Verwertung von Hauseigentum Erbbaurecht und Nießbrauch
Sozialgericht Augsburg S 1 AS 259/05 vom 04.10.2005
Ein mit einem Nießbrauch auf Lebenszeit belastetes Haus ist nicht verwertbar i.S.d. § 12 Abs. 1 SGB II, da es dafür am Markt keinen Käufer gibt. Das Alg II ist deshalb als Beihilfe und nicht als Darlehen zu gewähren.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 4. Oktober 2005 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Bayerisches Landessozialgericht L 7 AS 71/05 31.08.2006
Ein Vermögensgegenstand ist nach der Rechtsprechung dann verwertbar, wenn der Hilfebedürftige durch dessen Einsatz Geld erhalten kann, mit dem der Bedarf gedeckt und der Bedürftigkeit abgeholfen werden kann (vgl. BVerwGE 106, 105). Das Nießbrauchrecht mit einer Restlaufzeit von über 49 Jahren und das Eigentum an dem Wohnhaus stellen sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich Vermögenswerte dar. Diese sind zwar durch das Nießbrauchrecht der Mutter des Klägers im Wert gemindert, aber nicht wertlos, was auch der Kläger zugestanden hat (so auch VGH München vom 27.09.2005 = FEVS 57, 374 für Miteigentumsanteil, der mit lebenslangem Nießbrauch und Veräußerungsverbot belastet war).
Weitere Informationen zu dem Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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