen Verfahrens müssen die eigenständigen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen stehen, die altersgerecht zu ermitteln sind. Die Lebenswirklichkeit gebietet es auch, einmalige Bedarfe besser zu berücksichtigen, statt Darlehen zu gewähren.”

Quelle: Presse Volkssolidarität

Startseite - Veröffentlicht am: 21. Juni 2012 um 8:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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