Verweigerter Hausbesuch rechtfertigt keine eheähnliche Gemeinschaft
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2006, Az. L 14 B 124/06 AS ER
Die Versagung von Leistungen nach § 66 Abs. 3 SGB-I setzt einen entsprechenden vorherigen schriftlichen Hinweis und die Einräumung einer angemessenen Frist zur Mitwirkung voraus.
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit BRD
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